homeworking und e-learning als "Arbeitszimmer" in der Einkommenssteuererklärung geltend machen?
Lassen sich unter Werbungskosten und besondere Aufwendungen in der Steuerklärung beim Finanzamt jetzt "homeworking mit laptop" als büroersatz bei der firma unter Rubrik "Arbeitszimmer" absetzen?
https://www.gruenderszene.de/business/coronavirus-homeoffice-tipps
können zusätzliche Computerausgaben für die Kinder, beim digitalen Lernen zuhause, unter "Werbungskosten" steuerlich abgesetzt werden?
5 Antworten
Da streiten sich die Finanzrechtsexperten noch. Denn das Steuerrecht kennt kein massenhaftes Homeoffice aus Corona-Gründen.
Ich würde das - n angemessener Höhe natürlich - einfach mal angeben. Vielleicht erwischst du ein Finanzamt, das die Sache lockerer sieht als andere.
Möglicherweise musste auch deine Sachbearbeiterin im häuslichen Chaos Homeschooling und Homeoffice gleichzeitig betreiben.
Wenn du tatsächlich ein Arbeitszimmer hast, kannst du das auch steuerlich geltend machen. Ebenso Arbeitsmittel mit dem Anteil der beruflichen Nutzung. Aufwendungen für die Kinder sind mit dem Kindergeld abgegolten.
ja, natürlich.
Die Wohnung muss allerdings ausreichend groß sein.
Die wenigsten Wohnungen/Häuser erfüllen die Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer. Und Kosten für Kinder waren noch nie Werbungskosten...
ja, sogesehen "Fahrten zur Arbeit" auch nicht, denn was haben Fahrten mit dem Auto mit "Werbungskosten" zu tun? eigentlich nix.. allein das Wort "Werbungskosten" ist schon irreführend
Auch Angestellte können ein Arbeitszimmer, wie auch Büromaterial (Rechnung muss vorgelegt werden) absetzen.
Du weißt wozu man unter Fragen kommentieren kann?
und weshalb antwortest du nicht dem Fragesteller?
Weil ich das kann, aber nicht muss!
Mir musst du dies nicht mitteilen!
Stimmt, auch das muss ich nicht, aber ich kann!
.
Und jetzt? Was hat dein Kommentar mir gegenüber dem Fragesteller gebracht? 🤦🏻♂️oh Mann, immer dieses sinnlose Geplänkel!
https://www.finanztip.de/haeusliches-arbeitszimmer/