Kann ich Lagerkosten in der Einkommenssteuer angeben?

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Ja, das kannst Du, wenn Du den Lagerraum nachweisbar für betriebliche Zwecke nutzt. PS: Du solltest in Erwägung ziehen, gegen die Nichtabsetzbarkeit des Arbeitszimmers WIDERSPRUCH einzulegen. Es wird hier eine Gerichtsentscheidung zu erwarten sein´. Den Termin weiß ich nicht, deshalb auch über mehrere Jahre widersprechen. Schließlich handelt es sich ja um eine Benachteiligung. Viel Erfolg.

mandelaua  23.05.2010, 19:57

Ein Einspruch ist nicht notwendig, weil die Steuerbescheide automatisch wegen der Nichtabziehbarkeit vorläufig sind, also bei positiven Ausgang des Klageverfahrens jederzeit geändert werden können.

Bin in der ähnlichen Situation. Welche Kosten kann ich denn beim Lagerraum tatsächlich absetzen. Die Garage (Lagerraum) steht neben meinem EFH. Das Finanzamt hatte für das Jahr (2010) anteilig (bezogen auf die Wohnhaus Nebenkosten) Hausversicherungen, Strom (pauschal), Grundsteuer, Niederschlagswasser, Schuldzinsen und Heizkosten anerkannt. Im Jahre 2011 wurden die Schuldzinsen und Heizkosten plötzlich nicht mehr anerkannt. Da die Garage in der Gesamtfinanzierung des Hauses drin ist, sind die anteiligen Schuldzinsen bei den Kosten der Garage als Lagerraum doch logischerweise mit anzusetzen? Anteiligen Heizkosten des Hauses ebenfalls.. wohl eher nicht? Wenn ich jetzt mit Bezug auf das Jahr 2010 Einspruch erhebe, besteht dann das Risiko, dass das Finanzamt auch diesen Bescheid korrigiert, oder ist der trotz §164 Abs. AO rechtskräftig?

Vielen Dank im Voraus

Du musst die Notwendigkeit glaubhaft erklären.

Ich glaube du kannst die Lagerfläche geltend machen, bin mir aber nicht sicher.