Kann ich Lagerkosten in der Einkommenssteuer angeben?
Ich kann wie viele auch kein Arbeitszimmer mehr absetzen obwohl ich darauf angewiesen bin.Jetzt habe ich durch meine Vertriebstätigkeit immer auch Muster von Produkten vorrätig zu halten.Hierfür benötige ich 15-40m² Fläche.Das Gästezimmer mit 15m² ist als Lagerraum umfunktioniert,im Arbeitszimmer 10m² ist alles mit Mustern zugestellt und oft sind Hauswirtschaftsraum und Flure auch mit Warenmustern zugestellt,sodas man grade noch die Türen erreichen kann.Kann ich Anstelle des Arbeitszimmers Lagerfläche geltend machen?Und wenn ja-so wie früher das Arbeitzimmer?Worauf muß ich bei der Beantragung achten?
6 Antworten
Ja, das kannst Du, wenn Du den Lagerraum nachweisbar für betriebliche Zwecke nutzt. PS: Du solltest in Erwägung ziehen, gegen die Nichtabsetzbarkeit des Arbeitszimmers WIDERSPRUCH einzulegen. Es wird hier eine Gerichtsentscheidung zu erwarten sein´. Den Termin weiß ich nicht, deshalb auch über mehrere Jahre widersprechen. Schließlich handelt es sich ja um eine Benachteiligung. Viel Erfolg.
Ein Einspruch ist nicht notwendig, weil die Steuerbescheide automatisch wegen der Nichtabziehbarkeit vorläufig sind, also bei positiven Ausgang des Klageverfahrens jederzeit geändert werden können.
Bin in der ähnlichen Situation. Welche Kosten kann ich denn beim Lagerraum tatsächlich absetzen. Die Garage (Lagerraum) steht neben meinem EFH. Das Finanzamt hatte für das Jahr (2010) anteilig (bezogen auf die Wohnhaus Nebenkosten) Hausversicherungen, Strom (pauschal), Grundsteuer, Niederschlagswasser, Schuldzinsen und Heizkosten anerkannt. Im Jahre 2011 wurden die Schuldzinsen und Heizkosten plötzlich nicht mehr anerkannt. Da die Garage in der Gesamtfinanzierung des Hauses drin ist, sind die anteiligen Schuldzinsen bei den Kosten der Garage als Lagerraum doch logischerweise mit anzusetzen? Anteiligen Heizkosten des Hauses ebenfalls.. wohl eher nicht? Wenn ich jetzt mit Bezug auf das Jahr 2010 Einspruch erhebe, besteht dann das Risiko, dass das Finanzamt auch diesen Bescheid korrigiert, oder ist der trotz §164 Abs. AO rechtskräftig?
Vielen Dank im Voraus
Du musst die Notwendigkeit glaubhaft erklären.
Ich glaube du kannst die Lagerfläche geltend machen, bin mir aber nicht sicher.