Beträge nach § 50 f BeaVersg steuerlich geltend machen?
Möchte als Beamter die Abzüge nach § 50f BeaVersG steuerlich geltend machen.
Wo sind die Beträge in der Steuerklärung einzutragen?
1 Antwort
Es sind keine Vorsorgeaufwendungen.Nur Deine Versorgung ist um den Betrag geringer. Da steht dann auch ein geringerer Betrag als Versorgungsbezüge in der Steuererklärung.
Soweit ich jetzt recherchiert habe, muss/kann der Wert nicht extra eingetragen werden.
slimt29
15.11.2021, 17:51
Beitragsersteller
Danke, assistant115....