Kann ich Einzugsermächtigung kündigen bei der Bank?(für Miete)
hallo habe damals bei mietvertragsabschluss denen eine einzugsermächtigung unterschrieben leider hat der besitzer (bzw verwalter) gewechselt und ich bin mit der neuen hausverwaltung nicht zu frieden kann ich die Einzugsermächtigung bei der Bank kündigen?? Oder machen die das nur wenn die hausverwaltung zustimmt??
Weil es ist ja mein BankKonto und ich kann doch alles kündigen was ich möchte oder?? Die ziehen auch Nebenkosten ab (die nicht stimmen) und das möchte ich nicht.
Wie sieht da die Rechtslage aus??
12 Antworten
Hallo,
bei der Bank kannst Du dies nicht machen.
Du musst die Einzugsermächtigung schriftlich bei der Hausverwaltung widerrufen.
Die Hausverwaltung darf dann nicht mehr auf Dein Konto zugreifen, Du solltest aber einen Dauerauftrag einrichten.
Sollte die Hausverwaltung dennoch die Miete einziehen, kannst Du diese innerhalb von 6 Wochen über deine Bank zurück holen.
Dir entstehen keine Kosten, wenn Du die Gelder zurück buchen lässt, für die Hausverwaltung wird es teuer.
es ist immer deine frei entscheidung , ob du per einzug oder per lastschrift oder manuell deine miete zahlst. hauptsache du zahlst überhaupt. ausnahme besteht bei einer kaution, da ist es der Vermieter soweit abgesichert , das du locker ohne absprache manuell überweisen kannst.
Dann entziehe der Verwaltung schriftlich die Einzugsermächtigung. Ein Kopie des Schreibens an Deine Bank.
Sollte die Verwaltung weiterhin abbuchen kannst Du die Lastschrift(en) zurück buchen lassen.
Aber nicht vergessen einen Dauerauftrag für die Miete einzurichten.
Was meinst Du mit Nebenkosten die nicht stimmen?
Nein, Du musst der Hausverwaltung die Einzugsermächtigung entziehen, das aber schriftlich, möglichst per E+R und der Bank davon eine Kopie zukommen lassen. Ab dann kannst Du alle Lastschriften und sonstwas zurückbuchen lassen. Für den Entzug der Einzugsermächtigung bedarf es keiner Zustimmung, das ist Deine eigene Willensentscheidung.
Allerdings könnte sich daraus ein Kündungungsgrund seitens der HV ergeben. Da ist entscheidend was in dem Zusammenhang im MV steht.
im Mietvertrag steht leider nix davon das ich auch anders zahlen kann oder darf , genausowenig steht da auch nicht das ich NUR so zahlen muss , es steht auch nicht drinen das es ein kündigungsgrund ist wenn ich den widerrufe
also richtig schlau wird man nicht aus dem mietvertrag , auch wenn was drinne steht das man per einzug zahlen muss
Normalerweise schon. Aber was meinst du damit, dass die Nebenkosten nicht stimmen? Das ist doch eh immer nur ein Abschlag. Wenn du im letzten Jahr eine Nachzahlung hattest oder die Kosten gestiegen sind (sind sie ja), kann der Abschlag auch höher angesetzt werden... natürlich sollte das abgesprochen werden. Sprich doch mal mit den anderen Mietern und der neuen Hausverwaltung. Es wird nichts bringen, einfach die Einzugsermächtigung zu kündigen - zahlen musst du ja trotzdem und du kannst nicht einfach überweisen, was du willst.
Das war aber nicht die Frage , darum kümmer ich mich schon selber
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