Warmwasserspeicher/ Boiler vom Vermieter verschwiegen

3 Antworten

Welche Möglichkeiten habe ich denn jetzt um der Hausverwaltung Druck zu machen? keine es lief alles so wie es sein soll. Du hast die Wohnung angesehen und du wurdest vom Boiler in kenntnis gesetzt.

Aber ganz ehrlich sind die ja von Anfang an nicht gewesen.

Wiso hast du dann die Wohnung genommen wenn dirs von Anfang an komisch vor kahm?

um den Betrag der in etwa den monatlichen Stromkosten für den Warmwasserspeicherenspricht, zu mindern?

nein denn du Zahlst momentan nix sondern nur eine VORRAUSZAHLUNG. Was im Mietvertrag steht kann alles auf dich umgelegt werden. das heisst aber noch lange nicht dass dies auch gemacht wird. Du musst die erste Rechnung abwarten um etwas in der Hand zu haben denn so kannst du nur Vermuten und damit wurde noch keiner schuldig gesprochen. Erstellt die Verwaltung keine Richtige Abrechnung hast du möglichkteiten zu handeln. Wird das Haus umgerüstet und dir ein Warmwasseranschluss gelegt musst du auch bezahlen da du dann Warmwasser hast. daher wurde es verm. vorsorglich in den Mietvertrag aufgenommen damit du dann nicht kommen kannst und sagen steht nich in meim Mietvertrag. und so wie du hier schreibst wäre das das verm. erste was du machen würdest wenn dir ein Warmwasseranschluss gelegt werden würde. Im Mietvertrag darf alles stehen nur was dir dann wirklich berechnet wird ist eine andere sache denn das muss stimmen.

DerDon83 
Beitragsersteller
 23.05.2012, 17:02

Danke für deine schnelle Antwort.

Wahrscheinlich habe ich mich etwas komisch ausgedrückt: Als ich die Wohnung besichtigt habe, war diese noch im Rohbau. Der Warmwasserspeicher kam erst zur Sprache, als die Wohnungsübergabe stattfand und der Mietvertrag längst unterschrieben war. Dieser enthält keine Informationen, dass ein Boiler in der Wohnung vorhanden ist. Im Gegenteil, er besagt eindeutig, dass das Warmwasser in den NK enthalten ist! Weder Maklerin noch HV haben mich darauf hingewiesen, dass ein Boiler in meine Bude kommt. Wie hätte ich es also ahnen sollen?!?

Wiso hast du dann die Wohnung genommen wenn dirs von Anfang an komisch vor kahm? Mir kam nichts komisch vor, bis ich vor vollendete Tatsachen gestellt worden bin ;-)

ProfDrHouse  23.05.2012, 19:44
@DerDon83

er besagt eindeutig, dass das Warmwasser in den NK enthalten ist!

wie hoch ist denn der Warmwasseranteil laut mietvertrag ohne andere Kosten?

DerDon83 
Beitragsersteller
 23.05.2012, 21:33
@ProfDrHouse

kleiner Auszug aus meinem Mietvertrag:

"4.2 Die Heizungs - und Warmwasserkosten werden wie folgt unterlegt: 70% nach dem durch Erfassungsgeräte ausgewiesenen Verbrauch, 30% nach der Wohnfläche

4.3 Auf die Heizungs- und Warmwasserkosten leistet der Mieter eine monatliche Vorauszahlung in Höhe von 83 €.

4.3 Auf alle übrigen Betrienskosten [...] 83 €."

** --> das heisst meine Gesamtbetriebskosten betragen 166 € für die 73qm.**

weitere Erläuterung zu den Betriebskosten aus meinem MV:

"Betriebskosten im Sinne von §1 sind

[...] 5. die Kosten

a) des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage, hierzu gehören die Kosten der Wasserversorgung [...] und die Kosten der Wassererwärmung"

--> meines Erachtens kann man hier davon ausgehen, dass ich keine zusätzlichen Stromkosten für mein Warmwasser erahnen muss. Oder sehe ich das falsch?!?

ProfDrHouse  24.05.2012, 14:04
@DerDon83

meines Erachtens musst du dafür zahlen:

a) des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage, hierzu gehören die Kosten der Wasserversorgung [...] und die Kosten der Wassererwärmung"

wenn dies mit Strom geschiet musst du die Stromkosten dafür auch zahlen. Nur zahlst du den Strom direkt an den Stromanbieter dann kann der Vermieter natürlich den Strom nicht nochmals dafür berechnen wenn dies über diesen Zähler läuft und nicht seperat über den Zähler des Vermieters. Zudem ist daraus nicht ersichtlich wie hoch der Betrag ist daher würde ich auf jeden fall die Abrechnung abwarten denn das Warmwasser setz sich aus Wasser und der Erwärmung zusammen wenn nun in der Abrechnung nur Wasser aufgeführt ist und kein strom für die erwärmung dann passt alles wenn es über dein Zähler läuft. Somit seh ich da noch kein fehler erst wenn die Abrechnung da ist muss man das genau prüfen. Zudem warst du bei unterschrift des Mietvertrags mit der höhe der Nebenkosten einverstanden was ist daran so schlimm zu warten bis die erste Rechnung kommt du verlierst ja dadurch kein Geld nur die Nachzahlung fällt geringer aus.

"Die Hausverwaltung hat mir vorgeschlagen, nach der ersten Turnusabrechnung meinen Warmwasseranteil aus den Nebenkosten zu streichen."

Das würde bedeuten, dass du mindestens ein Jahr für den Teil Warmwasser noch Vorauszahlungen tätigst - das würde ich nicht akzeptieren.

Ich würde also sowohl auf eine sofortige Minderung der Vorauszahlung um einen angemessenen Betrag als auch auf den Einbau einer Zeitschaltuhr für den Boiler bestehen. Lies hier mehr: http://www.strom-prinz.de/Strom-Sparen/Warmwasser/ Ob ein Elektrodurchlauferhitzer anstelle des Bolier sinnvoller wäre, kann ich dir leider auch nicht sagen.

Die Wohnung ist nicht in vertragsgemäßem Zustand ... du kannst also nur mit einer Mietminderung "drohen", ob es allerdings zu einem ähnlichen Fall (du hast ja Warmwasser nur anders als gedacht) schon ein Urteil gibt, musst du mal googeln.

DerDon83 
Beitragsersteller
 23.05.2012, 21:40

vielen dank für die tipps. das thema "minderung der vorauszahlung" werde ich auf jeden fall bei der hv ansprechen. mietminderung finde ich halt auch etwas heiss, da ich ja, wie du sagst, über warmes wasser verfüge. gegoogelt habe ich schon wie verrückt. leider habe ich noch nichts brauchbares gefunden. wie ich ja schon eingangs gesagt habe will ich deswegen nicht gleich zum anwalt rennen aber ich fürchte, dass mich die derzeitige lösung (warmwasser über strom) einiges kosten wird, was so nie vereinbart war....

angy2001  24.05.2012, 00:45
@DerDon83

Probiere erstmal zu verhandeln - klar ist auf jeden Fall, dass sie eine sofortige Minderung der Vorauszahlung m.E. nicht ablehnen können. Kommst mit dem Thema Zeitschaltuhr nicht weiter, so würde ich zumindestens eine Erlaubnis verlangen, dass selbst eine installiert werden kann.

DerDon83 
Beitragsersteller
 24.05.2012, 20:31
@angy2001

Ich sehe bei der Zeitschaltuhr das Problem, dass diese ja zwischen Stromkabel und Engerät geschaltet werden muss. Leider kommt das Kabel direkt aus der Wand und geht von dort in den Boiler(also nicht über einen Stecker in einer Steckdose). Das muss definitiv ein Fachmann machen, der ja auch bezahlt werden will... :-)

warum haben die das getan?? Um die Nebenkosten zu senken, da diese viel zu hoch sind. Den Löwenanteil Heizung gefolgt vom Warmwasser hat man gedrückt und das Warmwasser auf den Mieter direkt umgelegt. d.h. bei deiner Nebenkostenabrechnung wirst du nichts machen können, da diese korrekt ist und die Warmen Betriebskosten zwar im oberen bereich liegen aber nicht übertrieben sind, was sie aber mit Warmwasser wären. Entweder du "Streitest" jetzt oder lass es.Wobei an den Heizkosten du außer mit einem Auszug aus der Wohnung nichts machen kannst.

DerDon83 
Beitragsersteller
 24.05.2012, 20:40

Im Kern habe ich deinen Hinweis verstanden. Ich habe immer noch eine frage dazu. Meine Nachbarn aus dem Vorderhaus haben keine Warmwasserspeicher, da sie ihr Warmwasser aus der Anlage im Keller beziehen. Die Nebenkostenvorauszahlung bei denen ist aber identisch mit meiner (bei exakt der selben Wohnungsgröße). Mir drängt sich da der Verdacht auf, dass die HV im meinem Fall die Kalkulation für die NK schlicht falsch gemacht hat. Bei mir (und einem weiteren Mieter im Hinterhaus) liegen andere Vorraussetzungen vor, die nicht berücksichtigt worden sind. Es kann ja nicht sein, dass ich die selben NK haben soll wie die Mieter im Vorderhaus, obwohl ich "deren" Warmwasseranlage gar nicht nutze, oder sehe ich das falsch?!?

BauManne  30.12.2012, 12:51
@DerDon83

Du siehst es richtig. Der Betrieb der Heizanlage im Sommer, also ohne Heizung nur Warmwasser ist sehr unrentabel, aber immer noch günstiger als mit Strom. Wenn die Warmwasserkosten mittels Formel berechnet werden (kein Wärmemengenzähler) zahlst du die unrentable Zeit im Sommer mit, obwohl du nichts davon hast. In der Summe handelt es sich abgesehen von deinem teuren Stromboiler um Kostenverschiebung von 100-150€ auf deine Seite. Du kannst wenig machen. 1. Zur Ablesung nicht unterschreiben, denn dazu bist du nicht verpflichtet, aber im Streitfall hättest du ein kleines Potenzial verspielt. 2. Heizanlage inspizieren. wie wird die Warmwasserbereitung Wärmemeßtechnisch erfaßt. Ab dieser Jahre? 2013+/- (Heizkostenverordnung) darf die Erfassung des Warmwasserwärmebedarfes nur noch mit Wärmemengenzähler abgerechnet werden. Nur im Sonderfall und Unwirtschaftlichkeitsrechnung darf dieses weiterhin über 2,5V(tw-10) / H berechnet werden. Auf jeden Fall hast du schlechte Karten, da du Warmwasserkostenvorauszahlungen geleistet hast (mußtest lt. Vertrag) welche du aber mit für die Heizung verbraucht hast, da der Rest sicher auch kleine Katastrophe ist. Die Installation ist rein rechtlich gesehen so aufgebaut, daß kein Jurist eine den Umständen entsprechend richtige Entscheidung treffen kann, da es hierfür Sachverstand bedarf, um manches Gesetz auszuhebeln. Im Streitfall Zahlungen zurückhalten, da sich die andere Seite auch unsicher sein muß, bei dieser Technik. Viel Glück und starke Nerven. Es geht ja hier "nur" um 500€.