Neue Wohnung - Miete wird nicht abgebucht (SEPA)?

2 Antworten

Der Satz im Mietvertrag "Miete und Nebenkosten werden im Lastschrift-Einzugsverfahren von einem vom Mieter zu benennenden Konto abgebucht.Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter eine Einzugsermächtigung zu erteilen"

reicht nicht. Hast du denn eine separate Einzugsermächtigung für das SEPA-Lastschriftverfahren unterschrieben und hingereicht?

Saturnus1349 
Beitragsersteller
 16.01.2022, 18:05

Ja, habe ich unterzeichnet und ist dem MV beigefügt

albatros  17.01.2022, 00:51
@Saturnus1349

Nun, dann bist du doch im Falle einer Kündigung wg. Mietschulden abgesichert.

Es kann trotzdem nichts schaden, einen Brief zu schreiben und nachzufragen (Einwurfeinschreiben).

Hast du geguckt, ob du deine Kontonummer auch korrekt eingetragen hast?

Saturnus1349 
Beitragsersteller
 18.01.2022, 08:27
@albatros

Hi, ja, alles korrekt angegeben. Hausverwalter meinte ja auch, dass er den Mietvertrag im System noch nicht angelegt hat und es daher noch etwas dauert, aber mit so einer Aussage lebe ich halt ungern, wenn schon 2 Monate keine Miete "bezahlt" wurde

albatros  18.01.2022, 10:08
@Saturnus1349

Es kann trotzdem nichts schaden, einen Brief zu schreiben und nachzufragen (Einwurfeinschreiben).

Saturnus1349 
Beitragsersteller
 10.02.2022, 15:07
@albatros

Es ging übrigens jetzt so aus: Ich habe dem Eigentümer ein Einschreiben geschickt und verschiedene Leute aus deren Buchhaltung bei LinkedIn kontaktiert. Hat sich zwei Tage später ein Angestellter der Eigentümer gemeldet und sich bedankt und dann ging alles plötzlich von selbst. Sie wissen selbst um die Hausverwaltung und arbeiten an einer Ersatzlösung...

Überweise die beiden Mietbeträge sofort, kündige das Einzugsverfahren und richte einen Dauerauftrag ein - dann ist alles paletti.....

Saturnus1349 
Beitragsersteller
 16.01.2022, 17:09

Im MV steht drin: "Miete und Nebenkosten werden im Lastschrift-Einzugsverfahren von einem vom Mieter zu benennenden Konto abgebucht.Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter eine Einzugsermächtigung zu erteilen"

Wenn ich das Einzugsverfahren kündige, dann verstoße ich gegen diesen Paragraphen. Ich will einfach nur, dass da kein Ärger auf mich zukommt.

Gerhart  16.01.2022, 17:12
@Saturnus1349

Nachdem du dieMiete überwiesen hast und der Verwalter endlich deinen Mietvertrag ins System "eingepflegt" hat, kann st du ja wie die Genehmigung zum Lastschriftverfahren erteilen, "damit du keinen Ärger" bekommst.