Neue Wohnung - Miete wird nicht abgebucht (SEPA)?
Hallo zusammen,
ich bin seit Dezember in einer neuen Wohnung und habe im Zuge der Mietvertragsunterzeichnung dem
SEPA-Lastschriftmandat zugestimmt zur Abbuchung der Miete. Steht auch so bei der Miethöhe drin, dass es abgebucht wird.
Mittlerweile ist schon Mitte des zweiten Monats und es wurde nichts abgebucht, mehrere Mails an die Hausverwaltung blieben unbeantwortet. Anruf beim Hausverwalter "Ich kümmere mich vermutlich die Tage im Büro darum, ist nicht schlimm, wird dann irgendwann abgebucht". Die Aussage gibt es nur mündlich, nicht schriftlich.
Ich weiß nicht wie die Kommunikation zwischen HV und Eigentümer (Immobiliengesellschaft) abläuft, aber ich habe Angst, dass mir noch gekündigt wird, da dann zwei Monate aufeinander keine Miete bezahlt wurde. Ich habe zwar eine Bankverbindung im Mietvertrag von den Eigentümern, aber wenn ich jetzt überweise, befürchte ich, dass sie es trotzdem einziehen, mein Konto massiv überzogen ist und es dann wieder Monate dauert bis erstattet wird.
//Edit: Wenn ich doch überweise und der Bank sage, bitte nur SEPA ab Februar berücksichtigen/genehmigen, wäre sowas denkbar? Werde morgen mal mit der Bank sprechen.
Der Verwalter meinte nur "Jaja, der Mietvertrag wurde im System noch nicht angelegt", ich habe noch nichtmal das Übergabeprotokoll bis heute erhalten.
Was denkt ihr darüber? Direktkontakt zu der Immobiliengesellschaft besteht nicht, die wissen auch von nichts, hatte es mal bei der Hotline versucht. Ich will einfach nur vermeiden, dass da Ärger auf mich zukommt. Habe zur Not die Mails als Nachweis, worum ich um Abbuchung/Anlegung des Mietvertrages bitte.
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
2 Antworten
Der Satz im Mietvertrag "Miete und Nebenkosten werden im Lastschrift-Einzugsverfahren von einem vom Mieter zu benennenden Konto abgebucht.Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter eine Einzugsermächtigung zu erteilen"
reicht nicht. Hast du denn eine separate Einzugsermächtigung für das SEPA-Lastschriftverfahren unterschrieben und hingereicht?
Nun, dann bist du doch im Falle einer Kündigung wg. Mietschulden abgesichert.
Es kann trotzdem nichts schaden, einen Brief zu schreiben und nachzufragen (Einwurfeinschreiben).
Hast du geguckt, ob du deine Kontonummer auch korrekt eingetragen hast?
Hi, ja, alles korrekt angegeben. Hausverwalter meinte ja auch, dass er den Mietvertrag im System noch nicht angelegt hat und es daher noch etwas dauert, aber mit so einer Aussage lebe ich halt ungern, wenn schon 2 Monate keine Miete "bezahlt" wurde
Es kann trotzdem nichts schaden, einen Brief zu schreiben und nachzufragen (Einwurfeinschreiben).
Es ging übrigens jetzt so aus: Ich habe dem Eigentümer ein Einschreiben geschickt und verschiedene Leute aus deren Buchhaltung bei LinkedIn kontaktiert. Hat sich zwei Tage später ein Angestellter der Eigentümer gemeldet und sich bedankt und dann ging alles plötzlich von selbst. Sie wissen selbst um die Hausverwaltung und arbeiten an einer Ersatzlösung...
Überweise die beiden Mietbeträge sofort, kündige das Einzugsverfahren und richte einen Dauerauftrag ein - dann ist alles paletti.....
Im MV steht drin: "Miete und Nebenkosten werden im Lastschrift-Einzugsverfahren von einem vom Mieter zu benennenden Konto abgebucht.Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter eine Einzugsermächtigung zu erteilen"
Wenn ich das Einzugsverfahren kündige, dann verstoße ich gegen diesen Paragraphen. Ich will einfach nur, dass da kein Ärger auf mich zukommt.
Nachdem du dieMiete überwiesen hast und der Verwalter endlich deinen Mietvertrag ins System "eingepflegt" hat, kann st du ja wie die Genehmigung zum Lastschriftverfahren erteilen, "damit du keinen Ärger" bekommst.
Ja, habe ich unterzeichnet und ist dem MV beigefügt