Muss Parkplatz abgeben wegen einem neuen Mieter?
Hallo , Auch wenn es Blöd rüberkommt aber ich spreche es trotzdem mal an. Ich hab Post von meiner Hausverwaltung bekommen das ich meinen Parkplatz abgeben muss an einen neuen Mieter der ab dem 1.10 hier ins Haus zieht .... Der Mann soll wohl behindert sein und bräuchte den Platz .... Ich bin selber bin hin und her gerissen ärgere mich extrem sehe es aber auch irgendwo ein.... Nur trotzdem ich habe gelesen das man sich (kostenfrei) einen behinderten Parkplatz von der Stadt direkt vor seinen Haustür setzen kann... Natürlich musste das geprüft werden ect... Da aber eh Autos hier an der Straße parken wird es wohl durch gehen.... Mal davon ab von Haustür zur Straße ist der Weg deutlich kürzer, zu den Parkplätzen muss man einmal uns ganze Haus ...Naja was ich eigentlich wissen will ich hab als ich damals den Parkplatz bekommen habe extra für den nen Mietvertrag unterschrieben, können die mir den einfach kündigen ? Und zusätzlich steht im Mietvertrag selber das jedem Mieter ein Parkplatz zusteht .... Ich würd dem guten Mann ja sofort und ohne zu murren den Parkplatz überlassen .... Würde man hier auch ab 17 Uhr nen Parkplatz finden.... Danke
7 Antworten
Wenn es ein separater Vertrag ist, dann kann dieser auch separat gekündigt werden.
Und zusätzlich steht im Mietvertrag selber das jedem Mieter ein Parkplatz zusteht
Bitte mal den genauen Wortlaut hier reinsetzen.
Möglicherweise muss der Vermieter Dir einen anderen Parkplatz zuweisen.
LG
johnnymcmuff
Und zusätzlich steht im Mietvertrag selber das jedem Mieter ein Parkplatz zusteht .
darauf würde ich mich mal berufen.. hat man dir keinen alternativen parkplatz angeboten?
Danke ;)
dann würde ich entweder den parkplatz verlangen, eine mietminderung oder aber die erstattung der gebühren, falls du i-wo anders einen anmietest
Wenn dein Parkplatz besonders günstig für den Behinderten liegt, wäre das natürlich naheliegend. Aber der Vermieter müsste dir dann einen Ersatzplatz zuweisen oder etwas mit der Miete runter gehen, da der Parkplatz ja teil des Mietverhältnisses ist. Eventuell mal beim Mieterschutz nachfragen.
Wenn du für deinen Parkplatz einen Mietvertrag hast und auch monatlich Miete zahlst, brauchst du den Platz auf gar keinen Fall abzugeben. Dein Mietvertrag ist aus so einem Grund nicht kündbar. Es ist nicht dein Problem, wo der neue Mieter einen Platz findet. Und ich würde das auch nicht zum Problem werden lassen.
Dein Mietvertrag ist aus so einem Grund nicht kündbar.
Warum nicht? Mietverträge über Grundstücke und Gewerberäume unterliegen keinem Kündigungsschutz.
Hier kann eine Kündigung folglich grundlos erfolgen (Siehe § 580 a BGB)
Da der Parkplatz Teil des Mietvertrages ist gilt: BGB § 573b
Warum § 573 b BGB? Der Vermieter will doch keinen neuen Wohnraum schaffen (unabhängig davon, dass ein Parkplatz kein Wohnraum ist.
Der Fragesteller schrieb, dass er einen separaten Mietvertrag für den Stellplatz unterschrieben hat. Folglich gilt der § 580 a BGB.
gez. Egoist !
Bei Mietverträgen sollte man Egoist sein.
können die mir den einfach kündigen ?
Ja, das funktioniert. Hier sind aber auch Kündigungsfristen einzuhalten. In dem Fall gilt vermutlich auch die 3 monatige Kündigungsfrist, wie bei Wohnraum.
Alles nachzulesen im § 580 a BGB.
Und zusätzlich steht im Mietvertrag selber das jedem Mieter ein Parkplatz zusteht
Dann muss Dir der Vermieter auch einen neuen Parkplatz zuweisen. Damit würde ich die Hausverwaltung, bzw. den Vermieter mal konfrontieren.
Hab ich die nette Dame von der Verwaltung gefragt sie meinte sie setzt mich ganz nach oben auf die Warteliste leider nix frei sonst ...