kann ich einen mieter anzeigen weil er mir verschwiegen hat, dass er eine e v geleistet hat
mein mieter hatte mir bei vertragsunterzeichnung vor einem jahr verschwiegen dass eine eidesstattliche versicherung vorliegt. jetzt ist er mitlerweile 2 monate mit der miete im rückstand. kündigung liegt vor, habe aber die befürchtung dass er nicht auszieht. kann ich ihn wohl unter druck setzen wenn ich mit einer anzeige drohe,dass er mir die ev verschwiegen hat, oder ist das kein strafbestand?
5 Antworten
Normalerweise hätte der Mieter über seine finanziellen Schwierigkeiten vor Abschluss des Mietvertrages hinweisen müssen. Das aber macht er wohl kaum, weil er da die Wohnung nicht bekommen hätte.
Du kannst dem Mieter arglistige Täuschung unterstellen. Das aber beschleunigt die Räumung der Wohnung nicht.
Nur im Zuge einer Räumungsklage kannst du eine Zwangsräumung erwirken. Das kann aber dauern. 1 Jahr sind da keine Seltenheit, bis so ein Mieter auszieht, ausziehen muss.
Zudem bleibst du in aller Regel auch auf den verlorenen Mieteinnahmen sitzen, wenn der Mieter pfandlos ist. Kann sogar so sein, dass du als Vermieter auch auf den Nebenkosten für Energie sitzen bleibst und diese bezahlen musst.
Woher ich das weiss ? Eigene Erfahrung. Blieb auf 12 000.-€ Mietausfall und Sanierungskosten der Mietsache in Höhe von 8 000.--€ sitzen.
Die Kosten für Anwalt, Gericht, Gerichtsvollzieher und Zwangsräumung beliefen sich auf 14 000.--€,. Letztere übernahmen meine Rechtschutzversicherung.
Das LG Gießen vertritt die Rechtsansicht, dass ein Mieter von sich aus seine wirtschaftlichen Schwierigkeiten vor Abschluss des Mietvertrags zu offenbaren hat, wenn die Gefahr besteht, dass die Miete nicht bezahlt werden kann (ZMR 2001, 894 für 135.000 EUR Schulden und erfolgter Abgabe der eidesstattlichen Versicherung). Unterbleibt die Angabe, ist der Vermieter zur Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung berechtigt.
weiterzulesen im folgendem Link: http://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/eidesstattliche-versicherung-hier-keine-mitteilungspflicht-des-mieters_idesk_PI17574_HI1297659.html
Anzeigen kannst du das nicht. Lügen ist kein Straftatbestand.
Das der Vertrag wegen arglistiger Täuschung ungültig ist, kann ich mir vorstellen. Nur - du darfst keinesfalls selbst den Richter spielen. Ob die Vertragsanfechtung oder die Räumungsklage der schnellere (oder günstigere) Weg ist, muss dir ein Rechtsanwalt beantworten. Grundsätzlich dauert es ein Jahr einen nichtzahlenden Mieter hinauszubekommen.
Las dich am besten von einem Rechtsanwalt beraten.
kannste nicht