Neuen Arbeitgeber trotz bereits unterschriebener Eidesstattlichen Versicherung angeben?

2 Antworten

Die Eidessattliche Versicherung ist eine Momentaufnahme, ein Protokoll des Ist-Zustand. Kein Blick auf die Zukunft. Alles was nach der EV passiert hat nichts mit der EV zu tun. Wenn Du später zu Geld kommst, musst Du es nicht nachmelden.

du musst generell bei jedem wechsel den gz darüber informieren auch wenn nix gepfändet wird.

bomberpilot1987 
Beitragsersteller
 29.12.2012, 20:54

sry hab grade einen Text aus einem Artikel kopiert den ich gerade gefunden habe:

Eines müssen Sie auf alle Fälle beachten: Wenn Sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen, nicht die Wahrheit sagen und dabei ertappt werden, bleibt nicht ohne Folgen. Denn dann steht Ihnen auch noch ein Strafverfahren ins Haus! Wenn sich allerdings nach der Abgabe der Versicherung etwas ändert – finden Sie z. B. einen neuen Arbeitsplatz -, sind Sie „aus dem Schneider“. Auch wenn Ihnen eine Tante Geld schenkt (am besten, Sie stellen eine Quittung mit Datum darüber aus), gilt: Sie müssen dem Gericht das nicht nachmelden. Es zählen nur Ihre Vermögensverhältnisse zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben !