Mieter (mit Kind) auf die Straße setzen möglich?

6 Antworten

Das hat mit "übers Herz" bringen nix zu tun. Die hat Rechte, die er nicht brechen kann.

Dein Kumpel kann der Frau halt an Herz legen, dass sie sich enger mit dem Sozialamt verzahnen soll. Mit einem WBS findet sie bestimmt schnell was Gutes und das wäre ja dann in seinem Interesse. Aber so richtig einen Hebel sehe ich hier nicht. Wenn die Miete nun kommt ...

Im Gegenteil, da er ja bereits bei bisheriger Mietverzug nicht gekündigt hat, könnte man so argumentieren, dass er es als Vertragsbestandteil akzeptiert, dass sie nicht regelmäßig zahlt.

Ist natürlich Käse und so käme sie ja auch vor keinem Gericht durch, aber es ist erstmal eine Ansage, gegen die der Eigentümer auch nur vorgehen kann und sie hat ja Anspruch auf Rechtsbeihilfe.

Oh, was kann man da nicht alles machen ^^.

Ich bin natürlich kein Anwalt, sondern ich spreche aus der eigenen Erfahrung, dass ich seit 6 Jahren aus einer Eigentumswohnung raus soll und noch plane die zehn voll zu machen.

Locker.

musaf7 
Beitragsersteller
 03.07.2017, 23:30

Das ist ja der Punkt die Miete kommt nicht bzw. kam nicht..... Erst nachdem sie eingeklagt wurde kam sie. Davor waren es ja immer nur ein paar Wochen Verzug, was kein Problem für meinen Bekannten war. Aber als dann aus Wochen Monate wurden wurde direkt der Anwalt einberufen und das mehrmals, bis schließlich irgendwann die fristlose Kündigung kam und auch die Mieten bezahlt wurden. Die Sache ist ja die, dass die Mieterin auch die Kündigung akzeptiert hat und auch gesagt hat sie möchte aus der Wohnung raus (liegt alles schriftlich vor) aber erst sobald sie eine neue Wohnung hat.

neuerprimat  03.07.2017, 23:33
@musaf7

Dann ist es doch ganz einfach. Helft ihr mit dem WBS zeug und dann eine Wohnung zu finden.

Schlechtes Gewissen erledigt, alle sind zufrieden und ihr wird es sogar besser gehen.

Ich würde auch das Jugendamt mal anstoßen. Die Frau hat ein Kind und sollte nicht so unfähig sein. Die braucht einen Sozialarbeiter. ohne Ironie und Drohung mein ich das.

musaf7 
Beitragsersteller
 28.07.2017, 18:17
@neuerprimat

Haben sie rausgeworfen. Räumungsklage und weg war sie. Passen sie besser auf sich auf, nicht das ihnen eventuell eines Tages selbiges passiert. 

neuerprimat  30.07.2017, 02:21
@musaf7

OK, ich passe auf.

Solche Leute werden sich nie ändern. Warte bis sie zwei Monate säumig ist ( dann seit ihr auf der sicheren Seite) und sag deinen Anwalt Bescheid, dass die Räumung jetzt vollstreckt werden kann. Erfahrungsgemäß sind die Leute 1 Tag vor den Vollstreckung dann freiwillig weg. Und natürlich muss auch eine Mutter mit Kind Miete zahlen. Es macht aber Sinn, wenn die sich einen Anwalt sucht und behauptet es gäbe keine Wohnung, einfach ein paar passende Angebote ausdrucken und dran hängen.

Er kann sie nicht auf die Straße setzen, nur übe eine Räumungsklage. Da kommt dann GV mit Möbelpacker und die Wohnung wird geräumt.

Paulina42  04.07.2017, 07:09

Nein für Mütter mit Kind gibt es diesbezüglich keinerlei Sonderechte

musaf7 
Beitragsersteller
 03.07.2017, 23:25

Ja das war ja das was ich eigentlich meinte, denn seine Mieterin sagt das er selbst mit einer Räumungsklage nicht im Recht sei, da sie eine Mutter mit Kind sei (Mit der Räumungsklage würde er sie nämlich ja dann auf die Straße setzen).

Hi,

natürlich ist der Vermieter im Recht. Auch eine alleinerziehende Mutter genießt keinerlei Sonderrechte und muss sich einer Räumungsklage beugen.

Die ganze Frage ist überflüssig. Der Anwalt muss eben eine Räumungsklage einreichen.