Lohn Pfändung durch Jugendamt mit Titel?
Hallo zusammen.
Folgender Sachverhalt:Jugendamtsurkunde aus 2013. Forderung vom Jugendamt/geleistete Unterhaltsvorschuss aus 2015 bis heute ca. 5tsd.€.Aktuelle Forderungen monatlich 200€!
Das Problem: wenig verdient, 16 Monate Krankengeld nach mehreren Bandscheibenvorfällen, trotz 2 OPs seit Mai 2017 wieder am arbeiten. Neu verheiratet und 1 Kind i(15Monate alt) m Haushalt. Jetzige Ehefrau 100% schwerbehindert. (schwerer Unfall). Kein Einkommen, Rente oder ähnliches vorhanden. Bin Alleinverdiener mit rund 1735€netto. Das Jugendamt erkennt unsere Miete von 570 Euro nicht an.. Nur Hälfte da ich die Wohnung ja nicht alleine bewohnte!!! Fahrkosten nur die kürzeste Strecke die mitten durch die Innenstadt führt und niemand fahren würde. 23km zu tatsächlich 32 km. Der PKW ist voraussetzung des Arbeitsverhältnises.
Ehefrau kann derzeit (Betreuung unseres Kindes) und auch wohl zukünftig nicht arbeiten. Die Unterhaltsvorschussstelle will nun ihren geleisteten Vorschuss aus der Urkunde per Teilausfertigung einfordern und die Zwangsvollstreckung einleiten. Ich habe eine Zahlungsbereitschaft erklärt, jedoch nur unter Anerkennung der Akzeptanz der vollen Miete. Habe die geringere Kilometerpauschale akzeptiert und komme auf einen Betrag von 113€ und habe diesen zzgl. 37€auf den Rückstand, welcher jedoch neu berechnet werden sollte (Miete, Selbstbehalt etc.) zur Zahlung angeboten und ansonsten die Forderung als falsch bezeichnet und zurück gewiesen.
Das Jugendamt ist darauf nicht eingegangen und besteht auf die Richtigkeit seiner Berechnung... Mit welchem Recht?
Ich hatte eine Anwältin, die über 4 Jahre mit den Ämtern rege geschrieben hat, es aber fahrlässig versäumt hat, die Urkunde an meine jeweiligen Situationen anzupassen. Was kann denn nun gepfändet werden?
Ich nehme weiterhin starke Opiate und andere Medikamente um überhaupt Arbeiten zu können. Die Erkrankung ist als chronisch anerkannt, der medizinische Dienst sah noch im letzten Dezember eine erhebliche Erwerbsminderung bis hin zur Erwerbsunfähigkeit laut Gutachten.... Ich glaube, im Falle einer Pfändung sollte ich mich besser auf meine Gesundheit konzentrieren anstatt auf meine Arbeit.
5 Antworten
Die ist keine Rechtsberatung (wollte ich nur anmerken)
Leider können sie aktuell pfänden. Du müsstest gerichtlich dagegen angehen. Aber selbst das schiebt eine Pfändung nicht auf.
Es wurde einiges im Vorfeld versäumt. Man hätte einiges tun können, aber das hätte vor dem Titel passieren müssen.
Ich würde an deiner Stelle zu einer Sozialberatung gehen. Das bieten Stadtteilzentren und Caritas etc. an. diese würde ich bitten mit dem Jugendamt in die Verhandlung zu treten. Es ist oft besser wenn eine nicht involvierte Person verhandelt.
Es gibt auch Mediatoren die das für ein kleines Geld übernehmen
Der Satz mit der Rechtsberatung musste rein, ist leider rechtlich so
Kinder gehen vor Ehepartnern.
Rückwirkend machst Du da gar nichts mehr. Du kannst bis auf 1080€ gepfändet werden, allerdings wird da auch der Unterhalt vom neuen Kind mit berücksichtigt.
Für die Schlaftablette von Anwältin kannst Du niemanden verantwortlich außer Dir selbst.
Zunächstmal ist es so, das sie Anspruch auf Harz 4 haben düften. In jeden Fall sollten sie daher Harz 4 beantragen.
Der Regelsatz beträgt derzeit 2*368+237€ = 973€ dazu kommen die Kosten der Unterkunft. Vom Einkommen ( = Kindergeld + gezahlter Lohn ) können die Werbungskosten oder 100€ + 230€ nach §11b Abs 3 SGB II abgezogen werden. Desweiteren ist titulierter Unterhalt vom Einkommen abzuziehen soweit er geleistet wird.
Eine unabwendbare Lohnpfändung wirkt direkt einkommensmindernt, da im Sozialrecht der Mittelzufluss zählt. In den meisten Fällen wird das Pfändungsgericht aber die Pfändung versagen, wenn diese den Anspruch auf Harz 4 erhöht. Denn die Pfändung läuft ja darauf hinaus, das die Arge unter den Strich die Schulden zahlen muß.
Der gechuldete Unterhalt ist eine öffentliche Forderung, da kommst nicht von herunter.
Es zählt Dein Einkommen.
Du hast 1735€ netto minus Pfändungsfreigrenze 1139,80€, pfändbar sind
http://www.schuldnerberatung-diskret.de/pfaendungstabelle
Eventuell kannst Du Mehraufwendungen (Gesundheit) einräumen lassen, das kann Dir die Schuldnerberatung quittiieren (Medikamente), dann erhöht sich Dein Pfändungsfreibetrag.
Du musst zur Schuldnerberatung gehen, da wird Dir geholfen.
Bin verheiratet, Frau hat kein Einkommen, ist 100% schwerbehinderte und wir haben 1 gemeinsames Kind. Da es jedoch eine unterhaltspfändung ist, kann doch mehr gepfändet werden?
Der Unterhaltsanspruch hat Vorrang.
Soweit euer derzeitiges Kind euer leibliches ist, lso Dein zweites, siehe Pfändungstabelle, ist das anrechenbar.
Nochmals, Du musst zur Schuldnerberatung gehen, nir die können Dir den Freibetrag nach § 850 ZPO eintragen.
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Noch als zusätzliche Info : Die unterhaltsvorschussstelle akzeptiert nur ihre eigene Berechnung und setzt voraus, daß diese grundsätzlich richtig ist und von mir anzuerkennen ist. Meine Berechnung wird als falsch bezeichnet und nicht weiter zur Kenntnis genommen.
OK dann gibt es nur 2 Wege: Klagen oder damit abfinden und eine Ratenzahlung aushandeln. Ich würde alle weiteren Schritte einen Mediator machen lassen. Denn es kann sein, dass sie bei dir auf stur stellen
Hallo... Ich erwarte auch keine Rechtsberatung.... Nur Infos, wie es weiter gehen könnte.... Ich weiss, dass im Vorfeld einiges schief gelaufen ist... Das wusste die ehemalige Anwältin wohl auch und hat deswegen vor 3 Wochen ihr Mandat niedergelegt und die Beratungshilfe abkassiert. Bei einer sozialberatung waren wir schon... Die meinten aber nur, dass man sich mit dem Jugendamt nicht anlegen solle und es wohl besser sei, die Forderung einfach zu akzeptieren und irgendwie zu bezahlen.