Lohn Pfändung durch Jugendamt mit Titel?

5 Antworten

Die ist keine Rechtsberatung (wollte ich nur anmerken)

Leider können sie aktuell pfänden. Du müsstest gerichtlich dagegen angehen. Aber selbst das schiebt eine Pfändung nicht auf.

Es wurde einiges im Vorfeld versäumt. Man hätte einiges tun können, aber das hätte vor dem Titel passieren müssen.

Ich würde an deiner Stelle zu einer Sozialberatung gehen. Das bieten Stadtteilzentren und Caritas etc. an. diese würde ich bitten mit dem Jugendamt in die Verhandlung zu treten. Es ist oft besser wenn eine nicht involvierte Person verhandelt.

Es gibt auch Mediatoren die das für ein kleines Geld übernehmen

Tommy1972cgn 
Beitragsersteller
 08.10.2017, 02:11

Hallo... Ich erwarte auch keine Rechtsberatung.... Nur Infos, wie es weiter gehen könnte.... Ich weiss, dass im Vorfeld einiges schief gelaufen ist... Das wusste die ehemalige Anwältin wohl auch und hat deswegen vor 3 Wochen ihr Mandat niedergelegt und die Beratungshilfe abkassiert. Bei einer sozialberatung waren wir schon... Die meinten aber nur, dass man sich mit dem Jugendamt nicht anlegen solle und es wohl besser sei, die Forderung einfach zu akzeptieren und irgendwie zu bezahlen. 

FreundlichNow  08.10.2017, 02:14
@Tommy1972cgn

Der Satz mit der Rechtsberatung musste rein, ist leider rechtlich so

Kinder gehen vor Ehepartnern.

Rückwirkend machst Du da gar nichts mehr. Du kannst bis auf 1080€ gepfändet werden, allerdings wird da auch der Unterhalt vom neuen Kind mit berücksichtigt.

Für die Schlaftablette von Anwältin kannst Du niemanden verantwortlich außer Dir selbst.

Zunächstmal ist es so, das sie Anspruch auf Harz 4 haben düften. In jeden Fall sollten sie daher Harz 4 beantragen.

Der Regelsatz beträgt derzeit 2*368+237€ = 973€ dazu kommen die Kosten der Unterkunft. Vom Einkommen ( = Kindergeld + gezahlter Lohn ) können die Werbungskosten oder 100€ + 230€ nach §11b Abs 3 SGB II abgezogen werden. Desweiteren ist titulierter Unterhalt vom Einkommen abzuziehen soweit er geleistet wird.

Eine unabwendbare Lohnpfändung wirkt direkt einkommensmindernt, da im Sozialrecht der Mittelzufluss zählt. In den meisten Fällen wird das Pfändungsgericht aber die Pfändung versagen, wenn diese den Anspruch auf Harz 4 erhöht. Denn die Pfändung läuft ja darauf hinaus, das die Arge unter den Strich die Schulden zahlen muß.

Der gechuldete Unterhalt ist eine öffentliche Forderung, da kommst nicht von herunter.

Es zählt Dein Einkommen.
Du hast 1735€ netto minus Pfändungsfreigrenze 1139,80€, pfändbar sind
http://www.schuldnerberatung-diskret.de/pfaendungstabelle

Eventuell kannst Du Mehraufwendungen (Gesundheit) einräumen lassen, das kann Dir die Schuldnerberatung quittiieren (Medikamente), dann erhöht sich Dein Pfändungsfreibetrag.

Du musst zur Schuldnerberatung gehen, da wird Dir geholfen.


Tommy1972cgn 
Beitragsersteller
 08.10.2017, 04:32

Bin verheiratet, Frau hat kein Einkommen, ist 100% schwerbehinderte und wir haben 1 gemeinsames Kind. Da es jedoch eine unterhaltspfändung ist, kann doch mehr gepfändet werden? 

soisses  08.10.2017, 05:18
@Tommy1972cgn

Der Unterhaltsanspruch hat Vorrang.
Soweit euer derzeitiges Kind euer leibliches ist, lso Dein zweites, siehe Pfändungstabelle, ist das anrechenbar.

Nochmals, Du musst zur Schuldnerberatung gehen, nir die können Dir den Freibetrag nach § 850 ZPO eintragen.
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Noch als zusätzliche Info : Die unterhaltsvorschussstelle akzeptiert nur ihre eigene Berechnung und setzt voraus, daß diese grundsätzlich richtig ist und von mir anzuerkennen ist. Meine Berechnung wird als falsch bezeichnet und nicht weiter zur Kenntnis genommen. 

FreundlichNow  08.10.2017, 02:13

OK dann gibt es nur 2 Wege: Klagen oder damit abfinden und eine Ratenzahlung aushandeln. Ich würde alle weiteren Schritte einen Mediator machen lassen. Denn es kann sein, dass sie bei dir auf stur stellen