Miet-Kündigungsgrund: Anzeige und zerrüttetes Verhältnis

4 Antworten

Der Vermieter kann wegen Störung des Vertrauensverhältnisses den Mietvertrag ordentlich kündigen, die Kündigungsfrist ist abhängig von der Dauer des MV. Dieser Kündigung kann widersprochen werden, wenn die Gründe, die zu deiner Strafanzeige führten, tatsächlich und damit beweisbar zutreffen. Das Einschalten der Presse wegen unzumutbarer und nicht abgestellter Mietmängel ist aufgrund der unzureichenden Hintergrundinformationen nicht bewertbar. Es gibt andere Mittel, die hier zum Erfolg führen können.  

AlexaCh 
Beitragsersteller
 12.04.2015, 18:31

Strafanzeige ist noch nicht raus, doch ich lasse mich nicht erpressen.

Gerhart  12.04.2015, 18:45
@AlexaCh

Mit was erpresst dich dein Vermieter?

AlexaCh 
Beitragsersteller
 12.04.2015, 18:59
@Gerhart

siehe "Hartz4 trotz Besuch beim Vater des Kindes? " angeblich verstoße die Mutter meines Babys gegen gesetzliche Bestimmungen.

Er stand heute mit einer eid.Vers. vor meiner Tür und sagt er werde diese Unterschreiben, wenn ich nicht seinen Wünschen folge und "die Bälle flachhalte mit Aussagen zum Mietverhältnis, Mietobjekt und das was sein Sohn nie gemacht hätte".

Den Mieter anzuzeigen, ist glatte Zeitverschwendung. Solche Fälle sexueller Belästigung zwischen Jugendlichen passieren doch täglich überall. Da kommt nichts raus dabei. Wenn die Polizei dann noch erfährt, dass die Anzeige vor dem Hintergrund von Mietstreitigkeiten erfolgte und ausserdem möglicher Sozialleistungsbezug im Raum steht, kann der Schuss auch noch nach hinten los gehen. Vertraue Polizei und Staatsanwaltschaft nicht zu sehr.Die Presse einschalten, höchst gefährlich, sofern die Presse überhaupt aufspringt. Tut sie es, wirst Du postwendend die Kündigung erhalten und dann kannst Du Dich rumstreiten, ob diese gerechtfertigt ist oder nicht.Steckt lieber die Energie, die dafür vergeudet wird in die Ordnung Eurer Verhältnisse. Mietet eine Wohnung, die in Ordnung ist und zieht offiziell zusammen. Meldet das so beim Amt und dann gibts auch keine Erpressungsmöglichkeit mehr. Das schont Eure Nerven und vermutlich auch die Finanzen, wenn man bedenkt, was sinnlose Rechtsstreitigkeiten verschlingen können.

AlexaCh 
Beitragsersteller
 13.04.2015, 12:32
  1. Erkläre das mal deiner Tochter, dass du nichts dagegen tust als Vater.
  2. Mit den Sozialleistungen und einem Missbrauch habe ich nichts zu tun, an anderer Stelle habe ich ja schon beschrieben, dass sie - wenn sie bei mir als Bedarfsgemeinschaft oder sowas leben würde - die Hälfte der Miete und Nebenkosten zahlen müßte, dass wäre für den Staat dann teurer als so weiter zu wohnen wie bisher. Werde ihr in Zukunft auch nicht mehr den Sprit bezahlen um herzukommen, sondern brav meine 133€ bezahlen und keinen Pfennig mehr.

Ich weiß ja auch nicht, ob ich bei einem Auszug hier, wieder so mieten werde, dass es ein extra-Zimmer für sie gibt. Muss mich dann halt wegen Sorgerecht auseinandersetzen und Umgangsrecht regeln, das Kind abholen oder bringen lassen und es hätte somit nur einen Elternteil.

bwhoch2  13.04.2015, 14:12
@AlexaCh

Ich kenne jetzt nicht die Schwere der Tat. Ganz wichtig erscheint mir aber, dass man diesen Vorwurf und das Mietverhältnis dabei auseinander hält. Du musst Dir die Frage stellen, ob Du die Tat auch anzeigen würdest, wenn es nicht der Sohn Deines Vermieters wäre, sondern jemand ganz anderes.

Wenn ja, dann musst Du aber auch in Kauf nehmen, dass Dich bzw. der Vermieter Euch irgendwo hin hängen will. Mit allen Konsequenzen und die erste bzw. wichtigste Konsequenz wäre wohl, dass Ihr sofort eine neue Wohnung sucht, damit Du möglichst bald kündigen kannst, bzw. einer Kündigung durch den Vermieter locker entgegen sehen kannst.

Hast Du davor "Federn" dann erkläre wirklich Deiner Tochter, dass Du, solange ihr keine neue Wohnung habt, nichts unternehmen kannst. Jedoch hast Du die Möglichkeit, das auch noch dann anzuzeigen, wenn ihr in einer anderen Wohnung seid.

Damit sich die Polizei aber wirklich kümmert, ist es wichtig, dass der Vorwurf auch untermauert werden kann. Z. B. durch Zeugen.Wenn Du mit den Sozialleistungen und einem Missbrauch nichts zu tun hast, braucht ihr auch keine Erpressung zu fürchten.

AlexaCh 
Beitragsersteller
 13.04.2015, 14:21
@bwhoch2

Zeugen gibt es keine, sie waren alleine in der Scheune. Wohnung suche ich bzw. Haus zur Miete oder Mietkauf. Problem ist dabei ich hab nen Hund, ein Kind und nen Schufa-Eintrag aus der Scheidung. Stört Vermieter in dieser Reihenfolge...

Ich bin nun mal leider ein fürsorglicher Mensch. Mich persönlich betrifft der Erpressungsversuch nur dahingehend, dass ich sie ja eingeladen habe bzw ihr immer versicherte, dass sie hier bleiben kann zu Besuch wegen dem Baby.

Glaub ich häng mich auf und gut ist, verfluchte Ämter und Vorschriften. Ich wollte nur helfen und mich um das Kind mitkümmern.

bwhoch2  13.04.2015, 17:38
@AlexaCh

Ohne Zeugen? Das kann gut gehen, wenn man bei der Polizei gleich an die richtige Person kommt. Wenn z. B. eine umgehende Weitervermittlung an eine einfühlsame Polizistin erfolgt, die speziell geschult ist.

Wenn nicht, wird es für Deine Tochter vielleicht nur noch alles viel schlimmer. Am schlimmsten dürften die Nachfragen sein, was er denn genau getan hat und ob sie wirklich die Wahrheit spricht. Wird dann der Täter befragt, wird dieser alles abstreiten und auf die Mietstreitigkeiten verweisen. Oh je, oh jeh - ob man der Tochter damit wirklich einen Gefallen tut?

Bei der genannten Reihenfolge dürfte allerdings der Schufa-Eintrag ganz oben stehen. Der Hund ist nur dann ein Problem, wenn ein Vermieter grundsätzlich keine Hunde mag oder das Mehrfamilienhaus gar nicht für Hundehaltung in der Wohnung geeignet ist (z. B. wenn es sehr hellhörig ist). Wenn es Dir aber gelingt, ein Einfamilienhaus zu finden, das Du mit Deiner Familie allein bewohnst, ist ein Hund normalerweise kein Problem. Kind ist auch kein Problem, wenn die Wohnungsgröße und das Umfeld stimmen. Z. B. sollte man es sich und seinem Kind nicht antun, in ein hellhöriges Haus zu ziehen, das ansonsten nur von ruhebedürftigen Rentnern bewohnt wird.

Aber die negative Schufa ist ein K.O.-Kriterium für jeden Vermieter. Sobald es mehr als einen Interessenten gibt, fliegen die mit negativer Schufa sofort raus. Ist nun mal so und wer will es Vermietern verdenken, die sowieso immer mit der Sorge leben müssen, dass die Miete auch immer pünktlich kommt.

Die Erpressung wird vermutlich total ins Leere laufen. Da hätte ich keine Angst.

Gerade ein fürsorglicher Mensch sollte sich nicht aufhängen. Du würdest Deinen Lieben wohl zu sehr fehlen.

Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, den negativen Schufa-Eintrag raus zu bringen. Dann steigen die Chancen auf ein Häuschen zur Miete deutlich an.

Wenn du den Vermieter fälschlich beschuldigt hast, wäre das ein Kündigungsgrund. Wenn deine Behauptungen der Wahrheit entsprechen, kann er dir deswegen nicht kündigen. Dadurch würde er dann schadensersatzpflichtig.

AlexaCh 
Beitragsersteller
 12.04.2015, 18:28

Strafanzeige ist noch nicht raus.

Es handelt sich um Nötigung (?) da er einen Vorteil daraus zieht mich zum Auszug zu drängen um nichts am Haus machen zu müssen und offene Forderungen dann auch nur schwer gegen ihn umzusetzen wären. Mietzahlung und Nebenkostenvorschuß leiste ich ja trotz allem um mir nichts vorwerfen zu lassen.

Strafrechtlich könnte es auch Erpressung (?) sein, da das geforderte Ruhighalten, nicht-öffentlich-machen und nicht Anzeigen eines Vorwurfes der sexuellen Belästigung durch seinen Sohn (16) an meiner Tochter (14) eigentlich der Versuch der Vereitlung einer möglichen Straftat ist.

DerHans  12.04.2015, 18:30
@AlexaCh

Das Problem ist hier aber, dass man hier auch nur deine BEHAUPTUNGEN kennt.

AlexaCh 
Beitragsersteller
 12.04.2015, 18:48
@DerHans

Ja, ich war nicht dabei als das mit der angeblichen Belästigung passierte und nein, das mit dem Ausziehen pöbelte er öffentlich über den Hof als ca. 15 Kinder im Hof standen bzw. er wiederholte es als ein Erwachsener neben ihm saß - einen Tag später.

Ist das Anzeigen wegen Nötigung/Erpressung meines Vermieters oder das Einschalten der Presse bei Mietmängeln und Mobbing ein Kündigungsrecht für meinen Vermieter. 

Eine berechtigte Anzeige erlaubt keine Kündigung des Mietvertrages.

Unter Berücksichtigung bestimmter Umstände ist es möglich wegen Unzumutbarkeit zu kündigen. (Du stellst den Vermieter öffentlich an den Pranger, wie man so schön sagt und das könnte ein Grund zur Kündigung sein.)

Dieses kann jedoch nur jemand bezurteilen der Ahnung hat und alle Fakten kennt.

MfG

Johnny