Eidesstattliche Versicherung unterschrieben, und jetzt neue Schulden , ist das eine Straftat?

8 Antworten

wo nichts ist, kannst du nichts holen.

aber ich würde trotzdem mal den gerichtsvollzieher mit meinen interessen beauftragen. wer zuerst kommt, malhlt zuerst.

und wenn privatinsolvenz angemeldet wird (auch das ist ja möglich), werden eventuell gezahlte beträge unter allen gläubigern aufgeteilt. auch hierzu muss der insolvenzverwalter dann zumindest kenntnis von deinen forderungen haben.

kevin1905  06.07.2015, 19:02

aber ich würde trotzdem mal den gerichtsvollzieher mit meinen interessen beauftragen. wer zuerst kommt, malhlt zuerst.

Ohne Titel macht ein Gerichtsvollzieher gar nichts. Ob der Fragesteller einen Titel gegen den Ex-Mieter hat steht hier auch nicht.

KnieselWiesel 
Beitragsersteller
 06.07.2015, 19:30
@kevin1905

Also Titel haben wir...

pony  06.07.2015, 20:22
@KnieselWiesel

dann wäre der nächste schritt, die vollstreckung zu versuchen.

wobei das vermutlich den nächsten OE geben wird.

Es käme darauf an, ob er die Gläubiger vorsätzlich betrogen/getäuscht hat oder einfach nur zahlungsunfähig wurde. Ihr wäret in der Beweispflicht, d.h. ihr müßt den Vorsatz nachweisen, dann wäre es  strafrechtlich relevant.

kevin1905  06.07.2015, 19:01

Ihr wäret in der Beweispflicht, d.h. ihr müßt den Vorsatz nachweisen, dann wäre es  strafrechtlich relevant.

Naja den Tatnachweis selbst muss der Staatsanwalt erbringen. Allerdings wird es ohne konkrete Hinweise kaum ein Ermittlungsverfahren geben.

Schuldenmachen ist keine Straftat. Evtl. kommt als Straftat Betrug in Frage, dazu ist es notwendig, dem Schuldner nachzuweisen, dass er von vornherein die Absicht hatte, nichts zurück zu zahlen. Das dürfte allerdings sehr schwierig sein.

xub88  06.07.2015, 19:57

Es gibt noch den Eventualvorsatz. Alleine schon die Kenntnis, dass man es sich nicht leisten kann und das Schulden-Machen billigend in Kauf zu nehmen, ist bereits im strafrechtlichen Sinne ausreichend für Vorsatz. Davon abgesehen hat er eine Vermögensauskunft unterschrieben, seine Schufa war somit tiefrot. Es ist kaum anzunehmen, dass er ohne irgendeine Trickserei (=Täuschung) ein gewerbliches Mietobjekt erhalten hat. Der Betrugsverdacht ist durchaus somit begründet. Ob er sich beweisen lässt, wird man sehen.

Was soll "zusammen tun" bringen? Jeder kann doch alleine Anzeige erstatten. Kostet nichts.

Nein, warum sollte das was Bringen. Der hat das ja vermutlich nicht mit Vorsatz gemacht.

xub88  06.07.2015, 19:58

Informiere dich bitte mal über A) Eventualvorsatz und B) Eingehungsbetrug.

Rockuser  06.07.2015, 20:06
@xub88

Ich weiß beim besten Willen nicht, wo der Vorsatz zu suchen seien soll.

Auch mit privaten Schulden kann man sich doch Selbstständig machen. Wenn man dann Insolvent geht, ist das ein anderes Blatt.

xub88  07.07.2015, 11:23
@Rockuser

Hmmm. Ich frage mich gerade ob ich spanisch rede oder ob du einfach zu faul bist, dich zu informieren.

Wenn man bei seinem Handeln bereits genau weiß, dass man Zahlungsprobleme hat. Wenn man den eigenen Bankrott und dass man nicht wird zahlen können, für möglich gehalten hat und es einfach billigend in Kauf nahm ("Mir doch egal, wenn es schief geht, ob ich nun mehr Schulden habe ist egal, ich bekomme eine RSB"), dann liegt Eventualvorsatz vor. Das ist die Argumentation im Strafrecht.

Ein "Ich habe nie vor zu zahlen, ich kann es sowieso nicht" ist nicht die einzige Version von Vorsatz, die es gibt.