Eidesstattliche Versicherung unterschrieben, und jetzt neue Schulden , ist das eine Straftat?
Guten Abend, unsere Ex Mieter hat enorme Mietschulden bei uns, und er hat schon bevor er angefangen hat , keine Miete zuzahlen eine E V unterschrieben. Nachdem er ausgezogen ist, hat er sich selbstständig gemacht, bei seinem neuen Vermieter ( fuer die selbstständigkeit), hat er jetzt auch Mietschulden. Und bei einem Lieferanten. Es handelt sich um jeweils hohe Geldbeträge ca. 10.000€ . Wenn sich alle geprellt zusammen tun, und ihn anzeigen bringt das was ?
8 Antworten
wo nichts ist, kannst du nichts holen.
aber ich würde trotzdem mal den gerichtsvollzieher mit meinen interessen beauftragen. wer zuerst kommt, malhlt zuerst.
und wenn privatinsolvenz angemeldet wird (auch das ist ja möglich), werden eventuell gezahlte beträge unter allen gläubigern aufgeteilt. auch hierzu muss der insolvenzverwalter dann zumindest kenntnis von deinen forderungen haben.
Also Titel haben wir...
dann wäre der nächste schritt, die vollstreckung zu versuchen.
wobei das vermutlich den nächsten OE geben wird.
Es käme darauf an, ob er die Gläubiger vorsätzlich betrogen/getäuscht hat oder einfach nur zahlungsunfähig wurde. Ihr wäret in der Beweispflicht, d.h. ihr müßt den Vorsatz nachweisen, dann wäre es strafrechtlich relevant.
Ihr wäret in der Beweispflicht, d.h. ihr müßt den Vorsatz nachweisen, dann wäre es strafrechtlich relevant.
Naja den Tatnachweis selbst muss der Staatsanwalt erbringen. Allerdings wird es ohne konkrete Hinweise kaum ein Ermittlungsverfahren geben.
Schuldenmachen ist keine Straftat. Evtl. kommt als Straftat Betrug in Frage, dazu ist es notwendig, dem Schuldner nachzuweisen, dass er von vornherein die Absicht hatte, nichts zurück zu zahlen. Das dürfte allerdings sehr schwierig sein.
Es gibt noch den Eventualvorsatz. Alleine schon die Kenntnis, dass man es sich nicht leisten kann und das Schulden-Machen billigend in Kauf zu nehmen, ist bereits im strafrechtlichen Sinne ausreichend für Vorsatz. Davon abgesehen hat er eine Vermögensauskunft unterschrieben, seine Schufa war somit tiefrot. Es ist kaum anzunehmen, dass er ohne irgendeine Trickserei (=Täuschung) ein gewerbliches Mietobjekt erhalten hat. Der Betrugsverdacht ist durchaus somit begründet. Ob er sich beweisen lässt, wird man sehen.
Was soll "zusammen tun" bringen? Jeder kann doch alleine Anzeige erstatten. Kostet nichts.
Nein, warum sollte das was Bringen. Der hat das ja vermutlich nicht mit Vorsatz gemacht.
Informiere dich bitte mal über A) Eventualvorsatz und B) Eingehungsbetrug.
Ich weiß beim besten Willen nicht, wo der Vorsatz zu suchen seien soll.
Auch mit privaten Schulden kann man sich doch Selbstständig machen. Wenn man dann Insolvent geht, ist das ein anderes Blatt.
Hmmm. Ich frage mich gerade ob ich spanisch rede oder ob du einfach zu faul bist, dich zu informieren.
Wenn man bei seinem Handeln bereits genau weiß, dass man Zahlungsprobleme hat. Wenn man den eigenen Bankrott und dass man nicht wird zahlen können, für möglich gehalten hat und es einfach billigend in Kauf nahm ("Mir doch egal, wenn es schief geht, ob ich nun mehr Schulden habe ist egal, ich bekomme eine RSB"), dann liegt Eventualvorsatz vor. Das ist die Argumentation im Strafrecht.
Ein "Ich habe nie vor zu zahlen, ich kann es sowieso nicht" ist nicht die einzige Version von Vorsatz, die es gibt.
aber ich würde trotzdem mal den gerichtsvollzieher mit meinen interessen beauftragen. wer zuerst kommt, malhlt zuerst.
Ohne Titel macht ein Gerichtsvollzieher gar nichts. Ob der Fragesteller einen Titel gegen den Ex-Mieter hat steht hier auch nicht.