Hund in Mietwohnung verschwiegen?
Hallo,
ein Mieter hat sich einen Hund angeschafft und dies verschwiegen. Er hat mich als Vermieter weder informiert noch um Erlaubnis gefragt. Lt. Nachbarn ist der Hund schon mind. 6 Monate da... Bei Unterschrift des MV hatte ich ausdrücklich gesagt, dass ich kein Hunde und Katzen in der 1-Zi.Wohnung möchte, außerdem ist im MV folgendes geregelt:
"Die Tierhaltung, insbesondere von Katzen und Hunden, ist generell untersagt, wenn nicht nachfolgend etwas anderes vereinbart ist. * Die Tierhaltung bedarf der vorherigen Erlaubnis des Vermieters. Die Haltung kleiner Haustiere, die in der Regel in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, wie zum Beispiel Zierfische, Ziervögel oder Hamster, ist immer erlaubt."
Hätte der Mieter von Anfang an was gesagt wäre ich zwar nicht begeistert gewesen und hätte schon gesagt er soll schauen, dass das Tier wo anders unterkommt, aber es so lange zu verschweigen finde ich nicht in Ordnung.
Im Gegenteil, auf Nachfrage hat er mich sogar noch angelogen und gemeint, das Tier sei bisher nur in Pflege und tagsüber da gewesen (die Nachbarn haben aber anderes berichtet).
Daraufhin habe ich dem Mieter eine Abmahnung geschickt mit der Aufforderung der Unterlassung der Tierhaltung, ihn auf den MV aufmerksam gemacht und eine Frist gesetzt.
Da das Tier nichts dafür kann habe ich mir dann doch noch lange überlegt was ich mache und wollte eigentlich eine Einigung finden, dass man das Tier nachträglich dann doch erlaub - auch wenn es mir eigentlich nicht passt. Allerdings hätte ich dann schriftlich mit dem Mieter vereinbart, dass er für sämtliche Schäden aufkommen, die das Tier verursachen könnte. Dazu gehört für mich auch, dass - falls der Mieter mal auszieht - er dafür sorgt, dass die Gerüche so gut wie möglich entfernt werden.
Ich war also schon fast soweit, den Hund nachträglich zu erlauben, da kam mir mein Mieter zuvor und sagt mir, es sei ihm total egal, er würde den Hund auf jeden Fall behalten, das stünde für ihn fest!!!
Da ist mir echt die Spucke weggeblieben und ich bin jetzt echt total verärgert über so eine Reaktion. Da ich ihm meine ursprünglich Entscheidung noch gar nicht sagen konnte bin ich natürlich jetzt nicht mehr gewillt, das Tier weiter in der Wohnung zu lassen.
Wäre mir der Mieter nicht zuvor gekommen wäre es ganz anders ausgegangen, aber so geht es dann auch nicht.
Die Unterlassungsfrist läuft demnächst ab und ich möchte die Kündigung aussprechen.
Was muss ich hier beachten?
6 Antworten
Bei Unterschrift des MV hatte ich ausdrücklich gesagt, dass ich kein Hunde und Katzen in der 1-Zi.Wohnung möchte
Mündliche Nebenabreden werden meist durch übliche Formularmietverträge ausgeschlossen, da sich dort ein Verweis auf die Schriftform findet.
Anyway. So wie du es formulierst, klingt es ferner wie ein Pauschalverbot: Keine Hunde und Katzen erlaubt.
Dies wäre unwirksam. Du musst in jedem Fall eine individuelle Interessenabwägung vornehmen. Dabei musst du den Wunsch des Mieters nach einem Haustier berücksichtigen andererseits aber auch die Bedürfnisse anderer Mieter.
Wenn durch die Tiere eine Lärm- oder Geruchsbelästigung auftritt oder eine stärkere Abnutzung der Wohnung, so kannst du die Tierhaltung untersagen, bzw. das Abschaffen des Tiers verlangen. Nur pauschal geht das eben nicht.
Wie gesagt die Formulierung aus dem Mietvertrag könnte unwirksam sein, mag mich da nicht 100% festlegen, sie beginnt in der Formulierung sehr pauschal, hinten raus wird sie weniger starr.
Sollte sie wirksam sein, so verstößt der Mieter gegen den Mietvertrag. Dieses Verhalten hast du abgemahnt und eine Frist zur Abhilfe geschaffen. Wenn diese verstreicht würde ich Rechtsberatung einholen und ggf. die Kündigung aussprechen. Gehe aber davon aus, dass du evtl. auf Räumung klagen musst.
Aus welchem Grund hast Du den Hund abgelehnt?
Ein pauschales Hundeverbot, wie es in deinem Mietvertrag geschrieben steht, ist nämlich unwirksam.
Hast Du keinen guten Grund für das Verbot, wird deine Kündigung vermutlich im Sande verlaufen.
Ich verstehe dich, dass du sauer bist.
Du musst einfach die Kündigungsfrist einhalten. Als Grund kannst du Widerhandlung gegen die Hausordnung anführen.
Achte darauf, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird und bei Wohnungsübergabe alle Schäden dokumentiert werden.
Hallo!
Das war von Deinem Mieter natürlich nicht in Ordnung, aber dass Du den Hund nun verbieten willst, weil der Mieter blöd zu Dir war, ist auch nicht schön - zumal Du die Haltung ja sowieso gestatten wolltest.
Erlaube ihm das Tier eben, er soll Dir dann aber binnen zwei Wochen z.B. eine Haftpflicht nachweisen, die für etwaige Schäden, die der Hund in / an der Wohnung verursacht, aufkommt.
Ob der Geruch so arg in die Wände zieht, dass es einer Spezialbehandlung bedarf, kann ich nicht sagen, aber ich bezweifle es mal.
Das wäre einfacher und weniger stressig, als eine Kündigung auszusprechen. Zumal Du nicht weißt, was dann als nächstes passiert.
Falls noch nicht geschehen in den letzten Jahren würde ich aber mal die Miete erhöhen ;-).
Ich verstehe es ja auch vollkommen. Da sie aber den Hund ohnehin erlauben wollte, würde ich jetzt wegen einer blöden Reaktion kein Fass aufmachen.
Die 1-Zimmer Wohnung ist dem Hund vermutlich aber lieber als ein Zwinger im Tierheim, wenns ganz blöd läuft.
Ich verstehe die Vermieterin, sie hat ja offenbar noch andere Mieter und kann nicht einem einen Sonderzug durchgehen lassen.
Dem Hund ist es bestimmt auch nicht sonderlich wohl in einer 1 Zimmer Wohnung.