Kann man in einem Industriegebiet bei Lärmbelästigung durch Musik Anzeige erstatten?
Hallo, Ich wohne nun schon seit 2 Monaten in einer Mietwohnung in einem Industriegebiet mit 20 anderen Parteien. Eine davon, welche nach mir einzog, fing an, dauerhaft bis 22, 23 Uhr extrem laute Musik mit Bass aufzulegen. Andere Mieter beschweren sich auch schon, doch hier gelten Sonderrechte, zB müssen wir keine Rauchmelder in den Wohnungen haben. Jetzt wollte ich wissen, ob bei Lärmbelästigung ein klarer Gesetzestext vorliegt, oder man nichts machen kann. Wenn jemand eine Verlinkung dazugibt, wäre es wunderbar, denn ich finde absolut nichts über genau meine Situation.
5 Antworten
HALLÖCHEN!
Ich habe das mal gegoogelt(keine Ahnung, wie man's schreibt;-), weil du mir leid tust. Ich kann mir vorstellen, wie das nervt! Ich war mal in Indien in einem Hotel, da haben die bis in die Nacht hinein DIREKT VOR DEM FENSTER Musik gemacht! Das werde ich nie vergessen, das war UNFASSBAR!!!!!!!!!!!(im negativen Sinne natürlich).
Ich schicke dir einen Link, es ist nichts gesetzliches, aber dort steht zumindest, dass von 22:00-6:00 Uhr Ruhezeit ist, deswegen…
http://www.wobege.de/service/artikel/rechtliche-themen/laermbelaestigung.html
Viel Glück, EisblattTau
Vielen Dank
In einem Wohnhaus (auch wenn das in einem Gewerbegebiet liegt), gilt die Hausordnung. Wer dort Lärm macht, muss mit einer Abmahnung und Kündigung rechnen.
Die anderen Hausbewohner müssen nur mit Mietminderung drohen, um den Eigentümer zur Abmahnung zu bringen.
Dankeschön
Die Bezeichnung "Industriegebiet" gibt es im Flächennutzungplan einer Kommune nicht. Wenn, dann nennt es sich Gewerbegebiet. Ein Wohnhaus im Gewerbegebiet kann dazuführen, dass die Bezeichnung Gewerbe-Mischgebiet zutreffend wäre. Aber unabhängig davon bleibt ein Wohnhaus hauptsächlich nur zum Wohnen. Die Umwidmung von einen Gewerbeobjekt zu einem Wohnobjekt ist Aufgabe der kommunalen Baubehörde auf Antrag des Eigentümers.
Im Wohngebäude gilt die Hausordnung des Vermieters, die die Einwohnenden anerkannt haben. Üblich ist, dass die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrages ist. Die Hausordnung hat die Ruhezeitregelung zu beinhalten. Fehlt diese Regelung, dann muss eine Nachbesserung gefordert werden. Wie das bei euch im Haus aussieht, kann ich nicht beurteilen.
Also soweit ich weiß dürfte sie das.
Dürfte aber dann auch nicht im Mietvertrag stehen.
Mein Kumpel wohnt auch in einem Industriegebiet und bei ihm steht es nicht drauf ( er sitzt neben mir und hats bestätigt)
Du bist wohl auf dem allgemeinen Freiheitstrip: Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
Im Mietvertrag sind nur die aller nötigsten Punkte aufgegliedert, da steht auch nichts drinnen.
Mietwohnung im Industriegebiet ?
Keine Rauchmelder nötig im Industriegebiet ?
In welcher Bananen- oder Saure-Gurken-Republik ist denn dies noch so ?
Aha. Dann hat das aber ja gar nichts mit Gewerbe- bzw. "Industrie-" Zone zu tun, was man nach der ursprünglichen Anfrage annehmen musste ...
Nicht alle Bundesländer sind mit Rauchmelderpflicht gesegnet.