Umzug bei Offenbarungseid
Guten Morgen zusammen.
Ich hatte gestern eine Unterhaltung mit einer Bekannten. Sie hat vor umzuziehen.
Vor einiger Zeit gab sie die Eidesstattliche Versicherung ab. Nun wollte sie von mir wissen ob sie dem zustänigen Gericht ihre neue Adresse angeben muss.
Ich konnte ihr leider nicht weiterhelfen und bin auch im Netz nicht fündig geworden ( oder habe nicht gründlich genug gesucht).
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen das ich ihr dann einen Link geben kann wo drinne steht was sie machen muss oder nicht.
Danke.
3 Antworten
Nein sie braucht ihre neue Adresse nicht mitteilen.Wenn das Gericht wegen der Eidesstattlichen Versicherung was von ihr will holen die sich die Adresse beim Einwohnermeldeamt.
danke ! Ich gebe das dann mal so weiter.
hey auch guten morgen
zuerst einmal ist es inm privaten kein offenbarungseid und zum anderen wenn sie nichts zu verbergen hat sollte deine bekannte sich beim gericht melden denn die werden sicherlich vergeblich suchen wenn sie sich am neuen ort nicht anmeldet-also in der versenkung verschwindet.aber zum anderen sie müsste doch einen betreuer haben und der ist ihr berater.das abtauchen verschlimmert die ganze situation doch nur und die betroffenen gläubiger würden sicherlich nicht zimperlich sein um ihr und würde sagen zu recht die hölle heiss machen.und wer nicht mal den mut hat sich den tatsachen zu stellen sonst du nicht hier und fragen-der bekommt sein leben nie mehr in den griff-sorry aber wie heist so der spruch ich habe ihn von family gehört--was hänschen nimmer gelernt der hans wirds nie lernen-schönen tag-lieben grusss---janpi
ich glaube nicht das sie vorhat unterzutauchen. sonst hätte sie mich wohl kaum gefragt....
Nein sie muß das Gericht nicht informieren !
Ganz normal beim Einwohnermeldeamt ummelden ! Sonst nichts !