Kann ich eine Rechnung für eine Brille im Nachhinein noch bekommen?
Hallo ich habe folgendes Problem: bei einem Unfall im Sportunterricht ist meine Brille durch einen Mitschüler kaputt gegangen. Ich habe mir am selben Tag eine Ersatzbrille geholt und so einen Beleg wie im Supermarkt bekommen. Der Mitschüler hat mir jetzt aber mitgeteilt, dass er eine Rechnung braucht und nicht diesen Beleg. Jetzt würde ich gerne wissen, ob es zwischen einer Rechnung und diesem Beleg überhaupt einen Unterschied gibt und ob ich eine "normale" Rechnung nachträglich nochmal irgendwie bekommen kann? (hab die Erstzbrille bei Fielmann gekauft). Im Internet stand außerdem irgendwas von Verjährung der Rechnung, muss ich da irgendetwas in dem Zusammenhang beachten?
4 Antworten
Für die Versicherung reicht ein einfacher Kassenbeleg nicht aus! Du müßtest ja eigentlich von der beschädigten Brille einen Brillenpaß haben! Mit diesem gehst Du zu dem Optiker von dem Du die Brille hast und bittest ihn, Dir eine detaillierte Rechnung auszustellen! Auch wenn dieser Brillenpaß nicht mehr vorhanden ist, kann Dir der Optiker diese Rechnung ausstellen, da in der Regel Deine Daten bei ihm gespeichert sind!
Nachträglich kannst Du immernoch mit Deinem Beleg zu dem Optiker und eine Rechnung anfordern. Wegen der Buchhaltung müssen Rechnungen sowieso bis zu 10 Jahren aufgehoben werden.
Geh zu deinem Fielmann (oder ruf erstmal an) und frag. Die sollten in der Lage sein, eine ordentliche Rechnung zu erstellen. Aus dem Beleg muss halt hervorgehen, dass es DEINE Brille ist (für die Haftpflichtversicherung des Mitschülers)
Gehe zum Optiker und bitte um Erstellung einer Rechnung, damit diese der Versicherung vorgelegt werden kann.