Muß man Versicherungsvertreter bezahlen ohne Abschluß?
Mal angenommen, es kommt ein Versicherungsvertreter, zu einem vereinbarten Termin, zu einem nach Hause. Man bespricht dort einige Versicherungen (BU, Privathaftpflicht, usw), aber es kommt zu keinem Abschluß (weil man sich noch mal selbst genauer über die Versicherungen informieren will, etc).
Muß man dann trotzdem ein Honorar an den Versicherungsvertreter bezahlen? Wie hoch ist ein üblicher Stundenpreis? Muß soetwas vorher abgesprochen werden?
12 Antworten
@gutefrauke,
Versicherungsvertreter leben von den Provisionen, die sie von ihrem Vertriebspartner für Vertragsabschlüsse bekommen.
Dem Kunden für eine Beratung eine Rechnung zu stellen ist nicht möglich und auch nicht erlaubt.
Gruß Apolon
Nein muss man nicht.
Es sei denn man vereinbart einen Termin mit einem Honorarberater. Dieser nimmt für die Beratungsleistung ein Honorar ähnlich eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters.
Wenn der Besuch und die Beratung auf deinen Auftrag hin erfolgt sind, und es sich um einen Honorarberatung gehandelt hat ,kann es gut sein , dass es dir in Rechnung gestellt wird.
Ausschlaggebend ist wohl ob es sich um einen Honorarberater handelt oder nicht.
Hier noch Näheres dazu:
Muß man dann trotzdem ein Honorar an den Versicherungsvertreter bezahlen?
Ein Versich.vertreter bekommt kein Honorar, sondern nur eine Provision für einen erfolgreich getätigten Versich.vertrag/-abschluß.
Ein Honorar erhält nur ein Versich.berater - dieser kann aber keinen Vertrags-Abschluß tätigen...
siehe auch Versich.berater (Wikipedia): https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsberater
Gruß siola55
Nein, einen Vertreter von einer Gesellschaft musst du nicht bezahlen, ob Abschluss oder nicht :)
Nur wenn du dir einen BERATER auf selbstständiger Basis bestellt hast aber das denke ich nicht :)
Bin selbst Versicherungsfachfrau (: