Stundenzettel, Stundennachweis verjährung der nachweispflicht?
Verjähren Stundenzetteln bzw. wie lange muss man nachträglich diese schreiben, wenn nie ein Stundenzettel verlangt wurde? Der Chef hat von mir verlangt die Stundennachweise rückwirkend für 5 Jahre zu schreiben, obwohl nie ein Stundenzettel je verlangt wurde. Habe diese nach meine Terminkalender nachträglich gemacht, jetzt behauptet er diese Stimmen nicht und das ich zu wenig gearbeitet habe. Die Behauptung kommt daher weil er alle mein je gestellten Rechnungen mit der Stundenangabe die ich zum Abwickeln von Aufgaben gestellt habe weniger ist als meine angegebenen Stunden. Ich habe immer 38,5 Stunden die Woche gearbeitet keine Überstunde oder früher gegangen, nun lauten manche Rechnungen für 35 Stunden arbeit oder manchmal auf 10 die Woche, jetzt wird gesagt der rest ist Fehlzeit. Es könnte ja sein das viellecht keine Arbeit da war oder ich Angebote erstellt habe oder gerade mit Vertreter telefoniert habe, ich weis nicht mehr das habe ich nicht im mein Terminkalender geschrieben nur Arbeitsanfang, Arbeitsende und die Tätigkeiten die länger als 1 Stunde gedauert haben. Verjähren seine Vorderung nach den Stundenzettel oder bekomme ich jetzt ein haufen Minusstunden.
4 Antworten
Ich weiß nicht, welche Arbeit Du machst, aber wenn Du im Betrieb bist und Arbeitsvorbereitungen für einen Kunden machst, ist das auch Arbeitszeit. Diese muss der Betrieb aus betrieblichen Mitteln bezahlen. Auch Wegezeiten vom Betrieb zum Kunden.
Dein Arbeitgeber kann nicht einfach rückwirkend stundenzettel verlangen wenn du vorher nie welche erstellen solltest.
... zumal man ja wohl auch nicht verpflichtet ist, die (betrieblichen) Terminkalender der Vorjahre aufzubewahren - es sei denn, darüber gäbe es eine konkrete Arbeitsanweisung. Ich gehe von einer abhängigen Beschäftigung (Angestelltenverhältnis) aus.
Im Streitfall würde der Arbeitsrichter dem Arbeitgeber sicher Organisationsverschulden vorwerfen, weil er die Aufzeichnungen nicht zeitnah eingefordert hat. In dieser Hinsicht würde ich mich erst einmal zurücklehnen, und die Beweispflicht der Fehlzeiten beim Arbeitgeber sehen.
Sollte er auf die Idee kommen, das Gehalt zu kürzen, oder eine Abmahnung zu schreiben, würde ich dagegen gerichtlich vorgehen.
Du musst nur darlegen, dass Du zu den Arbeitszeiten anwesend warst (Direktionsrecht des Arbeitgebers) . Ist der AZN im Arbeitsvertrag verankert oder sonst wie üblich? Dann musst Du m.W.n. auch gar nix und er kann nicht plötzlich für alles Minusstunden eintragen. Am besten ghest Du zu einem guten Fachanwalt und wehr Dich dagegen
Wenn der Arbeitgeber keine Kontrollmöglichkeit für die Arbeitszeit anbietet, kannst du oder er die tatsächlichen Zeiten nicht bestätigen. Eine Verjährungsfrist liegt zwischen 6 Monaten und höchstens 3 Jahren.