Sportunfall! Wrr zahlt? Brille kaputt -.-

10 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Eigentlich ist das ein Schulunfall, das müsste eigentlich die Versicherung der Schule bzw. der Gemeinde bezahlen.

Zwar war das jetzt dieser Klassenkamerad, der die Brille auf dem Gewissen hat, aber zu dieser Situation ist es ja nur durch den Unterricht gekommen, auch wenn er sich dabei offensichtlich falsch verhalten hat. Allerdings ist es Pflicht des Lehrers (und damit auch der Schule) aufzupassen, dass es zu solchen Situationen gar nicht erst kommt und deshalb ist die Schule dafür zuständig.

Setze dich doch am Besten mal mit dem Sekretariat in Verbindung, die sagen dir dann auch, welche Formulare auszufüllen sind und wie es weitergeht.

Apolon  27.02.2015, 15:13
Eigentlich ist das ein Schulunfall, das müsste eigentlich die Versicherung der Schule bzw. der Gemeinde bezahlen.

Weshalb ???

Zwar war das jetzt dieser Klassenkamerad, der die Brille auf dem Gewissen hat, aber zu dieser Situation ist es ja nur durch den Unterricht gekommen, auch wenn er sich dabei offensichtlich falsch verhalten hat

und wenn wir dann noch etwas weiter zurückgehen, ist der Junge doch nur in die Schule gegangen, weil die Eltern Nachwuchs in die Welt gesetzt haben. Dann wären doch die Eltern dafür zuständig.

Allerdings ist es Pflicht des Lehrers (und damit auch der Schule) aufzupassen, dass es zu solchen Situationen gar nicht erst kommt und deshalb ist die Schule dafür zuständig.

Und die Lehrer müssen dann ab sofort die Kindelein am Händchen durch die Schule führen. Wie sollen denn dann die Kinder etwas lernen ?

die Haftpflichtversicherung (des Schädigers) wird in diesem Fall nicht zahlen. Wenn man beim Sport durch ein normales, der Situation entsprechendes Verhalten des Schädigers geschädigt wird, liegt eine Einwilligung des Geschädigten vor. Er hat sich ja freiwillig in diese Gefahrensituation begeben. Bei Ballsportarten muß man immer damit rechnen, dass leichte Verletzungen auftreten oder die Kleidung oder eben die Brille beschädigt werden kann. Deshalb soll man ja u.a. dabei keinen Schmuck tragen. Der Schädiger muß daher nur haften, wenn er den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat - z.B. bei einer "Blutgrätsche".

Hallo,

die Beschädigung eines Hilfmittels gilt nach SGB VII unter Umständen als Schulunfall, für den die gesetzliche Unfallversicherung der Schule die Kosten zu übernehmen hat.

Am besten beim Sekretariat der Schule eine Unfallmeldung veranlassen. Gut ist es, wenn man eine Kopie der Anschafungsrechnung der beschädigten Brille beifügen kann. Sonst ggf. bei der Krankenversicherung um Unterstützung bei der Argumentation gegenüber der Unfallversicherung bitten.

Gruß

RHW

Wenn er eine Haftpflichtversicherung hat, sollte er (seine Eltern) das dort mal einreichen. (Wenn er's mit Absicht gemacht hätte, würde die wohl nicht zahlen...)

Wenn er nicht versichert ist, muss er's selber zahlen...

hat einen volleyball mit dem fuß weggeschossen und mir direkt ins Gesicht

Haben sich die Regeln für Volleyball geändert ? Ist dies nicht ein Spiel das man mit den Händen spielt ?

Der Schaden wurde von einem anderen Spieler verursacht und so sollte er dies auch seiner Privathaftpflichtversicherung melden.

Dir könnte man allerdings den Vorwurf machen, dass Du deine normale Brille auf der Nase hattest und keine Sportbrille wie es üblich ist.

miwe1998 
Beitragsersteller
 27.02.2015, 15:51

naja ich hatte bis zu dieser hier immer sportbrillen und ich kann mit ziemlicher Sicherheit sagen, dass eine sportbrille auch kaputtgegangen wäre, da ein scharnier beschädigt wurde