können Supermärkte einen bestimmten Kassenbon im Nachhinein wieder aus dem System abrufen?
ich habe letzte woche in einem supermarkt eingekauft und mit karte gezahlt, soviel weiß ich noch sicher. da ich aber den ganzen monat relativ knapp bei kasse war hab ich größere einkäufe vermieden. demzufolge bin ich eben ziemlich erschrocken, als ich auf meinem Konto die Abbuchung von rund 40euro feststellen musste. ich kann mir aber auf teufel komm raus nicht erklären oder rekonstruieren was ich im wert von 40euro gekauft haben sollte... ich komme maximal wenn ich großzügig rechne auf 25euro... natürlich kann ich den kassenbon aber nicht mehr finden.
meine frage wäre nun: bei den details der abbuchung steht ja das genaue datum, die uhrzeit und sowas wie eine referenznummer. könnte man mit hilfe dieser daten meinen kassenbon aus dem system abrufen? um nachträglich zu prüfen ob da nicht irgendwas doppelt oder dreifach draufstand?
4 Antworten
Bei Norma ist das so das wir jeden Bon abrufen können, wenn du die Uhrzeit noch weißt und den Tag und was du ungefähr gekauft hast werden sie die den Bon meistens noch einmal ausdrucken
Irgendwo im System ist diese Rechnung auf jeden Fall noch vorhanden. Das muss aber nicht heißen, dass der einzelne Markt im PC auch Zugriff darauf hat. Manche ja, andere nicht.
Aber selbst wenn, was dann???
Selbst wenn dort irgendwas anderes oder zu viel abkassiert wurde, wie willst du das nachweisen? Du hast deinen Kassenbon (und Wechselgeld) sofort nach Erhalt zu prüfen, noch bevor du den Markt verlässt, weil alles andere sonst nicht mehr nachvollziehbar ist.
Und bei EC-Zahlungen sollte man ohnehin den Bon solange aufbewahren bis die Buchung vorgenommen wurde.
Kleine Tipp: Versuche einfach zum guten alten Bargeld zurückzukehren. Damit tust du dir (ganz besonders wenn man knapp bei Kasse ist) und den Angestellen einen Gefallen.
Wie gesagt, kommt auf den Laden.
Manche können ihn direkt an der Kasse nachdrucken, andere am Büro-PC und wieder andere gar nicht. Wenn es ein Laden ist, wo der Bon nicht automatisch ausgedruckt wird, sondern nur auf Nachfrage, dort müsste es möglich sein.
Aber wie gesagt, für spätere Reklamationen nützt es gar nichts.
Natürlich kann man das, deshalb gibts ja die Bons.
Jeder einzelne ist ja defakto eine vereinfachte Rechnung welche auch steuerlich über viele Jahre aufbewahrt werden muss (digital).
Musst halt hin gehen und drum bitten den geschäftsführer zu sprechen.
Falls sie sich quer stellen bleibt nur der weg zum Anwalt, sehr mühsam.
Müsste möglich sein. Bei uns geht das. Ob sie das für dich tun ist die andere Frage.
zu deinem letzten abschnitt: letztens meinte ein kassierer, dass er sich immer freut, wenn jemand mit karte bezahlt, weil er während dessen nen schluck trinken kann :D
aber ansonsten hast du natürlich recht. ich wollte jetzt auch nicht den aufstand proben wegen 10euro... aber es hat mich interessiert ob das ginge, falls es mal wirklich große differenzen gäbe.