Brille kaputt gemacht😬Versicherung?Was tun?
Hey,
letztens bin ich versehentlich auf die Brille von einem Bekannten gestanden. Die Bögen waren kaputt und das Glas war noch heil. Ich habe mich direkt entschuldigt und gesagt, dass ich dafür natürlich aufkomme, aber die Person hat ziemlich eingeschnappt reagiert. Jetzt 5 Tage später, kommt auf meine 1000 Nachrichten eine Antwort. Undzwar, hat die Person sich eine neue Brille für 400 Euro bestellt.
Würde meine Versicherung da was übernehmen, soll ich alles selbst zahlen oder ist die Person selbst Schuld, wenn sie nicht ihre alte Brille einfach hätte reparieren lassen?
ICH BITTE UM ANTWOOOORTEN, DENN ICH BIN VERZWEIFELT!
lg unbekannt(:(
9 Antworten
Deine Versicherung wird den Schaden wahrscheinlich nicht übernehmen, trotzdem ist es sinnvoll ihr den Schaden zu melden. Sie wird ihn in deinem Sinne abwehren denn dich kann eigentlich überhaupt keine Schuld an dem Schaden treffen.
Ohne den näheren Schadenshergang zu kennen liegt es so gut wie sicher auf der Hand, das allein dein Freund für den Schaden verantwortlich ist.
Falls du schadensersatzpflichtig bist, wird deine Versicherung auch für deine Schuld eintreten, falls nicht, und das ist naheliegender, must weder du noch deine Versicherung etwas bezahlen.
Das ist ein typischer Hagtpflichtfall und wird selbstredend übernommen.
... nö, einfach so ins Gesicht steigen oder zutreten ist nicht abgesichert, da bin ich mir sicher!
Hat er doch gar nicht gemacht.
.. wie sonst kommt die Brille unter die Schuhe?
Z.B. Wenn sie auf dem Boden lag oder er aus irgendeinem Grund auf den Tisch klettern musste.
... dann gibt es aber keine Haftung. Denn wohin bitte gehört eine Brille?
Man müßte die Umstände des Schadenshergangs schon kennen, aber eine zertretene Brille, Uhr, Laptop, Handy, usw. entbehrt in 99% aller Fälle der Widerrechtlichkeit gem. § 823 BGB und weil fast grundsätzlich das Verschulden fehlt.
Handy, Laptop, Brille, Fotoapparat usw. sind sensible Gegenstände die rein garnichts an Orten zu suchen haben, an denen sie schutzlos spontanen mechanischen Einwirkungen ausgesetzt sein könnten. Und so ein Ort ist ein Fußboden nunmal.
Daher fast grundsätzlich Eigenschaden des Besitzers und keine Schadensersatzpflicht
Auch wenn etwas auf dem Boden liegt, darf man es nicht kaputt machen.
Du musst schon schauen, wohin du deine Füße setzt.
... hier gehts um die Haftung. Ist es ein großer Haufen, haftet ja auch keiner.
Dann trittst Du auch auf Kleinkinder und Hunde?
Hast Du mal solche Urteile zur Hand?
Aber sicher haftet da der Hundehalter. Der bekommt ein Bußgeld und darf die Reinigung zahlen.
Das ist ein typischer Hagtpflichtfall
Das stimmt.
und wird selbstredend übernommen
Falls "übernommen" bedeuten soll "es besteht Versicherungsschutz", dann stimmt das. Falls "übernommen" heißen soll "die Versicherung zahlt dem Geschädigten etwas" so ist dies überaus fraglich. In der Annahme, dass die Brille irgendwo auf dem Fußboden lag, trifft den FS üblicherweise kein Verschulden, da niemand damit rechnen muss, dass eine Brille auf dem Fußboden liegt. Dann ist die Aufgabe der Haftpflichtversicherung nicht die Regulierung sondern die Abwehr der unbegründeten Ansprüche, da der FS nunmal nicht haftet.
Das ist so eindeutig nicht. Gerade Schüler sitzen gerne mal entlang der Wand wenn sie auf Lehrer warten o.ä..
Da darf dann auch die Brille liegen.
Ein Hund oder ein Baby ist aber nicht so platt und unscheinbar wie eine Brille, Laptop Handy usw.
Derartige Gegenstände würdest Du ja auch nicht mitten auf die Autobahn legen und hoffen das jeder ausweicht.
Im übrigen hat die Aufsichtsperson eines Babys und selbst eines Haustieres schon aus ihrem Instinkt heraus eine größere Vorsicht. Eine Mutter weiß normalerweise in Welche ecke ihr Baby gerade herumliegt
Da darf dann auch die Brille liegen.
klar darf sie da liegen, aber wenn sich dann jemand drauf setzt, ist das noch längst kein Fall von Fremdverschulden.
Auch eine Brille die auf einer Sitzfläche abgelegt wird und dann plattgesessen wird, löst keine Schadensersatzpflicht aus. Sensible Gegenstände gehören nunmal nicht an Orte, an denen sie schutzlos vor spontaner Einwirkung üblicher mechanischer Kraft ausgesetz sind.
Der Popo der sich auf einen Stuhl setzt ist so eine spontane, mechanische Kraft, ebenso wie der Fuß der sich auf einem Boden fortbewegt.
Ich hab dir nur erzählt, wie solche Schadenfälle regelmäßig reguliert werden, weil regelmäßig Gerichte so entscheiden.
Eine Brille hat auf dem Fußboden nichts zu suchen und wer sie dort ablegt muss sich bei einem Schaden ein Mitverschulden gemäß §254 BGB einreden lassen, welches regelmäßig bei 100% liegt. Außerdem ist die Fahrlässigkeit des Verursachers in der Regel nicht gegeben, da man eben nicht damit rechnen muss, dass Gegenstände wie Brillen mitten im Weg liegen.
Auch wenn etwas auf dem Boden liegt, darf man es nicht kaputt machen.
Das ist schon richtig, "einfach so kaputt machen" würde ja auch Vorsatz vorraussetzen. Aber nicht damit rechnen zu müssen, dass eine Brille auf dem Boden liegt und dann versehentlich drauftreten ist etwas mit dem man nicht rechnen muss. Man muss damit rechnen das in einem Kinderhaushalt ein Legostein auf dem Boden liegt, aber nicht das in einem Kinderlosen Haushalt eine Brille auf dem Boden oder einer Sitzfläche liegt
Du musst schon schauen, wohin du deine Füße setzt.
nope
Anderes Beispiel:
Du fährsst auf der Auutobahn und plötzlich taucht ein Stau vor Dir auf. Wer ist schuld wenn du hinten drauf fährst? Richtig, der der hinten drauf fährt.
Gleiche Autobahn ohne Stau, Du fährst zügig auf der ansonsten freien Autobahn, plötzlich taucht vor Dir ein querstehendes, unbeleuchtetes, verunfalltes Fahrzeug auf, Du hast keine Chance mehr auszuweichen und fährst dem Fahrzeug hinein. Wer ist Schuld? Richtig, der ohnehin schon Verunfallte, weil niemand damit rechnen muss, das plötzlich ein Hinderniss unbeleuchtet quer mitten auf der Autobahn steht.
... das ist ja auch fies, einfach so in sein Gesicht zu steigen und das Ding zu zerbröseln. Fallen auch noch Arztkosten an?
Mit einer neuen Brille hast Du aber nichts zu tun. Wenn, dann haftest Du allenfalls für den Schaden, also für die Reparatur abzüglich Wertverlust.
Da kommt noch Freude auf, diesen Betrag zu ermitteln.
Viel Glück.
Bei Brillen gibt es keinen Wertverlust, da es keinen Gebrauchtwarenmarkt für Brillen gibt. Das wurde schon mehrmals von Gerichten so geurteilt.
... doch doch, sind z.B. alte Gläser defekt, gibt es auch keine neuen. Hier gibt es die Bügel, wenn überhaupt, denn einfach so ins Gesicht treten/steigen ist ja auch unüblich.
Ist ja im Mietrecht auch so, wenn die lieben Mieter den Fußbodenbelag zerbröseln.
Nur weil es keine gebrauchten gibt, bekommen wir ja auch keinen neuen, alles ausgeurteilt!
doch doch, sind z.B. alte Gläser defekt, gibt es auch keine neuen
was gibt es dann? Verkauft dir dein Optiker dann gebrauchte Gläser? Das hab ich noch nie gehört, geht in 99% der Fälle auch gar nicht.
Interessanter Vergleich Fußbodenbelag - Brillenglas.
... wie sonst soll ich Dir die Rechtslage beibringen?
Den Teppich bezahlt dann der Vermieter ubd die neuen Gläsweer der Brillenträger, aber nicht eine Haftpflicht. Schon zigmal habe ich das so erleben dürfen, von einigen Versicherungen so gehändelt.
Und da Du Deinen Berater/Makler nicht fragen kannst, lasse es einfach gut sein.
Ganz einfach : melde diesen Schaden Deiner privaten Haftpflichtversicherung.... diese wird berechtigte Forderungen akzeptieren und entsprechend entschädigen.
Wenn der Geschädigte seine defekte Brille einfach entsorgt hat und jetzt meint er hat Anspruch auf vollen Ersatz, so wird er vermutlich enttäuscht werden - ungerechtfertigte Forderungen weißt die Versicherung zurück.
Kleines "Beispiel" - wurden im neuen Gestell Gläser der gleichen Stärke montiert - oder meinte der Geschädigte er könnte gleichzeitig kostengünstig seine Sehstärke korrigieren. War das ursprüngliche Gestell irreparabel?
Lasse das bitte Deine Privathaftpflichtversicherung klären.
Du musst das an deine Versicherung melden, wie viel diese übernimmt, wird sie dir dann schon mitteilen.
Dass der Bekannte jetzt einfach ne neue teure Brille gekauft hat, ist so nicht ok, die Differenz muss er u. U. dann selber zahlen, da die Versicherung vermutlich nur den Zeitwert ersetzen wird.
Eine Brille hat keinen Zeitwert, oder kannst du irgendwo eine gebrauchte Brille kaufen?
Aber die Versicherung wird den Schaden abwehren, weil hier so gut wie sicher, überhaupt keine Schadensersatzpflicht vorliegt.
Dann bekommt durchaus auch den Neuwert. Aber eben nicht das schönste und teuerste Modell sondern ein vergleichbares wie das kaputte.
... seit wann sollte das so sein und wo steht das so?
Danke:)
Wenn du eine Haftpflichtversicherung hast, ist deren ERSTE Aufgabe, dich vor unberechtigten Ansprüchen zu schützen.
Dabei lautet dann die erste Frage: "Wie konntest du auf eine Brille treten"?. Im Allgemeinen liegen Brillen nicht auf dem Fußboden.
Als zweites würde dann die Versicherung das kaputte Brillengestell sehen wollen, UND DANN feststellen, was eine Reparatur gekostet hätte.
Schreiben des Geschädigten leitest du bitte einfach an den Versicherer weiter.
AUF KEINEN FALL darfst du selbst etwas bezahlen. Dann bekommst du dein Geld nie wieder.
Danke für deine Antwort, ich werde es schnellstmöglichst melden:)