Probefahrt 2 Felgen Kratzer
Guten Abend.
Ich hatte letztens eine Probefahrt mit einem M3 direkt vom BMW-Händler. Beim einparken bin ich leider gegen einen Bordstein gekommen. Nun habe ich die Rechnung auch erhalten.
Es beläuft sich auf 2920€ da die Felgen ausgetauscht wurden. Ich kann es zwar nachvollziehen, dass die ausgetauscht werden, aber den Preis finde ich maßlos übertrieben.
Könnte in dem Fall nicht die SB von 1500€ greifen bzw. die Haftpflicht von mir? Habe ich überhaupt eine Möglichkeit? Stehen mir die "alten" Felgen zu? Wer kennt sich denn von euch mit der Rechtslage aus?
Herzliche Grüße,
Engler
5 Antworten
Hallo!
So, wie ich das sehe, hast du dir bei einem BMW-Händler einen M3 zur Probe ausgeborgt.
In diesem Fall musstest du auch sicher eine Vollkasko-Versicherung mit SB unterschreiben.
- Kläre bitte einmal mit dem Händler, warum der SB nicht greift und du die volle Summe beider Neufelgen bezahlen sollst?
- Wieso du überhaupt einen Felgenneupreis bei Ersatz von gebrauchten Felgen (Vorführer) zu zahlen hättest?
- Bei voller Bezahlung der Felgen stehen dir die alten Felgen zu und müssen dir übergeben werden.
Ich habe hier so das leichte Gefühl, dass du entweder
- über den Tisch gezogen wirst, oder
- dir wurde das Auto nicht offiziell zur Probefahrt übergeben (Formalitäten wurden nicht durchgeführt)?
Autos - und besonders dieser Preis- und Leistungsklasse - werden nicht einfach zu Probefahrten übergeben ohne das eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen wird.
LG Bernd
Den Ausführungen von @Interesierter gibt es nicht viel hinzuzufügen, ausser das das Thema Privathaftpflichtversicherung doch schon etwas schwieriger ist:
Es ist richtig, dass in der PHV Schäden an gemieteten Sachen oftmals - je nach Bedingungswerk - ausgeschlossen sind. Aber das spielt in Deinem Fall überhaupt keine Rolle, da es keine PHV gibt die Deckung bietet für Schäden, die in Verbindung stehen mit dem Führen fremder KfZ - und sowohl der Schaden am fremden Fahrzeug als auch Folgeschaden (z.B. Unfall mit anderen Fahrzeugen und/oder Personenschaden).
Falls Du mit der Formulierung (die mich etwas verwirrt) "... nicht die SB von 1500,- € greifen bzw. die Haftpflicht von mir?" Deine eigene KfZ-Versicherung meinst, ist das auch eine Sackgasse. Deine KfZ-Versicherung gilt ausschl. für das darüber versicherte Fahrzeug,nicht Du bist versichert, sondern das Fahrzeug.
Es gibt keine Lösung in Deinem Fall, ausser der, dass Du den Schaden leider aus Deiner eigenen Tasche bezahlen mußt.
Gab es denn überhaupt eine Übergabe nach sorgfältiger Untersuchung, oder waren die Kratzer vorher schon da?
Möglicherweise irre ich mich ja aber... Meines Erachtens fährst du das Auto des Autohauses Probe, welches eine Versicherung mit SB 1500€ hat.
Das ist doch m.E ein ganz normaler VollKasko-Schaden weshalb du die 1500€ zahlen müsstest und gut!?
Darüber hinaus würde ich mich aber dennoch erneut schlau machen denn 1.) beschädigte Felgen kann man reparieren ohne, dass sie schlechter aussehen 2.) Bist du m.E nur verpflichtet einen gleichwertigen Ersatz (benutzte Felgen --> gebrauchte Felgen) zu beschaffen 3.) Haben Sie dir die Möglichkeit der Nachbesserung eingeräumt?
Zunächst muss ich dir sagen, dass man für Schäden, die man Anderen verursacht, auch geradestehen muss.
Ob deine Privat-Haftpflicht in diesem Fall zahlt, kommt auf deinen Vertrag an. Im Basisschutz sind Schäden an geliehenen bzw. zur Nutzung überlassenen Sachen nicht enthalten. Es gibt jedoch auch Verträge, die diesen Fall abdecken.
Eine andere Möglichkeit als die Privat-Haftpflicht fällt mir in diesem Fall nicht ein.
Natürlich ist der Preis schon extrem hoch. Du hast dir jedoch auch ein extrem teures Auto ausgesucht.
Zunächst wäre zu klären, ob deine Haftpflicht hier zahlt. Wenn ja, ist ja alles gut. Wenn nicht, kannst du nur prüfen, ob die Felgen wirklich so teuer sind oder ob du hier über den Tisch gezogen wirst. Eventuell gibt es auch eine Kasko-Versicherung des Authauses. Vorführwagen sind in aller Regel versichert. Es könnte ja auch ein grösserer Schaden als nur 2 Felgen entstehen. Einfach mal nachfragen.
Wenn dir für die alten Felgen kein Restwert gutgeschrieben wird und du die neuen Felgen in voller Höhe bezahlen musst, kannst du die Herausgabe der beschädigten Felgen verlangen und diese z.B. bei EBAY oder auf anderem Wege noch zu Geld machen.
Es gibt jedoch auch Verträge, die diesen Fall abdecken.
Es gibt aber auch die sog. Benzinklausel.