Kann ich eine Ratenzahlung vereinbaren?

13 Antworten

Du musst für etwas bezahlen was du nicht erhalten hast??? Da stimmt etwas ganz gewaltig nicht!

Melankulia 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 09:22

Es war ne Buchung für das Busunternehmen Meinfernbus Flixbus. Hab halt als " Gegensatz " zur Stornieren einen Wert Gutschein bekommen. Muss es aber trotzdem zahlen. + Anwaltskosten.

franneck1989  27.08.2015, 09:24
@Melankulia

Muss es aber trotzdem zahlen. + Anwaltskosten.

Wer sagt das? Werd mal konkret

Melankulia 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 09:38
@franneck1989

Das unternehmen. Ich habe zu unrecht den Wert Gutschein bekommen, da bei denen ja auch keine Einzahlung eingegangen ist. Sprich, ich muss den Betrag trotzdem zahlen. Dadurch, dass das Unternehmen zum anwalt gelaufen ist, muss ich anscheind diesen auch noch mitzahlen.

jurafragen  27.08.2015, 10:07
@Melankulia

Ich habe zu unrecht den Wert Gutschein bekommen

Nein, nicht zu Unrecht.

ich muss den Betrag trotzdem zahlen

Ja, ihr habt einen Vertrag geschlossen und Verträge sind einzuhalten.

ich muss den Betrag trotzdem zahlen. Dadurch, dass das Unternehmen zum anwalt gelaufen ist, muss ich anscheind diesen auch noch mitzahlen.

Ja, das nennt sich Verzugsschaden.

Nun muss ich trotzdem zahlen samt Anwaltskosten

Warum, was ist schiefgelaufen?

Der Obergerichtsvollzieher kommt bald

Hat er sich angekündigt? Abgabe zur Vermögensauskunft? 

Gibt es überhaupt einen Vollstreckungsbescheid?

Falls das alles gerechtfertigt ist, kannst du direkt im Gespräch mit dem GV eine Ratenzahlung verienbaren

Melankulia 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 09:26

Konnte halt nicht zahlen und die gingen direkt zum Anwalt.
Wo bekomme ich denn die Vermögungsauskunft her? Ich habe ja nicht mal einen Job und hab garnichts .. Es kam ein Gelber brief, mit einer Einladung zur Ausunft und Vollstreckungsbescheid, und ne Rechnung mit Umsatz, Zinsen, Hauptforderung ect.

franneck1989  27.08.2015, 09:28
@Melankulia

Und Mahnbescheid, wurde der dir korrekt zugestellt?

Hast du das alles auch gelesen, oder einfach in die Ecke geschmissen?

Wo bekomme ich denn die Vermögungsauskunft her?

Das macht dann der GV, wenn du nicht zahlen kannst

Alles halb so wild, nur total unnötig! Das wäre alles vermeidbar gewesen

Melankulia 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 09:29
@franneck1989

Mahnbescheide kamen an, ja. Ich weiß auch den Betrag, den ich zahlen muss. Aber kann es wie gesagt im moment nicht.

franneck1989  27.08.2015, 09:33
@Melankulia

OK.

Wie gesagt, alles halb so wild. Du erklärst dem GV, dass du momentan nicht zahlungsfähig bist, aber eine Ratenzahlung anbietest. Dann entscheidet er ob das in Anbetracht der Forderungssumme realistisch ist.

Deine Bonität ist durch den Vollsteckungsbescheid jetzt übrigens im Eimer.

Dass das total unnötig ist, habe ich ja schon geschrieben

Beim nächsten mal holst du dir bitte Hilfe, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.

jurafragen  27.08.2015, 09:41
@franneck1989

Dann entscheidet er ob das in Anbetracht der Forderungssumme realistisch ist.

Der entscheidet primätr, ob die angebotene Ratenzahlung realistisch ist. Ohne Einkommen keine Raten, sprich da wird nichts realistisch sein.

Deine Bonität ist durch den Vollsteckungsbescheid jetzt übrigens im Eimer.

Nein, die ist dann erst durch die Vermögensauskunft im Eimer. Der Vollstreckungsbescheid wird in kein öffentliches Register eingetragen.

Artus01  27.08.2015, 14:25
@jurafragen

Der Vollstreckungsbescheid wird in kein öffentliches Register eingetragen.

Das stimmt, aber in der Schufa. Auch wenn die Schufa kein öffentliches Register ist, ist die Bonität im Eimer.

jurafragen  27.08.2015, 16:09
@Artus01

Das stimmt, aber in der Schufa

Nein, da werden keine Vollstreckungsbescheide eingetragen, sondern schon unbestrittene Forderungen. Das Meldemerkmal Vollstreckungsbescheid gibt es schon lange nicht mehr.

mepeisen  28.08.2015, 09:39
@jurafragen

Das ist  beides so nicht richtig. Ganz grundsätzlich gibt es keinerlei Automatismus, dass ein VB eingetragen wird, soweit ist es korrekt. Allerdings kann es durchaus aktiv vom Gläubiger eingetragen werden. Und dann wird auch im Regelfall im Fließtext des Eintrags notiert, dass es einen VB gibt mit entsprechendem Aktenzeichen. Bestreiten kann man da nichts mehr, um den Schufa-Eintrag zu vermeiden, wenn es bereits einen VB gibt.

Es ist immer gut, ein Problem anzugehen, bevor es einem direkt auf die Pelle rückt, sprich bevor der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.

Du hast doch sicher Schreiben, die ihn ankündigen. Da muß ja eine Adresse, eine Telefonnummer, ein Name stehen. Ruf an und bitte um einen Termin.

Es macht immer einen guten Eindruck, wenn man sich aktiv kümmert und die lassen in der Regel auch mit sich reden. Was sollen sie auch machen - einer nackten Frau kann man nicht in die Tasche fassen ;-)

Alles gute

Melankulia 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 09:28

Ich bin jemand, der sehr große Angst vor sowas hat. Bis jetzt kam kein direkter Termin, nur einer wegen der Vermögensauskunft.

jurafragen  27.08.2015, 09:38
@Melankulia

nur einer wegen der Vermögensauskunft.

Das ist für Dich kein "direkter Termin"? Da kannst Du hingehen, eine erste Rate auf den Tisch legen und hoffen, dass sich der Gerichtsvollzieher darauf einlässt, den Termin zu verlegen. Oder Du gibst Die Vermögensauskunft ab.

Melankulia 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 09:40
@jurafragen

Soll ich mir das Geld aus den Rippen schneiden?

jurafragen  27.08.2015, 10:05
@Melankulia

Das behauptet doch niemand, nur wirst Du eben dann die Vermögensauskunft erteilen müssen und in das Schuldnerverzeichnis eingetragen werden.

Ich verzweifle und drücke kein Auge mehr zu ..

So kann man sich auch ins Aus manövrieren. Da Du wohl mangels Einkommen nicht glaubhaft darlegen kannst, dass Du die Forderung in Raten zahlen kannst, sehe ich nur 2 Möglichkeiten:

1. Du einigst Dich mit dem Gläubiger bzw. seinem Anwalt auf sehr niedrige Raten oder

2. Du gibst die Vermögensauskunft ab, wirst ins Schuldnerverzeichnis eingetragen, Dein Konto wird gepfändet und die Sache wird noch teurer.

Was hat der Fahrschein gekostet? 20 Euro?

Melankulia 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 09:43

Ich habe garkein Einkommen. Bekomme kein Arbeitslosengeld. Ich bin dabei mir ein Job zu suchen, wohne bei meinen Eltern. ^^
Glaube an die 60 Euro hat der Schein gekostet.

es ihm so erzählen

allermeist lassen die gläubiger sich darauf ein

außer du hast jetzt geile sachwerte in deiner wohnung, dann pfänden sie

aber die meisten haben nichts wirklich pfändbares

erkläre es dem gerichtsvollzieher so