Kann ein Ehering gepfändet werden?
Hallo, ich bitte dringend um Hilfe. Ich habe bei Google alles durchsucht, aber ich finde nur da nur geteilte Antworten oder Antworten von denen ich nicht weiß ob es noch aktuell ist und auf meinen Fall zutrifft. Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, darf er ein paar Sachen die ich für den Lebensunterhalt brauche nicht mitnehmen. Fernsehen, PC, Kühlschrank etc. Wenn man ungefähr 5 Tausend Euro Schulden hat und der Ehering ist das dreifache wert, aber auch gleichzeitig das einzige was sich lohnen würde, dürfte er den Mitnehmen? Meine Frau ist vor ca. 10 Jahren gestorben und das ist das einzige was mir nahe ist. Ich könnte ihn verstecken, aber ich habe Angst das er entdeckt wird. Und selbst wenn, dürfte er ihn in meiner Situation mitnehmen?
3 Antworten
Hallo,
ja, da die Ehe nicht mehr besteht. Dass sie durch Tod Deiner Ehefrau nicht mehr besteht, ist dabei unerheblich.
Dass der Ring pfändbar ist, steht ausser Frage.
Dass er ein Mehrfaches der Höhe der Schulden wert ist, spielt keine Rolle.
Er würde sowieso versteigert und würde viel weniger einbringen, als er sonst derzeit am Markt bringen würde.
Verstecken und alles sowas ... das ist ziemlich "abgelatscht", kennt auch der Exekutor und im Übrigen würden dadurch die Tatbestandsmerkmale der Vollstreckungsvereitelung erfüllt. Dann kommt der Staatsanwalt ...
Faß Dir ein Herz und geh´auf den oder die Gläubiger zu und biete realistische Ratenzahlungen an und bitte um Vermeidung kostentreibender Beitreinungsmaßnahmen. Lege dazu Deine Einkommens- und Vermögenssituation offen. Du mußt aber wirklich Zahlungen in einer Höhe anbieten - bis es knirscht und weh tut!
Dies ist die reelste und aussichtsreichste Variante, dass Dir der Ring bleibt und vor allem, dass Du den Mist irgendwann los wirst.
Ist sicher sehr viel Geld, wenn Du aber angenommen, mal irgendwann einige Jahre abgezahlt hättest, würde ich dann um Mitteilung der Höhe der Restschuld und Übersendung einer Forderungsaufstellung ersuchen und den Betrag durch Vergleich ganz brutal runter dividieren. Institutionelle Gläubiger machen nach Ablauf von Jahren ... alle Vergleiche. Da sind dann plötzlich sehr überschaubare Beträge möglich ..., also geviertelte oder gedrittelte Beträge sind ddann keine Seltenheit, das ist die Regel.
Ziel aller Deiner Bemühungen sollte nicht nur sein, den Ring behalten zu können, was durchaus legitim und verständlich ist, sondern die Erledigung der Sache! Dazu bedarf es Disziplin und Konsequenz.
Viele Grüße Vollstreckerin
Trauringe sind nicht pfändbar (§ 811 (1) Ziff. 11 ZPO)
Da stimmt nur bedingt, wie richtig erwähnt greift hier §811, aber nur bei in Gebrauch genommenen Gegenständen. Der Mann ist Witwer und somit ist der Ehering nicht mehr in Gebrauch, demnach natürlich pfändbar.
Ich denke nicht das der Gv deinen Ehering pfändet ,musst es ihm ja auch nicht auf die Nase binden.