Gerichtsvollzieher kommt nach hause?

4 Antworten

Wie hier schon richtig steht: Wenn rechtzeitig bezahlt wird an den Gerichtsvollzieher (oder spätestens dann bar, wenn er kommt), dann ist der Fall erledigt.

Aber: Unbedingt nach der Bezahlung den Gerichtsvollzieher bitten, den original-Vollstreckungstitel entwertet herauszugeben. Ggf. mit Edding durchstreichen und entwertet dazu schreiben. Und diesen samt Quittung der Zahlung für mindestens 30 Jahre aufheben.

Denn wenn sie das Original-Dokument hat, kann auch später in 10 Jahren oder so niemand mehr kommen und nochmals pfänden.

Hallo Markus219,

hat der Gerichtsvollzieher einen Auftrag zur Zwangsvollstreckung erhalten (also Pfändungsauftrag im Sinne §802 a  Abs.2 Nr.4 ZPO) , dann fordert der GV den Schuldner vor Pfändung zur Zahlung der Gesamtforderung auf (§59 GVGA). Genau dieser Fall liegt hier offensichtlich vor.

Zahlst Du die Forderung bis zum genannten Termin auf das GV- Konto ein, dann ist die Sache erledigt. Der GV wird Dir anschließend den quittierten Titel per Post zuschicken (§757 ZPO).

Wie mepeisen bereits ausgeführt hat, sollte man den Titel 30 Jahre aufbewahren, da Ansprüche aus Titeln erst nach 30 Jahren verjähren (§197 Abs. 1 Nr. 4, 5 BGB) - schließlich könnte sich der Gläubiger unter Umständen eine Zweitausfertigung des Titels besorgen. Dies ist aber eher unwahrscheinlich.

Herzliche Grüße

itasca

mepeisen  15.06.2017, 16:39

schließlich könnte sich der Gläubiger unter Umständen eine Zweitausfertigung des Titels besorgen

Das mag wie du schreibst unwahrscheinlich sein, aber man wird zudem auch vom Gericht gefragt, kann dann Einwände erheben.

Auf der anderen Seite kommt es oft vor, dass Schuldner Titel bezahlen und der an den Gläubiger zurück geht. Der kommt dann in eine Ramschkiste und 10 Jahre später, wenn man selbst keine Kontoauszüge mehr hat u.ä., kommt dann plötzlich ein Inkasso um die Ecke und fordert das Geld erneut ein, weil irgendeiner die Ramschkiste plötzlich wieder entdeckt hat und auch das Inkasso (angeblich) keine Unterlagen mehr hat. :-)

wegen einer nicht bezahlten Rechnung  kommt nicht sofort der Gerichtsvollzieher

wenn sie rechtzeitig zahlt dann kommt auch kein Besuch

Wenn Schulden bezahlt sind, haben Gerichtsvollzieher keinen Grund mehr für einen 'Hausbesuch'.