Gerichtsvollzieher kommt nach hause?
Ich habe eine Freundin die mir nach langer Zeit endlich ihre lange Geschichte offenbart hat. Sie lebt schon länger Isoliert und lässt kaum jemanden an sich ran. Gestern sagte sie mir, dass sie eine Rechnung nicht bezahlt hat, und der Gerichtsvollzieher einen Termin geschickt hat, um in die Wohnung von ihr zu kommen. Im oberen Abschnitt des Briefs steht allerdings, dass Sie die Möglichkeit hat, einen Betrag X bis zu einem Gewissen Termin an ihn zu überweisen.
Nun zu meiner eigentlichen Frage: Wenn dieser Betrag X rechtzeitig überwiesen wird, kommt der Gerichtsvollzieher dann trotzdem in die Wohnung oder ist die Sache damit dann erledigt ? Mit Freundlichen Grüßen :)
4 Antworten
Wie hier schon richtig steht: Wenn rechtzeitig bezahlt wird an den Gerichtsvollzieher (oder spätestens dann bar, wenn er kommt), dann ist der Fall erledigt.
Aber: Unbedingt nach der Bezahlung den Gerichtsvollzieher bitten, den original-Vollstreckungstitel entwertet herauszugeben. Ggf. mit Edding durchstreichen und entwertet dazu schreiben. Und diesen samt Quittung der Zahlung für mindestens 30 Jahre aufheben.
Denn wenn sie das Original-Dokument hat, kann auch später in 10 Jahren oder so niemand mehr kommen und nochmals pfänden.
Hallo Markus219,
hat der Gerichtsvollzieher einen Auftrag zur Zwangsvollstreckung erhalten (also Pfändungsauftrag im Sinne §802 a Abs.2 Nr.4 ZPO) , dann fordert der GV den Schuldner vor Pfändung zur Zahlung der Gesamtforderung auf (§59 GVGA). Genau dieser Fall liegt hier offensichtlich vor.
Zahlst Du die Forderung bis zum genannten Termin auf das GV- Konto ein, dann ist die Sache erledigt. Der GV wird Dir anschließend den quittierten Titel per Post zuschicken (§757 ZPO).
Wie mepeisen bereits ausgeführt hat, sollte man den Titel 30 Jahre aufbewahren, da Ansprüche aus Titeln erst nach 30 Jahren verjähren (§197 Abs. 1 Nr. 4, 5 BGB) - schließlich könnte sich der Gläubiger unter Umständen eine Zweitausfertigung des Titels besorgen. Dies ist aber eher unwahrscheinlich.
Herzliche Grüße
itasca
schließlich könnte sich der Gläubiger unter Umständen eine Zweitausfertigung des Titels besorgen
Das mag wie du schreibst unwahrscheinlich sein, aber man wird zudem auch vom Gericht gefragt, kann dann Einwände erheben.
Auf der anderen Seite kommt es oft vor, dass Schuldner Titel bezahlen und der an den Gläubiger zurück geht. Der kommt dann in eine Ramschkiste und 10 Jahre später, wenn man selbst keine Kontoauszüge mehr hat u.ä., kommt dann plötzlich ein Inkasso um die Ecke und fordert das Geld erneut ein, weil irgendeiner die Ramschkiste plötzlich wieder entdeckt hat und auch das Inkasso (angeblich) keine Unterlagen mehr hat. :-)
wegen einer nicht bezahlten Rechnung kommt nicht sofort der Gerichtsvollzieher
wenn sie rechtzeitig zahlt dann kommt auch kein Besuch
Wenn Schulden bezahlt sind, haben Gerichtsvollzieher keinen Grund mehr für einen 'Hausbesuch'.