Darf ein Gerichtsvollzieher ohne Termin kommen?(kein Termin hinterlassen)?
Hallo.
Heute morgen hat es an meiner Tür geklingelt. (Ich war gerade unter der Dusche)
Als ich etwas verspätet aufmachte, war keiner mehr da. Habe dann aus dem Fenster geschaut. Und dort eine Gerichtsvollzieherin gesehen. (Kenne sie vom sehen ,da ich früher mal zwei offene Forderungen hatte).
Bin dann runter zum Briefkasten gegangen. Komischerweise war nichts drin🤔
Was könnte sie gewollt haben ? Ohne vorige Ankündigung ?
5 Antworten
Du dürftest doch wohl selber wissen, ob es noch oder wieder offene Forderungen gegen Dich gibt.
Nen Käffchen wollte die sicherlich nicht nur abstauben.
Und klar kommt die ohne Ankündigung, sonst findet sie ja eh nichts wertiges vor.
Im Internet steht überall das ein Gerichtsvollzieher immer den Besuch vorher ankündigt. Bzw eine Benachrichtigung hinterlässt
Du schreibt du kennst sie. vielleicht wollte sie auf ein Kaffee vorbei kommen.
Bestimmt ;)
ganz einfach, sie war in der Nähe und wollte was von dir, ohne vorherige Anmeldung, auf dem kleinen Dienstweg.
Was könnte sie gewollt haben ?
keine Ahnung, das wirst du am besten selbst wissen :)) in Kürze wirst einen Brief vorfinden
vielleicht lag der sogar in ihrer Tasche, der Brief mit dem angekündigtem Termin wurde übersehen .... Sie hätte auch den Schlüsseldienst rufen können
Nein, sie darf sich nur durch Amtshilfe der Polizei Zutritt zu der Wohnung verschaffen. Alles andere wäre eine Überschreitung der Kompetenzen. Laut GG ist die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert, es sei den, eine Durchsuchung ist richterlich angeordnet. Der Unterschied ist, der Gerichtsvollzieher ist ein Vollstreckungsbeamter und der Polizist ein Vollzugsbeamter.
Ich hatte kein Termin.
viell. Morgen oder Übermorgen ...
Das wüsste ich doch oder ? Bzw hätte ein Brief erhalten. Habe ich aber nicht. Die hat nur einmal beklingelt und war dann weg. (Ohne. Benachrichtigung. )
... meist Geld, was denn auch sonst?
Aber ohne Ankündigung ? Im Internet steht immer das er sich ankündigt. Oder eine Benachrichtigung hinterlässt.
... woher weiß der Internet, dass er/sie zu Dir kommt?
Da steht lediglich das er es Muss.
... in meinem nicht.
Zitat:
Es kommt aber auch hin und wieder vor, dass ein Gerichtsvollzieher ohne vorherige Ankündigung bei Ihnen auftaucht.
Zudem, ich lasse viele BK-Abrechnungen durch den GV zustellen, weil immer wieder die lieben Mieter behaupten, meine Post mit Guthaben kommt, aber mit Nachforderungen kommt nicht an.
Natürlich muss er sich auch dafür nicht ankündigen.
Aber wenn es um ein Durchsuchungsbeschluss geht schon. Wenn ich eine offene Forderungen hätte, würde ich doch eine Einladung zur Vermögensauskunft erhalten.
... auch dann nicht, denn der richterliche Beschluss benötigt keine Ankündigung.
Klingeln, ggf. durch die Polizei, reicht da völlig aus.
Das ist völliger Schwachsinn. Der Gerichtsvollzieher taucht als erstes immer mit ein angegeben Termin auf. Erst danach (wenn man Termin versäumt) kann der Gerichtsvollzieher die Tür öffnen lassen.
Quatsch, wenn es um einen Beschluss geht, so ja Deine Anmerkung, gibt es keinen Termin. Wäre ja auch noch schöner!
Muss man den Gerichtsvollzieher in das Haus oder die Wohnung lassen?
Ein erstes Problem stellt sich meist, wenn die Vollstreckung aus den Sachgütern des Schuldners erfolgt. Hierzu wird der staatlich anerkannte und von einem Gericht gesandte Vollzieher regelmäßig Einlass in die Räumlichkeiten des Schuldners begehren.
Das geschieht nach einer schriftlichen Ankündigung. Grundsätzlich kann diesem der Einlass verweigert werden. Ein solcher Erfolg wäre jedoch nur von kurzfristiger Dauer, denn mit dem erlangten Titel kann künftig auch ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt werden.
Ebenso wäre es denkbar, dass die Wohnungstür im wiederholten Falle durch einen Schlüsseldienst geöffnet wird. Kooperation wäre daher stets die bessere Wahl, denn vermeiden lässt sich der Eintritt in die eigenen vier Wände nicht.
Ich glaub schon, sonst könntest du ja deine Wertgegenstände schnell verstecken
Nein, Gerichtsvollzieher melden sich immer an, das hat den einfachen Grund, dass diese wenn möglich den Schuldner antreffen wollen. Wäre alles andere als praktisch, wenn man 10 mal zum Schuldner fährt und er jedesmal nicht da ist.
Vielen dank für ihre ausführliche Antwort. Hm.. Aber was könnte er dann wollen ?! Ich hatte auf keinen Fall ein Termin. Im Briefkasten war heute auch nichts drin.
Auf dem kleinen Dienstweg geht da gar nichts. Sie braucht auf jeden Fall einen Vollstreckungstitel, der vom Richter ausgestellt wird.