Gerichtsvollzieher anrufen oder anschreiben?
Ich bin ein Mensch der grundsätzlich eher schreibt, statt zu telefonieren, da so alles schwarz auf weiß festgehalten ist und niemand im Nachhinein behaupten könne, es wurde eine andere Abmachung getroffen.
Auf meinem Brief steht allerdings 'rufen sie mich zu diesen und diesen Zeiten an'. Tut es auch eine Mail?
10 Antworten
Schreiben ist gut wenn es um Weiterleitung von einzelnen Informationen geht.
Sprechen ist gut wenn es darum geht offene Fragen zu beantworten, etwas zu erklären, Lösungen für Probleme zu finden, Informationslücken zu finden, sich abzustimmen,.....
Wenn Du grundsätzlich schreibst fehlt Dir eine entscheidende Kommunikationskompetenz und an diesem Defizit solltest Du arbeiten.
Es ist offensichtlich dass Du das anders siehst. Leider.
Dies macht die Erfahrung.
Früher hatte ich auch gedacht, ein kurzes Telefonat kann vieles klären.
Nur wenn dann der andere nach einiger Zeit behauptet. " Sie haben bei mir nie angerufen" Was machst du dann?
Wenn Du im Gespräch die offenen Fragen geklärt hast kannst Du in einer Mail eine Zusammenfassung der besprochenen Punkte schicken. Vielleicht hilft Dir das.
Du verstehst es nicht.
Was bringt dir eine Zusammenfassung der besprochenen Punkte, wenn der andere behauptet nie mit dir telefoniert zu haben.
Ich hatte dazu keinen Beweis!
Und deshalb, kommen für mich nur die oben erwähnten Möglichkeiten in Betracht.
Entweder eine Email oder Fax.
Oder ein persönliches Gespräch mit anschließender schriftlicher Bestätigung.
Persönlich reden ist immer am Besten, wenn möglich noch unter Zeugen. Wenn anrufen angeboten wird, dann kann man das ruhig machen. Da kann man dann ein Termin vereinbaren, gerade wen es sich um Gerichtliche Anliegen handelt. Eine Mail tut es auch zur Not, sicher ist dieser Weg aber nicht wirklich.
Sofern es um eine Terminvereinbarung geht ist ein Anruf viel sinnvoller.
Eine Mail könnte Dir hier zum Nachteil gereichen, weil sich Deine Frage so anhört als wolltest Du den Gerichtsvollzieher irgend wie abwimmeln.
Also erspar Dir Nachteile und ruf an. Es könnte sonst schlimmstenfalls bezüglich einer Pfändung ein Haftbefehl ergehen zur Abgabe der EV.
Nein, ich schrieb ihm, ob er mit meinem Vorschlag zur Ratenzahlung einverstanden ist, da eine Pfändung bei mir wenig erfolgsversprechend ist.
Dabei nannte ich konkrete Daten.
Er müsste eigentlich nur zustimmen oder ablehnen.
Oder er hat noch Fragen, oder einen anderen Vorschlag, oder will etwas anderes,.....
Er will nur Geld und einen passenderen Vorschlag gibt es nicht. Was ist passender als eine vollständige Zahlung der Rechnung in 14 Tagen :P.
Finde es heraus und ruf an!
Ja, ich maile sogar den gesamten Text, denn durch die Rückmeldung hast du die Bestätigung dass dein Anliegen gelesen wurde.
Außerdem findest du das immer wieder unter deinen Aufzeichnungen um etwaige sachen beweisen zu können!
Steht eine Mailadresse auf dem Schreiben? Wenn ja, dann tut es auch eine Mail; wenn Nein, dann nicht.
Ruf an. Wenn etwas vereinbart wurde, dass Dir zu heikel ist, kannst Du immer noch verlangen, dass Du es schriftlich z.B. per Mail erhältst.
Dies sehe ich anders.
Eine Email kann man nachweisen.
Ein Telefonat kann man nicht nachweisen.
Dann sollte man schon lieber den anderen aufsuchen (Zeugen mitnehmen) und sich das Gespräch und die Abmachungen schriftlich bestätigen lassen.