Obergerichtsvollzieher und Haftbefehl bzgl. eidesstaatl. Versicherung - Rechtsfrage?

13 Antworten

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Trotz der vielen Antworten hier nun MEINE dazu.

  1. Ein vorliegender Haftbefehl steht ohnehin in der Schufa. Demanch ist diese bis zum Rand versaut.

  2. Aufgrund des Haftbefehls SOLLTE die Freundin nun die EV ABGEBEN!!! Warum? Nach Abgabe der EV hat der Schuldner zunächst 3 -DREI- Jahre Ruhe vor
    weiteren Pfändungen.

  3. NACH Abgabe der EV ist es WESENTLICH leichter, mit Gläubigern einen aussergerichtlichen Vergleich schließen zu können.

  4. Ein Vergleich unter den gegebenen Umständen bedeutet maximal 35 % der GESAMT-Forderung den Gläubigern anbieten. ACHTUNG!!! Die sollten dann aber zur Verfügung stehen!!!

  5. Beim Vergleich gleichzeitig mitteilen, das "unter verwandschaftlicher Hilfe diese Summe zur Verfügung steht"!!! Allerdings NUR, wenn der Gläubiger ZUG UM ZUG -Zahlung gegen Titel aushändigen- GLEICHZEITIG damit einverstanden ist das durhc Zahlung der Summe KEINE WEITERE Forderung mehr besteht UND einer Löschung aus der Schuldnerkartei **schriftlich **zustimmt.

Heißt: Nach Zahlung der Vergleichssumme geht man dann zum Amtsgericht und läßt die Angelegenheit aus der Schuldnerkartei AUSTRAGEN!!!

Damit ist es dann AUCH für die Schufa erledigt!!! Man ist dann wieder SAUBER -wirtschaftlich natürlich-

Anders sieht die Sache aus, wenn, ja wenn, mindestens die Forderung in MAX 6 Raten getilgt werden kann. Dann wird der Gerichtsvollzieher sich auch auf eine Ratenzahlung einlassen.

ABER, was ist mit den ÜBRIGEN Forderungen??? Wenn eine Forderung so beglichen wird, steht in der Regel der Gerichtsvollzieher, egal ob Ober- oder nicht, REGELMÄSSIG auf der Matte.

Wirtschaftlich Tod ist die Freundin ohnehin. Mehr geht ansich NICHT, wie zur Zeit schon gegeben.

Also, ERNSTHAFT drüber nachdenken wie es in Zukunft weiter gehen soll und dann HANDELN!!!

Viel eRfolg

splash2k5 
Beitragsersteller
 10.09.2011, 22:49

Ergo heißt das, dass eine Ratenzahlung ggf. möglich ist allerdings beschränkt auf 6 Monate und dann steht dennoch der Haftbefehl in der Schufa oder kann der dann nachdem die Schulden getilgt sind gelöscht werden?

Sprich:

A) Ratenzahlung bis max 6 Monate B) Direktzahlung des gesamten Betrages

Das sind so die Optionen die gegeben sind um die EV zu umgehen?

Danke für alle bisherigen Antworten

splash2k5 
Beitragsersteller
 10.09.2011, 22:55
@splash2k5

Wo liegt der Unterschied zwischen GV oder OGV?

imager761  11.09.2011, 08:27
@splash2k5

Das bedeutet, dass die Hafterzwingung für die EV nur abgewendet werden kann, wenn man die Forderungen incl. Gebühren sofort begleicht.

Ob eine Ratenzahlung möglich ist, hängt davon ab, ob die Gläubiger mitspielen. Der OVG würde das anregen, mehr kann er nicht tun.

In der Sache ist der Unterscheid GV/OGV bedeutungslos - ein Obergerichtsvollzieher hat Leitungsfunktion einer Gruppe innerhalb der Behörde.

G imager761

hoewa14  11.09.2011, 13:28
@splash2k5

Bei Ratenzahlung kann der Haftbefehl NICHT gelöscht werden. Es bleibt also bei der versauten Schufa

splash2k5 
Beitragsersteller
 11.09.2011, 18:04
@hoewa14

Aber wenn binnen 6 Monaten die Schuld abgezahlt wird kann dann nicht der Haftbefehl gelöscht werden? Selbst bei Einmal Zahlung würde der Eintrag doch trotzdem vorhanden bleiben oder nicht?

jurafragen  23.05.2014, 09:00
@imager761
ein Obergerichtsvollzieher hat Leitungsfunktion einer Gruppe innerhalb der Behörde.

Nein. Hat er nicht. Er ist nur mindestens ein mal öfter (automatisch) in eine höhere Besoldungsgruppe befördert worden. Gerichtsvollzieher arbeiten (im Wesentlichen) weisungsunabhängig.

****Es gibt noch eine gute Möglichkeit, zu versuchen, mit allen Gläubigern ein Moratorium zu machen. Dann müt Ihr alle Gläubiger anschreiben und meinetwegen eine Summe "X", die Ihr zahlen könnt prozentual auf die Gläubiger verteilen. Ihr schreibt die Gläubiger an, daß Ihr bereit wäret, mtl. einen Betrag von X zur Verfügung zu stellen. Es ist sehr gut möglich, daß sie darauf eingehen. Also nochmal im Klartext: Die Summe, die Ihr zahlen könnt, teilen durch die jeweiligen Forderungen, dann habt Ihr den Prozentteil für den jeweiligen Gläubiger. ****

Ohne die eidesstattliche Versicherung kommt sie da nicht raus. Wer Schulden macht, muß halt auch mit den Folgen leben. Wenn der Gläubiger jetzt auf Vollstreckung besteht, geht sie in den Knast. Wäre vielleicht ganz lehrreich für deine Freundin

Da muss sie sich drigend in Bewegung setzten und sich mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung setzen. Weil eine solche Ratenzahlung muss sie dann wenn mit ihm absprechen und SIE MUSS SICH WIRKLICH DRINGEND MIT IHM IN VERBINDUNG SETZTEN ANSONSTEN DROHT DIREKT DER KNAST.

Da sie nicht gezahl hat wird jetzt von ihr verlang das sie eine eidestattlichen Versicherung Unterschreibt in der sie Versichert keinen Besitz zu haben und auch alles offenlegt (der Gläubiger kann Konten und Verträge einsehen) um die Schulden zu decken. Deswegen wenn du wirklich helfen willst: Sie muss sich mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung setzen und mit ihm alles klären sonst klingelts eines morgens und der Herr Gerichtsvollzieher ist da und wenn niemand da ist oder niemand aufmacht kommt die Polizei und der Schlüsseldienst und das kostet auch alles wieder Geld.

Da kann man nur nur mit dem REA des Gläubigers eine Vereinbarung treffen , aber kaum ohne die Schuld zu bezahlen oder ggf. in die Schuldnerschaft eintreten und das müüste sehr schnell geschehen.

Aber das ist nicht so einfach als es sich schreibt oder liest.