Obergerichtsvollzieher und Haftbefehl bzgl. eidesstaatl. Versicherung - Rechtsfrage?
Hallo liebe Gemeintschaft,
eine Freundin hat ein Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid immer nicht aufgemacht und weg gepackt. Sie hatte mir gestern alle Briefe (ungelesen) in die Hand gedrückt damit ich Ihr helfen kann aus alldem raus zu kommen, insgesamt sind es in etwa 6000,-€ um die Forderung die es mir geht geht es aber um 1700,-€.
Der Obergerichtsvollzieher hat wohl ein Haftbefehl erwirkt, ich zitiere:
Haftbefehl in der Zwangsvollstreckungssache des unten genanntne Gläubigers gegen den nebentehenden bezeichneten Schulder (01.08.2011) (Eingang Obergerichtsvollzieher 15.08.2011)
Dann Auflistung des Termins zur Abgabe der eidesstaatl. Versicherung. wegen einer Forderung i.H.v 1508,-€ Vollstreckungsbereicht von "STADT" vom xx.xx.2011 AZ XXXX am 12.03.2011 an Schuldner zugestellt.
Auf Antrag d. Gläub. wird gegen den. Schuld.
die Haft angeordnet (§901 ZPO) um die Abgabe der eidestattlichen Versicherung gemäß X §807 ZPO zu erzwingen weil der Schuldner indem zur Ababe der eidesstatlich nVersicherung bestimmten Termin
X trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist und sich auch nicht ausreichend entschuldigt hat.
Auf Grund des Haftbefehls kann der Gläubier der Schuldners durch einen Gerichtsvollzieher verhaften lassen. Gläubiger vertreten durch: ANWALT XXX , XXX
Kann man jetzt noch irgendwie eine Ratenzahlung vereinbaren oder gegen entwirken? Es ist eine gute Freundin die gerade dabei ist aus Ihren Fehlern zu lernen und ich möchte Ihr versuchen aus dieser Lage herauszukommen.
Wäre um Tipps dankbar, der Gesamtbetrag kann Sie nicht ableisten möchte aber auch nicht das sie die eidestatliche Versicherung abgeben muss/soll.
Danke für eure Tips!
13 Antworten
Trotz der vielen Antworten hier nun MEINE dazu.
Ein vorliegender Haftbefehl steht ohnehin in der Schufa. Demanch ist diese bis zum Rand versaut.
Aufgrund des Haftbefehls SOLLTE die Freundin nun die EV ABGEBEN!!! Warum? Nach Abgabe der EV hat der Schuldner zunächst 3 -DREI- Jahre Ruhe vor
weiteren Pfändungen.NACH Abgabe der EV ist es WESENTLICH leichter, mit Gläubigern einen aussergerichtlichen Vergleich schließen zu können.
Ein Vergleich unter den gegebenen Umständen bedeutet maximal 35 % der GESAMT-Forderung den Gläubigern anbieten. ACHTUNG!!! Die sollten dann aber zur Verfügung stehen!!!
Beim Vergleich gleichzeitig mitteilen, das "unter verwandschaftlicher Hilfe diese Summe zur Verfügung steht"!!! Allerdings NUR, wenn der Gläubiger ZUG UM ZUG -Zahlung gegen Titel aushändigen- GLEICHZEITIG damit einverstanden ist das durhc Zahlung der Summe KEINE WEITERE Forderung mehr besteht UND einer Löschung aus der Schuldnerkartei **schriftlich **zustimmt.
Heißt: Nach Zahlung der Vergleichssumme geht man dann zum Amtsgericht und läßt die Angelegenheit aus der Schuldnerkartei AUSTRAGEN!!!
Damit ist es dann AUCH für die Schufa erledigt!!! Man ist dann wieder SAUBER -wirtschaftlich natürlich-
Anders sieht die Sache aus, wenn, ja wenn, mindestens die Forderung in MAX 6 Raten getilgt werden kann. Dann wird der Gerichtsvollzieher sich auch auf eine Ratenzahlung einlassen.
ABER, was ist mit den ÜBRIGEN Forderungen??? Wenn eine Forderung so beglichen wird, steht in der Regel der Gerichtsvollzieher, egal ob Ober- oder nicht, REGELMÄSSIG auf der Matte.
Wirtschaftlich Tod ist die Freundin ohnehin. Mehr geht ansich NICHT, wie zur Zeit schon gegeben.
Also, ERNSTHAFT drüber nachdenken wie es in Zukunft weiter gehen soll und dann HANDELN!!!
Viel eRfolg
Wo liegt der Unterschied zwischen GV oder OGV?
Das bedeutet, dass die Hafterzwingung für die EV nur abgewendet werden kann, wenn man die Forderungen incl. Gebühren sofort begleicht.
Ob eine Ratenzahlung möglich ist, hängt davon ab, ob die Gläubiger mitspielen. Der OVG würde das anregen, mehr kann er nicht tun.
In der Sache ist der Unterscheid GV/OGV bedeutungslos - ein Obergerichtsvollzieher hat Leitungsfunktion einer Gruppe innerhalb der Behörde.
G imager761
Bei Ratenzahlung kann der Haftbefehl NICHT gelöscht werden. Es bleibt also bei der versauten Schufa
Im Gehalt.
Aber wenn binnen 6 Monaten die Schuld abgezahlt wird kann dann nicht der Haftbefehl gelöscht werden? Selbst bei Einmal Zahlung würde der Eintrag doch trotzdem vorhanden bleiben oder nicht?
ein Obergerichtsvollzieher hat Leitungsfunktion einer Gruppe innerhalb der Behörde.
Nein. Hat er nicht. Er ist nur mindestens ein mal öfter (automatisch) in eine höhere Besoldungsgruppe befördert worden. Gerichtsvollzieher arbeiten (im Wesentlichen) weisungsunabhängig.
****Es gibt noch eine gute Möglichkeit, zu versuchen, mit allen Gläubigern ein Moratorium zu machen. Dann müt Ihr alle Gläubiger anschreiben und meinetwegen eine Summe "X", die Ihr zahlen könnt prozentual auf die Gläubiger verteilen. Ihr schreibt die Gläubiger an, daß Ihr bereit wäret, mtl. einen Betrag von X zur Verfügung zu stellen. Es ist sehr gut möglich, daß sie darauf eingehen. Also nochmal im Klartext: Die Summe, die Ihr zahlen könnt, teilen durch die jeweiligen Forderungen, dann habt Ihr den Prozentteil für den jeweiligen Gläubiger. ****
Ohne die eidesstattliche Versicherung kommt sie da nicht raus. Wer Schulden macht, muß halt auch mit den Folgen leben. Wenn der Gläubiger jetzt auf Vollstreckung besteht, geht sie in den Knast. Wäre vielleicht ganz lehrreich für deine Freundin
Da muss sie sich drigend in Bewegung setzten und sich mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung setzen. Weil eine solche Ratenzahlung muss sie dann wenn mit ihm absprechen und SIE MUSS SICH WIRKLICH DRINGEND MIT IHM IN VERBINDUNG SETZTEN ANSONSTEN DROHT DIREKT DER KNAST.
Da sie nicht gezahl hat wird jetzt von ihr verlang das sie eine eidestattlichen Versicherung Unterschreibt in der sie Versichert keinen Besitz zu haben und auch alles offenlegt (der Gläubiger kann Konten und Verträge einsehen) um die Schulden zu decken. Deswegen wenn du wirklich helfen willst: Sie muss sich mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung setzen und mit ihm alles klären sonst klingelts eines morgens und der Herr Gerichtsvollzieher ist da und wenn niemand da ist oder niemand aufmacht kommt die Polizei und der Schlüsseldienst und das kostet auch alles wieder Geld.
Da kann man nur nur mit dem REA des Gläubigers eine Vereinbarung treffen , aber kaum ohne die Schuld zu bezahlen oder ggf. in die Schuldnerschaft eintreten und das müüste sehr schnell geschehen.
Aber das ist nicht so einfach als es sich schreibt oder liest.
Ergo heißt das, dass eine Ratenzahlung ggf. möglich ist allerdings beschränkt auf 6 Monate und dann steht dennoch der Haftbefehl in der Schufa oder kann der dann nachdem die Schulden getilgt sind gelöscht werden?
Sprich:
A) Ratenzahlung bis max 6 Monate B) Direktzahlung des gesamten Betrages
Das sind so die Optionen die gegeben sind um die EV zu umgehen?
Danke für alle bisherigen Antworten