Gerichtsvollzieher - Handy & MacBook?
Hey,
also ich habe bereits im Internet recherchiert und auch gelesen das ein PC/Laptop mittlerweile zum normalen Lebensstandard gehört und nicht gepfändet werden kann.
Ich bin allerdings bei mir nicht so sicher da ich einen MacBook besitze (den ich beruflich und auch für's Studium brauche). Der ist schließlich einiges Wert, nicht das er den am Ende pfändet und Austausch.
Das selbe mit meinem Handy, ich habe ein iPhone 6s, darf er das Handy pfänden? Ich besitze keinen Festnetz Anschluss. Brauche das Handy also um beispielsweise mit meiner Arbeit in Verbindung zu bleiben, um Termine zu vereinbaren. Theoretisch sind das Gründe um ein Handy nicht zu pfänden. Allerdings ist das Handy eben einiges wert, darf er es pfänden und gegen ein anderes Handy austauschen?
7 Antworten
Hier wäre in der Tat eine Austauschpfändung möglich.
Ein einfacher Rechner ist für 100 € zu haben. Genauso verhält es sich mit einem einfachen Smartphone.
Wenn nun die vorhandenen Geräte einen Zeitwert besitzen, der einem Vielfachen des Wertes von möglichen Austauschgeräten entspricht, sind diese Geräte nicht vor Pfändung sicher.
Irgendwie kann ich dich auch nicht so recht verstehen. Du kaufst dir ein Macbook und ein iPhone 6s und kannst dann deine Rechnungen nicht mehr bezahlen?
Das war noch war den Schulden
ICH würde die Teile nicht in sichtweite des Gv plazieren
Eine Austauschpfändung lohnt sich bei diesen Geräten nicht. Alleine die Lagerung und der Transport kostet viel €€€.
Da sie das für die Arbeit/Beruf die Geräte brauchen, dürfen die Geräte nicht gepfändet werden.
Die Begründung, warum insbesondere ein Laptop benötigt wird, ist vor allem, dass man Bewerbungen schreiben kann. Da sind auch einfache Geräte möglich.
Wenn etwas für den Beruf gebraucht wird, dann kann der Arbeitgeber einen Laptop stellen. Anspruch, dass man den Privat-Laptop für den Beruf verwendet, gibt es nicht.
Termine vereinbaren geht auch per billigem Smartphone.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Ein Handy mit einem Zeitwert von 400 - 500 € kann problemlos durch ein einfaches Gerät für 100 € ersetzt werden.
Sicher sind die Geräte jedenfalls nicht.
Das iPhone 6s kann einer Austauschpfändung zum Opfer fallen.
Wenn du spezifisch die Leistung und Eigenschaften des MacBooks brauchst, für dein Studium, wird es schwieriger.
Ja das kann der Gv durchaus machen.