Kann ich ein altes mündliches Nutzungsrecht (ausgesprochen von einem Dritten) an einem Stadel kündigen?

2 Antworten

Deine Begriffe täuschen eventuell über die rechtliche Situation hinweg.

Ihr seid Eigentümer eines "Stadels" (Bitte den Umfang erläutern). Der Voreigentümer hat einem Dritten ein Nutzungsrecht erteilt. Was wird hier genutzt? Wurde die Nutzung entgeltlich und unbefristet, weil nur mündlich, erteilt? Wie werden eure Eigentümerrechte dadurch geschmälert? 

Eine gewerbliche Nutzung kann durch euch ohne Begründung gekündigt werden. 

Hinweis: Ein Mieter wird durch Mietvertrag Besitzer einer Mietsache. Ein Eigentümer bleibt Eigentümer, auch wenn er sein Eigentum vermietet hat.

stefannew 
Beitragsersteller
 02.05.2017, 11:01

Um die Begriffe zu klären:
Der hölzerne Stadel dient als Garage für diesen Dritten Nutzer, wobei er zwei gewerbliche Hänger unter dem Voreigentümer abstellen durfte.
Wir als neue Besitzer wollen diesen Stadel nun abreißen und für private Zwecke neue Garagen bauen.
Das Nutzungsrecht wurde mündlich und unbefristet erteilt, wobei die Nutzung unentgeltlich erfolgt.

Vielen Dank schon mal.
Stefan

Wenn das Stadel (ist das eine Scheune?) kostenlos überlassen wurde, dann ist das eine Leihe. Diese kann vom Eigentümer fristlos und ohne Begründung widerrufen werden.

stefannew 
Beitragsersteller
 02.05.2017, 11:04

Um die Begriffe zu klären:
Der hölzerne Stadel dient als Garage für
diesen Dritten Nutzer, wobei er zwei gewerbliche Hänger unter dem
Voreigentümer abstellen durfte.
Wir als neue Besitzer wollen diesen Stadel nun abreißen und für private Zwecke neue Garagen bauen.
Das Nutzungsrecht wurde mündlich und unbefristet erteilt, wobei die Nutzung unentgeltlich erfolgt.

Vielen Dank schon mal.
Stefan

Guekeller  02.05.2017, 11:54
@stefannew

Dann habt Ihr auf jeden Fall schon mal Eigenbedarf. Da der Nutzer (er ist momentan der Besitzer, Ihr seid die Eigentümer) nichts bezahlt, ist er Leihnehmer. Ihm kann frist- und formlos gekündigt werden.