Kündigung einer betrieblichen Rentenversicherung
Es geht um folgendes:
Ich beabsichtige meine baV zu kündigen. Ich habe bereits eine Information über den Rückkaufswert erhalten. Es scheint ja so zu sein, dass die Kündigung betrieblicherseits ausgesprochen werden muss und der Betrag der Firma gut geschrieben wird. Das hat zur Folge, dass der Betrag nach versteuert werden muss, bevor er mir ausgezahlt wird. Da die Beiträge damals alle vom Brutto Gehalt abgezogen wurden, werden auf den Rückkaufswert die normale "Brutto-Netto" Versteuerung angewendet? oder was geht verloren?
Bitte, keine Empfehlungen bezüglich Stilllegung, Weiterverkauf oder Beleihung. Zur Information: Ich bin bei der Ergo versichert nicht sehr zufrieden und habe den Vertrag seit 3 Jahren stillgelegt.
4 Antworten
- Wenn du Altersrente beantragst bekommst du das Geld, vorher nicht. So einfach ist das.
- Bei einer bAV ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer der Arbeitnehmer die versicherte Person mit unwiderruflichem Bezugsrecht. Du kannst den Vertrag nicht kündigen, es sei denn du wirst Versicherungsnehmer.
- Du kannst den Vertrag auch mitnehmen, wenn du den Job wechselst.
- Die Beleihung einer bAV ist nicht möglich
- Der Weiterverkauf einer bAV ist nicht möglich.
- ERGO erwirtschaftet von den Filialversicherern immer noch die zweithöchsten Überschüsse, es gibt schlechtere Anbieter für die Altersvorsorge.
Direktversicherungen für die bAV unterliegen besonderen Bedingungen.
Der vorzeitige Rückauf durch den Mitarbeiter muss ausgeschlossen sein.Wenn die Firma als VN den Vertrag kündigt, muss das gesamte Konstrukt rückabgewickelt werden. Dabei entstehen Kosten, die wahrscheinlich den Rückkaufswert übersteigen.
Es müssen ja sämtliche Gehaltsabrechnungen neu erstellt werden. Da wird der Lohnbuchhalter seine Freude haben.
Im Prinzip würd ich denken,das wird versteuert wie normaler Lohn. Denn es war ja auch mal Besctandteil vom normalen Lohn. Wüßte nicht,w as verlorengehen sollte. Bin ja bei mir auch am Überlegen, aber angeblich kann man ne Banken-BRV nicht kündigen (war nur 6 Monate da, der Betrag war nicht gering monatlich. - was ich anno tuck mal kriege iost aber piefelpapp, eben weils nicht lang war.)
Logisch, nach 6 Monaten ist ja noch gar ein Rückkaufswert da, der zu versteuern wäre
Ich würd es bei der Stillegung lassen....