Vertrag FÜR mich läuft auf Mutter, kann ich selbständig kündigen?
Also ich habe vor kurzem fristgerecht meinen Fitness-Vertrag schriftlich gekündigt. Da ich bei Erstellung des Vertrages noch nicht 18 Jahre alt war, hat meine Mutter damals unterschrieben. Inzwischen bin ich 19 Jahre alt und habe eine Kündigung mit lediglich meiner Unterschrift verfasst.
Heute kam ein Brief: [...]" Darin möchten Sie Ihre Mitgliedschaft Kündigen.
Dies ist nicht möglich, da Sie nicht unser Vertragspartner sind. Sie haben lediglich ein Nutzungsrecht.
Eine Kündigung kann lediglich von unserem Vertragspartner ausgesprochen werden."
Ist das rechtlich so korrekt und meine Mutter muss das unterschreiben oder wollen die mich wieder mal nur abzocken (ist ein ziemlicher Drecksverein und sowas kommt bei jedem ihrer Kunden vor)?
8 Antworten
§ 118 Abs. 3 BGB Du bist nun voll geschäftsfähig und kannst einseitig kündigen. Die Genehmigung deiner Mutter von damals wird nun quasi durch Deine ersetzt.
Wenn deine Mutter den Vertrag abgeschlossen hat, ist sie auch der Vertragspartner, also muss sie auch die Kündigung unterschreiben. Das hat nichts mit Abzocke zu tun. Das hat was mit Vertragsrecht zu tun.
Kommt drauf an.
Eventuell ist die Vertragsnehmereigenschaft mit Eintritt der Volljährigkeit auf dich übergegangen. Hier aber nicht zu beurteilen, ohne den genauen Wortlaut zu kennen.
Prinzipiell gilt, dass nur der Vertragsnehmer Willenserklärungen zum Vertrag abgeben kann.
natürlich kann nur deine Mutter kündigen - als Vertragspartner ist sie aber auch allein zur Zahlung verpflichtet. Was ihr beide persönlich untereinander abgemacht habt, interessiert das Finess-Studio überhaupt nicht und das braucht es auch nicht. Deine Kommentare gegenüber dem Vertragspartner kannst Du Dir sparen, jeder kann schließlich seine Verträge schließen mit wem er will und dieser Vertrag ging letztlich auf DEINE Veranlassung zurück. Jeder sucht sich halt den Vertragspartner aus, der zu ihm passt.
Stell dir vor, es wäre nicht so. Du unterschreibst einen Vertrag und jemand anderes darf diesen kündigen. Glaubst du wirklich, dass das Studio noch weiß, warum deine Mutter Vertragspartner wurde? Du hättest den Vertrag einfach zu deinem 18. Geburtstag umschreiben lassen können, dann wärst du nun auch berechtigt, diesen zu kündigen? Sollte deine Mutter den Vertrag nicht kündigen wollen, dann muss sie auch als Vertragspartner die Kosten tragen, nicht du. Bei Zahlungsverzug kann sich das Studio dann nur an sie halten - es sei denn, der Vertrag enthält eine Sonderklausel.