Hund an dritte verkauft

16 Antworten

geh zur polizei wenn sie nicht mit sich reden lässt, und zeig sie an, ich find das höchst verwerflich ein unschuldiges tier in kindische zankerein reinzuziehn

Die neuen Besitzer haben den Hund jemanden abgekauft, dem er gar nicht gehört. Du bist ja der einzige rechtmäßige Besitzer. Wenn deine Tochter noch minderjährig sein sollte, ist das Geschäft sowieso nicht rechtskräftig. Also : Einfach einfordern, notfalls per Anwalt !

Vorweg ich bin nicht vom Fach was Rechtsstreitigkeiten betrifft, doch du hat den Kaufvertrag mit deinem Namen darauf, voll geschäftsfähig wirst du ja wahrscheinlich auch sein (sprich: Keine Sachwalterschaft), eine Vollmacht für den Verkauf hast du deiner Tochter sicher auch nicht gegeben, also müßte es rechtlich auf alle Fälle noch dein Hund sein. Leider hat das Ganze natürlich auch eine menschlich-emotionale Komponente.

Ich würde mich zumindest mal bei einem Anwalt erkundigen, wie die Rechtslage wirklich ist. Da Tiere rechtlich immer noch als Sachen gelten, könnte man es wahrscheinlich als Hehlerei auslegen (sie hat deinen Hund gestohlen und dann das "Diebsgut" verkauft).

Die neuen Eigentümer haben den Hund vermutlich gutgläubig erworben. D.h., sie konnten bei Kauf nicht davon ausgehen, dass deine Tochter nicht Eigentümerin und auch nicht zum Verkauf berechtigt war. Damit haben sie das Eigentum an dem Hund rechtmäßig erworben.

Deine Tochter ist dir gegenüber schadensersatzpflichtig.

Soweit die Rechtslage nach meinem persönlichen Dafürhalten, wenn das eine Schulaufgabe wäre.

Aber meine persönliche Meinung dazu: Hau mal deiner Tochter so richtig eine rein, dann macht es vielleicht bei ihr Klick.

Tibettaxi  05.02.2013, 11:33

§ 935 Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen (1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.

Setzen 6

Kleinalrik  05.02.2013, 12:14
@Tibettaxi

Trifft alles nicht zu.

Ich denke, es darf unterstellt werden, dass der Hund der Tochter öfters überlassen wurde (z.B. zum Gassigehen oder Arztbesuche). Dann liegt weder Diebstahl noch Verlust vor. Vielmehr ist die Tochter während dieser geduldeten Überlassungen Besitzer des Hundes.

Ein gutgläubiger Erwerb ist also möglich.

Setzen und früher aufstehen, um mich vorzuführen.

Tibettaxi  05.02.2013, 13:21
@Kleinalrik

Interpretation die durch nichts gerechtfertigt ist.

Bleibt bei note 6

Vorführen tust du dih nur selber indem du nicht akzeptieren kannst das du etwas falsch gemacht hast. Wie lächerlich

Kleinalrik  05.02.2013, 13:27
@Tibettaxi

Du interpretierst nicht?

Nun, muss ja nicht an meiner Meinung festhängen. Im Zweifelsfall wird vor Gericht nach Sachlage entschieden.

Kleinalrik  05.02.2013, 13:29
@Tibettaxi

Ist übrigens ein Klassiker in Rechtskunde, unerlaubter Verkauf überlassener Sachen.

Tibettaxi  05.02.2013, 14:36
@Kleinalrik

Ich lese da oben nix von überlassen des Hundes.

Kleinalrik  05.02.2013, 15:14
@Tibettaxi

Ich lese nix von Diebstahl.

Geh mit dem Kaufvertrag zu den Leuten und erkläre ihnen, dass DU der Besitzer bist und deine Tochter nicht das Recht dazu hat, den Hund abzugeben! Wenn das hilft dann geh zur Polizei!

Tibettaxi  05.02.2013, 11:29

Er ist nicht Besitzer, er ist Eigentümer. Besitzer sind die neuen.