Kann Ehefrau ein von mir erteiltes Hausverbot einer Dritten Person aufheben?
Hallo, möchte meinem ehemaligen besten Freund Hausverbot erteilen für Haus und Grund, das meine (Noch-) Ehefrau und ich gemeinsam gemietet haben.
Da sie mit Ihm eine andauernde Affäre hat, habe ich die Befürchtung, das sie das ausgesprochene und schriftliche Hausverbot von mir aufheben könnte.
Das Hausrecht haben doch beide, also sie und ich. Kennt sich da jemand aus? Im Internet findet man nicht genau diese Situation zum Hausrecht. Danke schon mal.
8 Antworten
Da sie mit Ihm eine andauernde Affäre hat, habe ich die Befürchtung, das sie das ausgesprochene und schriftliche Hausverbot von mir aufheben könnte.
Das kann sie. Dein Hausverbot ist auch nicht gültig. Genauso wenig wie sie dir Besuch verbieten kannst, auch speziellen, kannst du ihr Besuch verbieten.
Und das ist eben aus der Frage nicht ersichtlich. Allerdings kann sie weiterhin Besuch empfangen, wenn er nicht zu Hause ist (Arbeit, Termine etc...).
Du kannst deiner Frau nicht verbieten, Besuch zu empfangen. Erst recht nicht, wenn es deine "Noch"-Ehefrau ist. Da hat sie jede Freiheit, sich einen neuen Freund oder Liebhaber zu nehmen ohne auf deine abstrusen Verbote zu achten.
Sie hat ebenso Hausrecht.Punkt.
Warum ziehst du dann nicht einfach aus?
Sry aber warum soll er ihr auch noch einen gefallen tun und ausziehen? Das ist doch absurd...
hauptsache die arme Frau hats gut -.-
Nun, das sind Argumente gehörnter Ehemänner....zu einer Ehe gehören immer noch zwei.
Wenn ihn das stört, dass die Noch-Ehefrau Besuch empfängt, soll er gehen. Allerdings hat die Frau auch die gleiche Möglichkeit - nur wenn Kinder da sind, ist es besser, der Mann geht. Damit die Kinder in ihrer vertrauten Umgebung bleiben dürfen/können.
Nein das sind Aussagen von Männern die genug haben von solchen Frauen, die denken sie können sich alles erlauben, was sie wollen. Denn sie sind ja das schwächere Glied. Ach ne halt das wollen sie ja garnet sein, aber hängens immer wieder dran. Ich habe solche Problem zum Glück nicht.
Aber dennoch darf der Lover die Wohnung nicht betreten wenn er das nicht will.
Da sollte man gleich dieses Verhalten unterbinden. Sie scheint keine gute Erziehung genossen zu haben
Ich werde mich hüten, zu pauschalieren. Verhältnisse zu bewerten oder beurteilen, die ich nicht kenne - so wie du es machst.
Es hat alles 2 Seiten. Alles hat einen Grund. Man kennt hier nur die eine Seite.
Und nun wünsche ich dir einen schönen Tag.
Leider beteiligt sich der Fragsteller nicht an den Diskussionen. Ich möchte gerne wissen, ob sie noch zusammen wohnen oder nicht.
Das wäre ausschlaggebend.
Fänd ich auch interessant. Ich lese zumindest heraus das sie zusammen wohnen. Ansosten, natuerlich, hat er kein recht dazu.
Vielen Dank für Ihre Antworten. Unten habe ich mich entsprechend beteiligt. ;-)
Kannst du nicht. Dein bester Freund will doch nicht dich sondern deine Frau besuchen, ihr habt beide das Hausrecht.
es ist unerheblich, mit welcher Absicht der Betroffene den Bereich aufsuchen will.
Wenn Du noch etwas retten willst, sollte das ein Rest Deiner Würde sein!
Sie leben aber nicht getrennt.
Falsch, wenn beide zusammen wohnen, kann man Personen die einem das Wohnen unangenehm machen, sehr wohl den Zutritt verbieten