Kann ich die Einsendung einer Meldebescheinigung beim Jobcenter verweigern?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Ihr macht euch das etwas zu einfach.
Mein Partner will sich momentan aus privaten Gründen nicht ummelden.

Das ist halt nur leider absolut irrelevant. Er hat sich umzumelden.

Es geht auch keinesfalls um Betrug, wir wollen nicht in einer anderen Stadt Leistungen beziehen oder so.

Allerdings geht das Ganze dann in Richtung Betrug. Aus Sicht des Jobcenters könnte es ja sein, dass er nun in einer ganz anderen Stadt wohnt ohne sich umgemeldet zu haben, und man gar nicht mehr zuständig wäre.

Ist es richtig, dass für Leistungen der Aufenthaltsort und nicht Meldeadresse zählt

Das ist in der Praxis gleich zu setzen, da man den Aufenthaltsort mittels Meldeadresse nachweist.

Muss das Jobcenter den Mietvertrag als genügenden Beweis hinnehmen?

Das ist kein Beweis. Ein Mietvertrag sagt nichts darüber aus, wer in der Wohnung wohnt, sondern nur, wer diese angemietet hat. Das Jobcenter bekommt von euch eine Meldebescheinigung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Mein Partner will sich momentan aus privaten Gründen nicht ummelden.

Das interessiert niemanden.

Gibt es eine Möglichkeit dies zu umgehen?

Nein

Muss das Jobcenter den Mietvertrag als genügenden Beweis hinnehmen?

Erneut Nein.

Wenn ich richtig verstehe, lebt der Partner bei Dir, ist jedoch nicht dort gemeldet.

Damit verstößt er gegen geltendes Melderecht und sollte dies schnellstmöglich ändern.

Ja, Ihr könnt Ihr die Einsendung der Meldebescheinigung verweigern, müßt dann jedoch mit Konsequenzen bis hin zum Leistungsentzug rechnen.

Wenn das JC die Meldebescheinigung haben will und ihr dieser Forderung nicht nachkommt, dann kann das als Verletzung der Mitwirkungspflicht gewertet werden.

Somit können euch Sanktionen drohen, bis hin zur Einstellung der Leistungen wenn das JC von einem Betrugsfall ausgeht.

Dies schreibe ich nach meinem Wissen, das kann sich aber auch geändert haben.

Ihr müsst nichts schicken wenn ihr nicht wollt. Das ist euer gutes Recht.

Allerdings hat das Amt auch das Recht, darauf zu reagieren und ggf. die Unterstützung zu kürzen oder vielleicht komplett einzustellen.

Wenn er offiziell nicht auf die Wohnung angemeldet sein will, dann stehen Ihm für diese Wohnung auch keine Leistungen zu, im schlimmsten Fall werden die Leistungen zumindest teilweise bis zum nachholen der Mitwirkungspflicht eingestellt.