Werden wir vom Jobcenter als WG anerkannt?
Mein Freund, seine Mutter und ich möchten in eine gemeinsame Wohnung umziehen. Seine Mutter ist schon etwas älter und möchte nicht allein Leben, benötigt aber keine Pflege. Derzeit wohnen beide in einer gemeinsamen Wohnung die vom Jobcenter bezahlt wird. Ich erhalte keinerlei Leistungen vom Staat. Die neue Wohnung hat ungefähr 100qm, was natürlich deutlich über der Höchstgrenze liegt. Allerdings wird Wohnung als WG vermietet, sodass alle drei Partein einen eigenständigen Mietvertrag bekommen und jeweils nur einen Teil der Wohnung mieten. Das heißt jeder mietet:
1/3 des Gemeinschaftsraumes +1/3 der Küche +1/3 des Bades + das eigene Zimmer _____________________ = Ca. 33qm
Die Unterkunftskosten liegen pro Person unter der Höchstgrenze.
Ist das alles rechtlich tragbar? Werden wir als Bedarfsgemeinschaft eingestuft, als WG oder werden die Partein komplett getrennt von einander behandelt (Quasi als würden wir allein wohnen)?
Hoffentlich kennt sich da jemand aus und kann mir jemand in dieser komplizierten Situation weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
Spontan dachte ich, was ist das denn für ein interessanter Ansatz so die strikten Vorgaben der Hartz IV-Gesetzgebung zu umgehen, weil eigentlich ist die Unterkunft mit 100 m² für drei Personen zu groß, jedoch mit ca. 33 m² /Person angemessen. Was vermutlich Eurer Planung entgegensteht ist das verwandtschaftliche Verhältnis Deines Freundes zu seiner Mutter, weil grundsätzlich eine Wohngemeinschaft, also eine "WG“, ist keine Bedarfsgemeinschaft. Sie liegt dann vor, wenn mehrere Personen, die nicht miteinander verwandt sind, eine Wohnung gemeinsam bewohnen. In diesem Fall muss die ARGE prüfen, wer welchen Anteil der Mietkosten trägt bzw. tragen muss. Wenn mehrere Personen, die nicht miteinander verwandt sind, nicht nur gemeinsam in einer Wohnung wohnen, sondern zudem auch gemeinsam wirtschaften („aus einem Topf“), wird aus der WG eine Haushaltsgemeinschaft. Auch in diesem Fall muss geprüft werden, wer welche Mietkosten trägt.
Als vermutlich wird eine BG angenommen, vielleicht noch eine 2er-BG Du und Dein Freund und die Mutter außen vor, also eine Haushaltsgemeinschaft in jedem Fall. Einfach die Bewilligung der Wohnung "WG" beim Jobcenter beantragen und schauen, was dort dann konkret passiert.
Ich muss vorweg sagen: zum Thema kann ich nicht viel sagen. Ich wollte nur mal nachfragen: Bist du dir ganz ganz sicher, dass du das tun willst? Ganz unabhängig vom Finanziellen?
Sehr viele Ehen überleben es schon nicht, wenn die Schwiegereltern im Haus oder auf dem Grundstück wohnen, ich will mir gar nicht vorstellen, wie das ist, wenn man sich ein Bad und die Küche teilt. Erfahrungsgemäß ist ein Zusammenziehen oft sogar ohne Schwiegermutter am Anfang schwer. Hast du das wirklich gut durchdacht? Schonmal zwei, drei Wochen bei deinem Freund und seiner Mutter gewohnt oder mit beiden im Urlaub verbracht? Wenn du dir danach dachtest "Ach ja, das war ja wirklich nett", dann zieh es durch. Wenn du es noch nicht gemacht hab, probier es unbedingt aus, bevor du dir eine drittel Wohnung ans Bein bindest und in ein riesiges finanzielles und rechtliches Kuddelmuddel verwickelt wirst.
Ich will dich nicht per se davon abbringen oder so. Ich will nur sichergehen, dass du das nicht zu blauäugig siehst. Nicht sauer werden :)
Das ist sehr lieb gemeint. Ich verbringe den Großteil meiner Zeit bei Ihm und mit seiner Familie und schlafe öfter dort als in meiner eigenen Wohnung. Für mich ist es selbstverständlich, dass sie mit einziehen kann, weil ich meine Mutter als Witwe auch nicht allein wohnen lassen würde.
du bildest mit deinem freund eine bedarfsgemeinschaft und mit der mutter bildet ihr eine haushaltsgemeinschaft. als bg erhaltet ihr den regelsatz partner und die angemessene miete im anteil 2/3. dein einkommen wird nach abzug der freibeträge und deckung deines bedarfs auf den bedarf deines freundes angerechnet.
Wie alt ist dein Freund und du, ist das seine Erstausbildung ?