Bedarfsgemeinschaft? Freund ist hier zwar gemeldet steht aber nicht im Mietvertrag?
Hallo. Ich (ALG II Bezieherin) habe meinen "Freund"(Mindestlohn-Bezieher) vor einem Jahr mit in meiner Wohnung aufgenommen, er ist nur hier gemeldet steht aber nicht mit im Mietvertrag. Trotz unsere Liebesbeziehung liegt keine Haushaltgemeinschaft vor. Ihm gehört hier quasi nichts-es ist KEIN gemeinsamer Hausrat vorhanden und ich könnte ihn jederzeit vor die Tür setzen! Eine „Partnerschaft“ besteht nur auf emotionaler bzw. romantischer ebene, allerdings ist keiner von uns beiden bereit in irgendeiner Weise wirtschaftlich für den anderen einzustehen. Aufgrund meiner Krankheiten (Diabetes Typ 1, Herzschrittmacher, Hirntumor, etc.pp.) besteht bei mir ein komplett anderer Bedarf was Ausgaben für Lebensmittel, Medikamente, Fahrkosten für Arztbesuche etc. betrifft, sodass eine faire Wirtschaftsgemeinschaft gar nicht möglich wäre. Zumal ich wegen meiner Krankheiten auch Erwerbsunfähig bin. So haben wir den Jobcenter gegenüber argumentiert, trotz allem will uns das Jobcenter nun eine Bedarfsgemeinschaft aufzwinken. Ab den 01.07.2018 wollen sie mir die kompletten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts entziehen, da wir unseren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen sind. Wir haben auf jedes Schreiben schriftlich reagiert, wir haben lediglich nur die Anlagen (EK, VM, WEP) nicht eingereicht, da wir sonst automatisch einer Bedarfsgemeinschaft angerechnet worden wären. Gegen diesen Bescheid möchten wir nun vorgehen und wollen uns für den Widerspruch einen Anwalt nehmen. Wie stehen unsere Erfolgschancen wenn es letzten Endes vor Gericht gehen sollte? Kommen wir damit durch? Beste Grüße, Anika
4 Antworten
Hat er ein separates Zimmer? Bei einer Kontrolle dürfen keine gemeinsamen Betten und Schränke vorhanden sein.
Besteht ein Untermietsverhältnis? Vertrag und Genehmigung des Vermieters beimJS eingereicht?
Zahlt er nachweislich seinen Mietanteil?
eine schriftliche Erklärung von ihm, dass er nicht für dich einstehen will - den romantischen Teil weglassen.
Wenn ihr alles korrekt macht, würde ich nochmal mit allen Unterlagen und einem Zeugen zum JC gehen und die Sache mit einem zuständigen Bearbeiter klären. Sollte dieser kein Einsehen haben, direkt zum Amtsgericht Beratungsschein holen und damit zum Anwalt.
Bei mir wurde die Wohngemeinschaft als solche akzeptiert und in einem Gerichtsprozess, der aufgrund einer Denunziation zustande kam, bestätigt.
Dass er nicht im Vertrag steht, heisst nicht, dass Ihr keine BG seid. Dein Freund ist bei Dir gemeldet!
Und Mitwirkungspflicht..Ihr habt halt Unterlagen nicht eingereicht. Einfach nicht einreichen ist erstmal nur die Aussage: keine vollständigen Unterlagen.
Wenn du Unterlagen zum Einkommen des Mitbewohners meinst - die gehen das JC und auch die Fragerin nichts an.
Absätze waren wieder ausverkauft?
Trotz unsere Liebesbeziehung liegt keine Haushaltgemeinschaft vor.
Richtig. Es liegt eine Bedarfsgemeinschaft vor.
Ihr wohnt seit einem Jahr zusammen und habt nicht nachgewiesen keine BG zu sein, also darf das Jobcenter von BG ausgehen (vgl. §§ 7 Abs. 3, Nr. 1 Buchst. c) und 7 Abs. 3a, Nr. 1 SGB II).
Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft, so wird das auch ein Gericht sehen. Dein Freund soll sich eine eigene Wohnung suchen.
Wo steht denn, dass er überhaupt ymiete zahlt? Übersehe ich das in den Fragedetails? Er steht ja nicht im ymV und von Unter-MV lese ich auch nichts (das wäre dann ja auch wieder ein Ertrag, deb sie hat)
Wo steht denn, dass er Miete zahlt?
Da die Fragerin sich offensichtlich eingehend mit der Problematik beschäftigt hat, gehe ich davon aus, dass ihr klar ist, dass ihr Freund einen Teil der Miete übernehmen muss und sie dieses beim JC angegeben hat - sonst wären von denen noch ganz andere Forderungen gekommen.
Sicherheitshalber habe ich dieses Problem in meiner Antwort hinterfragt.
Dummer Kommentar. Ich bin Erwerbsunfähig und will mir hier keine Rosinen rauspicken. Wenn ich Faul wäre würde ich eine Bedarfsgemeinschaft akzeptieren oder eben meinen Arsch hochreißen und mir einen Job suchen, geht aber nun mal nicht. Rente beantragen wird auch schwierig, da ich es nie geschafft habe länger als 5 Jahre vollständig in die Rentenversicherung einzuzahlen.
Das ist kein dummer Kommentar. Wenn dein Freund erwerbstätig ist, kann er eben nicht einfach bei dir einziehen in eine Wohnung, die vom Steuerzahler finanziert wird. Dann muß er eben selbst etwas dazu beitragen und das bedeutet Bedarfsgemeinschaft. Und wie gesagt, wenn er das nicht möchte, soll er ausziehen.
Du musst für eine EMR nicht 5 Jahre am Stück in die RV eingezahlt haben sondern 60 Monate überhaupt. Wenn du die nicht zusammen hast und nicht erwerbsfähjig, bekommst du doch kein ALG II sondern Grundsicherung vom Sozialamt.
Das ändert aber nichts an euerer Wohnsituation. Ihr teilt Tisch und Bett seit einem Jahr und mehr, damit muss er seinen Anteil zu KDU beitragen, das Jobcenter kürzt zu Recht.
Eine Wohnung zu finden ist heutzutage ohnehin schon schwer genug. Nicht einfacher wird es, wenn man einen Eintrag in der Schufa hat. Trotzdem Danke für die Antwort.
Dann müßt ihr eben akzeptieren, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid. Man kann sich nicht überall die Rosinen rauspicken.
Dann soll er seinen Wohnsitz bei Mutti anmelden. So einfach.
So wie sie das schreibt, sind sie keine BG.
Klar kann sich der Freund eine eigene Wohnung suchen - das wäre dann fürs JC deutich teurer, weil es die komplette Miete der Fragerin übernehmen müsste.