Erstattungsanspruch des jobcenters ohne vorherige Leistung ?
Ich warte seit geraumer Zeit auf die Nachzahlung meines Elterngeldes in Höhe von 1,500€ , nun habe ich einen Bescheid darüber bekommen dass diese Nachzahlung als erstattungsanspruch Ans Jobcenter geht.
Meine Frage , weshalb ???
Meine Tochter war für den Zeitraum auf den sich diese Nachzahlung bezieht nicht Mitglied bzw noch nicht vom Jobcenter in die bedarfsgemeinschaft einbezogen worden , daher habe ich auch vom Jobcenter keinen penny für sie gesehen.
Wie ist es also möglich dass mir das Geld verweigert wird ? Rechtens oder nicht ?
3 Antworten
Von was hast du / ihr denn in dieser Zeit gelebt,wenn du schon eine geraume Zeit auf die Nachzahlung gewartet hast ?
Ein Erstattungsanspruch ist ja nur dann rechtens,wenn du / ihr für diese Zeit auch Leistungen bezogen habt,aber das Elterngeld nun mal eine vorrangige Leistung ist und das Jobcenter nur in Vorleistung gegangen wäre.
Auf welchen Zeitraum bezieht sich diese Forderung,was hast du alles an Leistungen bekommen, ( Höhe Regelsatz / Mehrbedarf / Warmmiete ) ?
Elterngeld steht dir ja erst ab der Geburt zu und wenn du in dieser Zeit noch kein Elterngeld bekommen hast,wirst du ja vom Jobcenter Leistungen erhalten haben.
Wenn die Tochter Hartz4 bekommen hat ist das Jobcenter in Vorlage gegangen. Denn Elterngeld gibt es ja nicht zusätzlich zu Hartz4 sondern wird voll angerechnet.
elterngeld ist einkommen der mutter/vater. ab dem zeitpunkt wo du im leistungsbezug stehst, wird das geld angerechnet. erst dir, dann dem anspruch des kindes.
das geld wird dir nicht verweigert, da du es schon bekommen hast - in form von alg2.