Jobcenter verlangt Lohnabrechnung obwohl ich nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehöre, wie gehe ich vor?


20.05.2022, 20:51

Aus dem Internet.

siola55  20.05.2022, 21:33

Du wohnst doch noch im gleichen Haushalt!?

Wertvoll009 
Beitragsersteller
 20.05.2022, 21:36

Ja

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Um was für Einkommen handelt es sich denn, normales Erwerbseinkommen, oder eine Azubivergütung und wie hoch ist das Brutto und Netto ?

Wie viele Personen inkl.dir leben im Haushalt und was muss an Warmmiete und Abschlag für normalen Haushaltsstrom gezahlt werden ?

Wenn Du zwischen 18 und 24 bist, stünde dir derzeit min.ein Bedarf von 360 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu und min.noch dein Kopfanteil von der Warmmiete, bei angenommen 3 Personen also 1/3 von der gesamten Warmmiete.

Angenommen diese würde bei 750 Euro liegen, dann wären das jeweils 250 Euro und dein Bedarf würde dann bei min. 610 Euro liegen.

Es würde dann angenommen schon ein Brutto von min. 1200 Euro ausreichen und ein Netto von um die 950 Euro, damit Du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken könntest und nicht mehr zur BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter gehören würdest.

Du könntest dann max.eine Haushaltsgemeinschaft mit deiner Mutter bilden, wenn ihr gemeinsam wirtschaften würdet.

Als Kind bist Du deiner Mutter und deinem Bruder schon gar nicht zum Unterhalt verpflichtet, zumindest im ALG - 2 Bezug nicht.

Deine Mutter soll dem Jobcenter schreiben das Du keine Angaben zu deinem Einkommen und Vermögen machst, getrennt gewirtschaftet wird und sie keine finanzielle Unterstützung von dir bekommt.

Wertvoll009 
Beitragsersteller
 20.05.2022, 22:40

endlich jemand der Ahnung hat danke

isomatte  22.05.2022, 21:04

Danke dir für deinen Stern !

Du musst gar nichts ! Deine Mutter soll dem JC mitteilen das sie keinen Zugriff auf deine Unterlagen hat und auch nichts über deine finanzielle Situation weiss .Sie soll das JC auffordern die nach deren Sicht notwendigen Unterlagen von dir selbst anzufordern mit Erklärung über die Rechtlichen Grundlagen die dich dazu verpflichten sollten .In der Regel ist dann Ruhe - den es gibt keine Rechtliche Grundlage die dich zur Mitwirkung oder Auskunft verpflichtet .

Da ihr alle in der selben Wohnung oder im selben Haus wohnt, geht das Jobcenter automatisch davon aus, dass ihr alle zur Bedarfsgemeinschaft dazugehört. Es reicht ja schon, dass ihr alle an der selben Anschrift gemeldet seid!

Falschangaben können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Antragsteller müssen alle Personen, die im selben Haushalt leben, angeben!

Erkundige dich mal nach ''Wohngemeinschaft'' und ''Haushaltsgemeinschaft''.

https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/wohngemeinschaft

https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/haushaltsgemeinschaft

Eigentlich würdet ihr eine Haushaltsgemeinschaft darstellen, da du ja über 25 bist. Trotzdem müssen zu jedem Haushaltsmitglied Angaben gemacht werden.

Meines Wissens nach ist Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft fast das Selbe. Nur eben mit dem Unterschied, dass über 25-Jährige einer Haushaltsgemeinschaft ihren Regelsatz am eigenen Konto empfangen können.

Ich lebte selber mal in einer Bedarfsgemeinschaft. War unter 25. Alles musste immer über den Haushaltsvorstand laufen. Also wurden Leistungen lediglich auf das Konto des Haushaltsvorstandes überwiesen.

frosch70  25.08.2022, 04:32

Nun das ist aber falsch .Jedes Mitglied der BG hat rechtlichen Anspruch seine Leistungen auf sein Konto überwiesen zu bekommen. und nur weil ich da wohne und/oder da gemeldet bin gibt es keine Rechtsgrundlage die mich zur Offenlegung meiner Finanzen verpflichtet ! Da ich keine Leistungen beziehe bin ich nicht zur Mitwirkung verpflichtet ,ganz einfach ! Das einzige rechtliche Erfordernis das der BG Antragsteller angeben darf ist mein Name,Geburtsdatum und In welcher Beziehung ich zur BG stehe .Alles andere fällt unter Datenschutz .Selbst wenn ich ggf einen Anspruch auf Aufstockung hätte ,muss ich diesen nicht in Anspruch nehmen wenn ich das nicht möchte .Die Kosten der KDU werden pro Kopf aufgeteilt und ich muss lediglich meinen Anteil an die BG bezahlen weil dieser Anteil von JC abgezogen wird.

Du bist unterhaltspflichtig. Eltern zu Kindern, Kinder zu Eltern. Dein Mietanteil muss berechnet werden, der wird Deiner Mutter abgezogen wie auch Dein Beitrag zu Essen und Trinken.

frosch70  25.08.2022, 04:39

Da muss ich jetzt lachen ; im SGB 2 gibt es keine Unterhaltspflicht der Kinder gegen die Eltern .Und in anderen Gesetzgebungen bist du deinen Eltern erst dann unterhaltspflichtig wenn du über Einkommen verfügst das über Jährlich 100.000 Euro liegt .Und dieses Gesetz gilt seid Anfang 2020 und Nennt sich Angehörigen - Entlastungsgesetz

Akka2323  25.08.2022, 21:59
@frosch70

Das gilt nur für die Kosten des Altersheims.

Wenn Du einkommensbedingt tatsächlich kein Teil der BG mehr bist, mußt Du dem Ersuchen des Jobcenters m.M.n. nicht nachkommen.

Aber was ist so schlimm daran?

Vermutlich will das Jobcenter Deine Leistungsansprüche überprüfen.

Reiche Deine Abrechungen doch einfach ein :)

frosch70  25.08.2022, 04:40

warum soll man Unterlagen einreichen für die es keine rechtliche Grundlage gibt ?

DasOrakel  25.08.2022, 06:56
@frosch70

Leute, die so argumentieren, machen sich u.U. das Leben (unnötig) schwer.

frosch70  25.08.2022, 04:25

warum sollte er das tun ? Geht Jc doch gar nichts an .Warum will man Daten offenlegen für die es keinerlei rechtliche Grundlage gibt ?

Wertvoll009 
Beitragsersteller
 21.05.2022, 09:11

Die können mich mal kreuzweise! Das Jobcenter ist nichts weiter als eine depressive Gesellschaft. Ich bin so froh eine Arbeit gefunden zu haben und das die mir nichts mehr sagen können.

DasOrakel  21.05.2022, 09:34
@Wertvoll009
Die können mich mal kreuzweise! Das Jobcenter ist nichts weiter als eine depressive Gesellschaft.

Mit einer derartigen stark optimierungsbedüftigen Einstellung wirst Du u.U. Deiner Familie schaden.

Da mußt Du aber selbst wissen.

Systemspreng347  25.05.2022, 10:56
@Wertvoll009

Bei mir der Selbe Fall. Ich habe auch Probleme mit dem Jobcenter. Die machen einen Krank.

DasOrakel  25.05.2022, 11:09
@Systemspreng347

Es liegt auch immer an einem selbst. Man darf sich halt nicht krank machen lassen.

Systemspreng347  25.05.2022, 11:11
@DasOrakel

Ich muss für meine Mutter blechen. Das gute Verhältnis der Familie ist dadurch zerstört worden. Ich streite mich nur und fetze mich auch mit dem Jobcenter und ja ich werde ohne Gnade umziehen. Ein Umzug ist aber nicht nur umziehen und gut ist. Es geht um den Finanziellen Aspekt. Trotz Arbeit kann ich mir keinen Umzug leisten. Ich bin gezwungener Aufstocker letzendlich

DasOrakel  25.05.2022, 11:14
@Systemspreng347
Ich muss für meine Mutter blechen.

Sog. Elternunterhalt kann nach meiner Kenntnis nur im Bereich Sozialhilfe eingefordert werden.