Darf das Jobcenter die Leistungen Einstellen, wenn die Post nicht durch geht?

11 Antworten

Nein. Allerdings kann das Amt nicht wissen das die Bescheide nicht zugestellt sind. Insoweit sollten sie Widerspruch einlegen und ggf. eine eidesstattliche versicherung darüber abgeben, das Sie die Schreiben nicht erhalten haben.

Das Versendungsrisiko der Schreiben liegt beim Jobcenter, ggf. muß das Jobcenter eben fömliche Zustellungen machen.

Sollte es sich bei einigen der nicht zugestellten Schreiben um förmliche Zustellungen handeln, wäre eine Strafanzeige zu erstatten.

Ihr bekommt beide ALG II?

Dann ist bei der Berechnung was schiefgelaufen. Ihr müsstet jeder 368 Euro bekommen  - wenn Ihr keine anderen Einkünfte habt. Die angemessene Miete kommt auch noch dazu.

http://www.hartziv.org/regelbedarf.html

Ihr solltet Euch einen Anwalt nehmen - schon wegen der drohenden Sanktion. Wenn Ihr nichts wisst von Terminen, darf es auch keine Sanktion geben.

Und welches weitere Einkommen steht Euch noch zur Verfügung?

Denn Euer Mindestbedarf nach SGB II bzw. XII als Paar ist -- 2 X 90 % des Regelsatzes I - sprich 736,20 Euro + angemessene Kosten der Unterkunft.

xXMadonnaXx 
Beitragsersteller
 04.11.2017, 10:14

Kindergeld wird von uns beiden angerechnet

Wenn ein Nachsendeantrag der Post zeitig genug gestellt wurde, zum einen zur Poststelle gehen und fragen, was das Problem ist und zum anderen mit dem Nachsendeantrag zum Jobcenter gehen, damit nachgewiesen ist, dass es nicht euer Verschulden ist, wenn die Post nicht bei euch landet.

Und bei Sanktionen gibt es immer weniger Geld, das ist der Sinn dahinter.

Ich rate dazu, gleich Montag einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen, damit dieser ggf. eine einstweilige Verfügung beim Sozialgericht erwirkt.

Es gibt bereits Urteile, dass das Jobcenter es sich nicht leicht machen darf und behaupten, der Brief ist abgeschickt, also ist er angekommen.

Zudem sind der Bundesnetzagentur diverse Fälle bekannt, wo es um die Zustellungsqualität der Post geht und auch wurde auch Postboten verurteilt, weil sie Briefe lieber wegwerfen als zustellen.