Darf das Jobcenter die Leistungen Einstellen, wenn die Post nicht durch geht?
Hallo Mein Mann und ich haben folgendes Problem. Wir haben im Juli diesen Jahres eine Bedarfsgemeinschaft beim Jobcenter gegründet. Da wir in unsere gemeinsame Wohnung gezogen sind. Jetzt kommt aber trotz das wir hier wohnen, der Briefkasten beschriftet ist keine Post durch. Warum auch immer.... Gestern war mein Mann auf der Bank um zu schauen ob wir schon ein Zahlungseingang haben. Aber es war noch nichts da... Eine Kürzung steht auch im moment zwar im Raum (wegen Meldeversäumnissen weil die Post mehrmals nicht zugestellt werden konnte und wir deswegen nicht zu Terminen erschienen sind)
Das Jobcenter hatte uns aus dem Grund schon mal die Zahlung vorläufig eingestellt. Es steht aber Dick und Fett der Name da.
Wisst ihr was man evtl machen kann?
Selbst wenn mein Mann eine Kürzung (100%) hätte, müsste mein Geld ja wenigstens da sein...
Auch kommt es mir komisch vor, das wir generell so wenig bekommen. (300€ zusammen) das ist doch weniger wie einer alleine... Und das ist schon ziemlich eng... Also 150€ für jeden.... An lebensunterhalt. Man verbrauch ja doch schon zu zweit mehr Strom, Lebensmittel etc.
Kann mir da jmd weiter helfen?
11 Antworten
Nein. Allerdings kann das Amt nicht wissen das die Bescheide nicht zugestellt sind. Insoweit sollten sie Widerspruch einlegen und ggf. eine eidesstattliche versicherung darüber abgeben, das Sie die Schreiben nicht erhalten haben.
Das Versendungsrisiko der Schreiben liegt beim Jobcenter, ggf. muß das Jobcenter eben fömliche Zustellungen machen.
Sollte es sich bei einigen der nicht zugestellten Schreiben um förmliche Zustellungen handeln, wäre eine Strafanzeige zu erstatten.
Ihr bekommt beide ALG II?
Dann ist bei der Berechnung was schiefgelaufen. Ihr müsstet jeder 368 Euro bekommen - wenn Ihr keine anderen Einkünfte habt. Die angemessene Miete kommt auch noch dazu.
http://www.hartziv.org/regelbedarf.html
Ihr solltet Euch einen Anwalt nehmen - schon wegen der drohenden Sanktion. Wenn Ihr nichts wisst von Terminen, darf es auch keine Sanktion geben.
Und welches weitere Einkommen steht Euch noch zur Verfügung?
Denn Euer Mindestbedarf nach SGB II bzw. XII als Paar ist -- 2 X 90 % des Regelsatzes I - sprich 736,20 Euro + angemessene Kosten der Unterkunft.
Kindergeld wird von uns beiden angerechnet
Wenn ein Nachsendeantrag der Post zeitig genug gestellt wurde, zum einen zur Poststelle gehen und fragen, was das Problem ist und zum anderen mit dem Nachsendeantrag zum Jobcenter gehen, damit nachgewiesen ist, dass es nicht euer Verschulden ist, wenn die Post nicht bei euch landet.
Und bei Sanktionen gibt es immer weniger Geld, das ist der Sinn dahinter.
Ich rate dazu, gleich Montag einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen, damit dieser ggf. eine einstweilige Verfügung beim Sozialgericht erwirkt.
Es gibt bereits Urteile, dass das Jobcenter es sich nicht leicht machen darf und behaupten, der Brief ist abgeschickt, also ist er angekommen.
Zudem sind der Bundesnetzagentur diverse Fälle bekannt, wo es um die Zustellungsqualität der Post geht und auch wurde auch Postboten verurteilt, weil sie Briefe lieber wegwerfen als zustellen.