Kann ich dem Vermieter erbrachte Eigenleistung in Rechnung stellen?
Hallo, wir haben ein ganzes Haus gemietet. Die untere Etage war bei Einzug noch nicht fertig, wurde aber immer mal wieder (wie Zeit war) von Arbeitern des Vermieters renoviert. Letztes Jahr haben wir dann aber die Bäder in der unteres Etage fertig gestellt, d. h. Waschtische eingebaut und Duschabtrennung angebracht, damit man duschen kann. Wir haben die ganze Zeit die volle Miete ohne Mietminderung bezahlt, jetzt will der Vermieter wahrscheinlich auch noch eine Mieterhöhung veranschlagen (haben wir gehört). Kann ich dem Vermieter meine Eigenleistung in Rechnung stellen, sonst hätten wir ja schließlich noch immer kein zu benutzendes Bad gehabt. Wenn ja - bitte nähere Infos, mit welchem Stundenlohn etc. Danke schon mal im Vorraus.
11 Antworten
Kann ich dem Vermieter meine Eigenleistung in Rechnung stellen, sonst hätten wir ja schließlich noch immer kein zu benutzendes Bad gehabt. Wenn ja - bitte nähere Infos, mit welchem Stundenlohn
Nein, können Sie nicht. s wurde nichts vertraglich vereinbart.
Sie haben die Sachen in eigener Regie gemacht uohne dass es mit dem Vermieter abesprochen war.
Er entscheidet welche Firma es maccht und welche Materialien er haben will.
Wenn Sie Pech haben, müssen Sie bei Asuzug die Sache in den Urzustand setzen.
Wenn Mängel vorhanden sind, muss/ kann man so vorgehen:
Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)
Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.
Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].
Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.
Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.
Kommt darauf an, ob die Eigenleistungen vorher abgesprochen wurden. Im Nachhinein etwas zu fordern wird schwierig. Ihr hättet die Mängel melden müssen und eine Frist setzen müssen, damit der Vermieter Gelegenheit hätte, die Mängel zu beseitigen.
Nur mit vorheriger Vereinbarung ginge das.
Immer beachten:
Erst unter Fristsetzung Nachbesserung bzw. Mangelbeseitigung verlangen, erst danach ist Ersatzvornahme möglich.
Zur Mieterhöhung dann ggf. weitere Fragen hier stellen oder Rat von fachlicher Stelle einholen (z. B. Mieterschutzbund, Fachanwalt für Mietrecht)
Nein. Du hättest vorher mit dem Vermieter darüber sprechen müssen.
nein, kannst du nicht
das hättest du vorher absprechen müssen, dass du dafür Geld willst
wenn du gar nix abgesprochen hast, könnte er jetzt Geld von dir verlangen, bzw den rückbau