Zimmerdecke beim Nachbarn eingestürzt - wie vorgehen?
Hallo, ich lebe seit einem halben Jahr in einer Altbauwohnung (1905), sehr schön soweit. Es ist aber auch offensichtlich, dass der Vermieter (ein typischer Schwabe und ultrageizig) absolut nichts mehr am haus macht. Er hat quasi 10 Parteien im Haus, vor allem junge Leute und weiss daher, er kriegt dank des akuten Wohnraummangels und dem studentenbedarf in unserer Stadt immer sofort Mieter (habe einiges renoviert auf meine Kosten, da die Wohnung sehr sehr günstig ist und mir das in der zentralen Lage absolut wert war. Er selbst will also absolut kein Geld in das Haus stecken, wozu auch die kackbraunen Bäder erneuern etc...) Kurzum: Beim Nachbarn ist gestern die Decke eingestürzt, ca. 1 m2 grosses Loch und haufenweise Stein und schutt auf dem Boden. Da das direkt neben meinem Schlafzimmer ist, mache ich mir nun ernsthaft Sorgen - kann von Glück reden, dass da grad keiner drunterstand. Meine Frage jetzt: Ich fühle mich nich mehr sicher, inwiefern gibt es Möglichkeiten, da vorzugehen? Das kann doch nicht sein, dass unsere ganze Etage Gefahr läuft, ständig damit rechnen zu müssen, dass der Dachboden runterkommt? Wie ist da die Rechtslage?
9 Antworten
Ich kann deine Sorgen verstehen, würde ich mir auch machen. Dann muss da wohl mal ein Fachmann ran. Tut euch zusammen und redet mit dem Vermieter. Hilft das nichts und er macht weiterhin nichts, dann geht zur Bauaufsicht bei der Kommune und lasst das begutachten. Die Bauaufsicht kann aber Haus oder Teile davon auch sperren, damit niemand zu Schaden kommt.
Unbedingt das zuständige Bauamt einschalten. Das kann zwar dazu führen, dass ein vollständiges Nutzungsverbot ausgesprochen wird. Die Kosten für ein Hotel bzw. für eine vorübergehende Ersatzwohnung muss sodann allerdings der Vermieter tragen!
Stürzt eine Decke ein ist die Bausubstanz im Eimer.(Materialermüdung)Also Lebensgefährlich.Wende dich mal an das Liegenschaftenamt deiner Stadt. Gruß Ralf
Auch wenn es extrem bitter ist: Du solltest dir SO SCHNELL WIE MÖGLICH eine neue Wohnung suchen.
Denn kommt nach dem Vorfall erst einmal ein Statiker/Gutachter und/oder die Feuerwehr und beurteilen die das Haus als unbewohnbar/bzw. akut einsturzgefährdend, dann müssen eventuell alle raus und dürfen solange nicht in das Haus bis der Vermieter erheblich nachbessert. Also auch keine Sachen mit nehmen.
Abgesehen von der Gefahr für Leib und Leben.
Der Vermieter macht sich meiner Meinung nach zumindest des Versuches der fahrlässigen Körperverletzung schuldig.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__229.html
Zivilrechtlich könnte man den Vermieter im Fall der Fälle sicherlich auch belangen.
Hallo , beim Bauamt der Stadt anrufen und das Problem schildern .Wenn die Statik des Baus unter diesem Deckeneinsturz leidet ,dann wird die Bauaufsichtsbehörde das Haus vermutlich räumen lassen.Ich würde mich auf jeden fall zum Schutz eine andere Bleibe suchen um vorzubeugen. VG.