Kunde unzufrieden, muss er trotzdem zahlen?
Guten Morgen miteinander. Ich habe folgendes und das 1. Mal so ein Problem. Ich habe für einen Kunden einen Auftrag erledigt. Der Kunde ist überhaupt nicht zufrieden, und hat böse Kritik an mir abgelassen. Es wirkte schon beleidigend. Ich habe dem Kunden angeboten Änderungen vorzunehmen. Dies nimmt er nicht war. Jetzt reagiert der Kunde nicht mehr auf meine Mail. Ich erklärte ihm noch einmal das er die Möglichkeit hat kleinere Änderungen vornehmen zu lassen. Ich habe das gemacht was der Kunde mir als Vorlage gab.
Ich habe ihm dann noch erklärt, dass wenn er keine Änderungen mehr will er die Rechnung trotzdem erhält oder wenn er das Projekt nicht möchte er eine Bearbeitungsgebühr zahlen muss. Ich habe mir das aus folgendem Grund erlaubt zu schreiben.
Der Kunde hat in seinem Auftrag bestätigt mit meinen Regeln/Ablauf einverstanden zu sein. Vorher kann man den Auftrag nicht abschicken und eine Auftragsbestätigung per Mail hat er auch bekommen mit dem Ablauf im Anhang (PDF). Die PDF ist sogar kopiergeschützt, sie ist nicht veränderbar.
In meinem Ablauf/Regeln steht drin das diese Aufträge (das was ich halt anbiete) vom gesetzl. Widerrufs/Rückgaberecht ausgeschlossen ist, wegen Sonderanfertigung usw.
Jetzt bin ich hin und her gerissen ob ich vielleicht nicht einfach alles komplett lassen soll und gut. Ich meine der Kunde hat es so ja akzeptiert mit der Bestätigung. Bin doch im Recht oder nicht? Beispiele gibt es auf meiner Seite genug. Oder soll ich jetzt einfach die Rechnung schicken? Aber wenn der Kunde unzufrieden ist, hab ich kein gutes Gefühl dabei :( Ich hatte damit auch Zeit verschwendet. Und das ist das 1. Mal das so was passiert ist. Mache da jetzt seit 1 1/2 Jahre. Bisher waren alle zufrieden.
Danke für eure Ratschläge. Weiß echt nicht wie ich es richtig mache. Gruß P.S: Mir ist bewusst das ich hier keine Rechtberatung bekomme. Ich suche nur Meinungen.
5 Antworten
wuerde noch mal das gespraech suchen und auch ueber die rechnung mit ihm reden
mit bestätigung des auftrages kam ein Kauffertrag zu stande- bzw die Vertragserstellung hat er gewisse Kriterien von vornherein angegeben? hast du diese dann erfüllt?
wenn er es so gewunschen hat und nun nicht zufrieden damit ist kannst du nichts machen. evtl. kannst du ihm als kleine Entschädigung einen minimalen Preisnachlass anbieten aber sonst- nein die Vertragserfüllung bedeutet du gibst ihm die Ware er dir das Geld
Was anders ist es bei einem Werkvertrag- Hier schuldest du ihm nur das Bemühen- aber keinen Erfolg
Bei einem Dienstleistungsvertrag würdest du ihm erfolg schulden (z.B der Frisör muss die haare so machen das sie dir gefallen)
nein^^ wir machen grade das In der Schule- hab ich alles schwarz auf weiß im Buch ^^
Dann solltest du das in deinem Buch vielleicht noch einmal nachlesen.
Beim Werkvertrag wird der Erfolg geschuldet (nämlich das Werk), beim Dienstvertrag eben nicht.
Nein keine Kriterien. Nur die Vorlage fertig.
Da gibt es sogar eine gesetzliche Regelung im BGB.
Der Kunde muss Dir die Gelegenheit zur Nachbesserung geben.
Zitat: "Mit der Schuldrechtsreform gilt seit dem 1. Januar 2002 insoweit eine neue Rechtslage. Nun gibt das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowohl dem Käufer in § 437 Nr. 1 BGB, § 439 BGB den Anspruch auf „Beseitigung des Mangels“ als auch dem Besteller beim Werkvertrag in § 634 Nr. 1, § 635 BGB das Recht „den Mangel beseitigen“ zu lassen. Unterschiede existieren noch beim Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Nachlieferung: Beim Kaufvertrag liegt die Wahl grundsätzlich beim Käufer, beim Werkvertrag dagegen beim Hersteller."
Gibt er Dir diese Möglichkeit nicht, so ist das sein Problem und er muss zahlen.
Wie wäre es mit einem Preisnachlass? Allerdings schriftlich angeboten und entsprechend vom Kunden schriftlich akzeptiert?
Preisnachlass? Es geht nur um 55 Euro?! Das ist schon sehr günstig für so eine Handarbeit und die Kunden mit dem billigsten Preis haben die meisten Kritiken.
Erstens ist es unerheblich, wie hoch der reguläre Preis ist. Zweitens ist Preisnachlass eben "Preisnachlass". Und Dein Argument mit dem "billigsten Preis" und den meisten Kritiken kann ich hier überhaupt nicht verstehen und somit auch nicht nachvollziehen.
Nein, das war auch anders gemeint. Ich meine damit folgendes. Das was ich anbiete ist nach Größe Format zu wählen und damit auch der Preis. Es ist immer so gewesen das ein Kunde der das vom Preis her billigste Angebot nimmt, zu 90% was zu meckern hat. Der Kunde der das mittlere Angebot nimmt meckert zu 50% und das teuerste Angebot meckert der Kunde zu 5-10 %
Ist tatsächlich so. Je billiger der Preis desto mehr wird gemeckert und gezahlt wird auch nur wenn es grade passt. Ehal ob es dabei schon 5 Wochen rum sind :/ Ist gerade eben auch wieder so ein Kunde im Spiel. Das billigste Angebot und schon die 1. Mahnung raus.
Der Kunde ist unzufrieden. Er will gar nichts bezahlen glaube ich.
Ob du im Recht bist oder nicht,kann man nicht beurteilen wenn man den Fall nicht kennt...
Kann es sein, dass du da etwas verwechselst?