Kunde unzufrieden, muss er trotzdem zahlen?

5 Antworten

wuerde noch mal das gespraech suchen und auch ueber die rechnung mit ihm reden

mit bestätigung des auftrages kam ein Kauffertrag zu stande- bzw die Vertragserstellung hat er gewisse Kriterien von vornherein angegeben? hast du diese dann erfüllt?

wenn er es so gewunschen hat und nun nicht zufrieden damit ist kannst du nichts machen. evtl. kannst du ihm als kleine Entschädigung einen minimalen Preisnachlass anbieten aber sonst- nein die Vertragserfüllung bedeutet du gibst ihm die Ware er dir das Geld

Was anders ist es bei einem Werkvertrag- Hier schuldest du ihm nur das Bemühen- aber keinen Erfolg

Bei einem Dienstleistungsvertrag würdest du ihm erfolg schulden (z.B der Frisör muss die haare so machen das sie dir gefallen)

jurafragen  12.11.2013, 10:26

Was anders ist es bei einem Werkvertrag- Hier schuldest du ihm nur das Bemühen- aber keinen Erfolg Bei einem Dienstleistungsvertrag würdest du ihm erfolg schulden (z.B der Frisör muss die haare so machen das sie dir gefallen)

Kann es sein, dass du da etwas verwechselst?

Coffeman444  12.11.2013, 14:01
@jurafragen

nein^^ wir machen grade das In der Schule- hab ich alles schwarz auf weiß im Buch ^^

jurafragen  12.11.2013, 14:06
@Coffeman444

Dann solltest du das in deinem Buch vielleicht noch einmal nachlesen.

Beim Werkvertrag wird der Erfolg geschuldet (nämlich das Werk), beim Dienstvertrag eben nicht.

Meami 
Beitragsersteller
 12.11.2013, 08:04

Nein keine Kriterien. Nur die Vorlage fertig.

Da gibt es sogar eine gesetzliche Regelung im BGB.

Der Kunde muss Dir die Gelegenheit zur Nachbesserung geben.

Zitat: "Mit der Schuldrechtsreform gilt seit dem 1. Januar 2002 insoweit eine neue Rechtslage. Nun gibt das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowohl dem Käufer in § 437 Nr. 1 BGB, § 439 BGB den Anspruch auf „Beseitigung des Mangels“ als auch dem Besteller beim Werkvertrag in § 634 Nr. 1, § 635 BGB das Recht „den Mangel beseitigen“ zu lassen. Unterschiede existieren noch beim Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Nachlieferung: Beim Kaufvertrag liegt die Wahl grundsätzlich beim Käufer, beim Werkvertrag dagegen beim Hersteller."

Gibt er Dir diese Möglichkeit nicht, so ist das sein Problem und er muss zahlen.

Wie wäre es mit einem Preisnachlass? Allerdings schriftlich angeboten und entsprechend vom Kunden schriftlich akzeptiert?

Meami 
Beitragsersteller
 12.11.2013, 08:05

Preisnachlass? Es geht nur um 55 Euro?! Das ist schon sehr günstig für so eine Handarbeit und die Kunden mit dem billigsten Preis haben die meisten Kritiken.

FeeGoToCof  12.11.2013, 08:23
@Meami

Erstens ist es unerheblich, wie hoch der reguläre Preis ist. Zweitens ist Preisnachlass eben "Preisnachlass". Und Dein Argument mit dem "billigsten Preis" und den meisten Kritiken kann ich hier überhaupt nicht verstehen und somit auch nicht nachvollziehen.

Meami 
Beitragsersteller
 12.11.2013, 10:02
@FeeGoToCof

Nein, das war auch anders gemeint. Ich meine damit folgendes. Das was ich anbiete ist nach Größe Format zu wählen und damit auch der Preis. Es ist immer so gewesen das ein Kunde der das vom Preis her billigste Angebot nimmt, zu 90% was zu meckern hat. Der Kunde der das mittlere Angebot nimmt meckert zu 50% und das teuerste Angebot meckert der Kunde zu 5-10 %

Ist tatsächlich so. Je billiger der Preis desto mehr wird gemeckert und gezahlt wird auch nur wenn es grade passt. Ehal ob es dabei schon 5 Wochen rum sind :/ Ist gerade eben auch wieder so ein Kunde im Spiel. Das billigste Angebot und schon die 1. Mahnung raus.

Der Kunde ist unzufrieden. Er will gar nichts bezahlen glaube ich.

Ob du im Recht bist oder nicht,kann man nicht beurteilen wenn man den Fall nicht kennt...