Kunde fragt in Werkstatt telefonisch nach und soll nun Stornierung bezahlen?

4 Antworten

Für einen wirksamen Vertrag braucht es eine übereinstimmende Willenserklärung. Die gibt es hier nicht. Wenn der Kunde sagt, er will erst mal nur ein Angebot, hat er den Auftrag noch nicht erteilt. Es gibt keine übereinstimmende Willenserklärung.

Wenn die Werkstatt nun schon Teile bestellt hat, ist es deren persönliches Geschäftsrisiko.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Keine Werkstatt bestellt Teile ohne das es überhaupt einen Werkstatttermin gibt.

Und genau wegen solcher Patienten gibt's bei mir keine Kostenvorschläge am Telefon.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
snipsnapsnup 
Beitragsersteller
 07.01.2019, 16:49

ahja. Was für eine Antwort. Geht´s vielleicht auch etwas deutlicher und weniger unfreundlicher und ohne Beleidigung`?

chevydresden  07.01.2019, 16:52
@snipsnapsnup

Wo siehst du hier eine Beleidigung?

Einen Kostenvorschlag mache ich nur, wenn ich das Auto sehe. Da das alles Zeit kostet, kostet es natürlich auch Geld.

snipsnapsnup 
Beitragsersteller
 07.01.2019, 17:00
@chevydresden

die drücken auch jetzt ständig meine Anrufe weg, bzw. hatte dann nochmal angerufen und dann drohen sie mir mit Inkasso. Ist das so normal?

snipsnapsnup 
Beitragsersteller
 07.01.2019, 17:04
@chevydresden

sie sagten, dass die das immer so machen und nun die Ware auf dem Weg sei (wahrscheinlich irgendwie auch noch Premiumversand von denen genommen, wo sie die Ware bestellt hatten.

chevydresden  07.01.2019, 17:05
@snipsnapsnup

Nein, aber ich hab ja auch das Gespräch und die dabei getroffenen Vereinbarungen nicht mitgehört.

snipsnapsnup 
Beitragsersteller
 07.01.2019, 17:07
@chevydresden

da wurden keine Vereinbarungen gesagt.

chevydresden  07.01.2019, 17:07
@snipsnapsnup

Um welche Arbeiten ging´s denn?

Also grundsätzlich kann ein Auftrag auch mündlich am Telefon gegeben werden, aber dazu müsste die Firma einen Mitschnitt dieser Auftragserteilung haben und zuvor eine Zustimmung bekommen haben, dass der entsprechende Anruf aufgezeichnet wird. Dürfte ja nach deiner Schilderung beides nicht vorliegen. Also keine Stornogebühr.

T3Fahrer