Kunde fragt in Werkstatt telefonisch nach und soll nun Stornierung bezahlen?
Kunde ruft Werkstatt an und erklärt, was gemacht werden muss und erfragt den Preis (also Materialkosten plus Std.lohn). Werkstatt handelt sofort gleich weiter und schlägt einen Termin vor, aber Kunde sagt, er möchte nur ein Angebot und würde dann nochmal persönlich vorbei kommen.
Bei der Werkstatt nimmt man dies bereits als Auftrag an und bestellt in der Zwischenzeit schon die Ware.
Kunde ruft nochmal an, es geht aber keiner ran. 2 Stunden später versucht der Kunde es nochmal und diesmal ist auch jemand erreichbar.
Jetzt sagt die Werkstatt, sie kann das nicht mehr stornieren, weil die Ware wohl schon unterwegs sei und am nächsten Tag in der Werkstatt angeliefert wird. Kunde soll 18€ Stornierungsgebühren bezahlen.
Dabei war der Kunde 1. nicht persönlich da, hat also nichts für diesen Auftrag unterschrieben und 2. wollte der Kunde nicht, dass da schon irgendwas bestellt wird.
Was ist nun richtig? Wie soll sich der Kunde verhalten? Man hat nur das Kennzeichen für´s Auto und die Rückrufnummer des Kunden genannt, aber keine Adresse.
4 Antworten
Für einen wirksamen Vertrag braucht es eine übereinstimmende Willenserklärung. Die gibt es hier nicht. Wenn der Kunde sagt, er will erst mal nur ein Angebot, hat er den Auftrag noch nicht erteilt. Es gibt keine übereinstimmende Willenserklärung.
Wenn die Werkstatt nun schon Teile bestellt hat, ist es deren persönliches Geschäftsrisiko.
Keine Werkstatt bestellt Teile ohne das es überhaupt einen Werkstatttermin gibt.
Und genau wegen solcher Patienten gibt's bei mir keine Kostenvorschläge am Telefon.
Wo siehst du hier eine Beleidigung?
Einen Kostenvorschlag mache ich nur, wenn ich das Auto sehe. Da das alles Zeit kostet, kostet es natürlich auch Geld.
die drücken auch jetzt ständig meine Anrufe weg, bzw. hatte dann nochmal angerufen und dann drohen sie mir mit Inkasso. Ist das so normal?
sie sagten, dass die das immer so machen und nun die Ware auf dem Weg sei (wahrscheinlich irgendwie auch noch Premiumversand von denen genommen, wo sie die Ware bestellt hatten.
Nein, aber ich hab ja auch das Gespräch und die dabei getroffenen Vereinbarungen nicht mitgehört.
da wurden keine Vereinbarungen gesagt.
Um welche Arbeiten ging´s denn?
Also grundsätzlich kann ein Auftrag auch mündlich am Telefon gegeben werden, aber dazu müsste die Firma einen Mitschnitt dieser Auftragserteilung haben und zuvor eine Zustimmung bekommen haben, dass der entsprechende Anruf aufgezeichnet wird. Dürfte ja nach deiner Schilderung beides nicht vorliegen. Also keine Stornogebühr.
T3Fahrer
ahja. Was für eine Antwort. Geht´s vielleicht auch etwas deutlicher und weniger unfreundlicher und ohne Beleidigung`?