Verdienstausfall wegen Vermieter bzw. Handwerker?

4 Antworten

Es gehört zu den vertraglichen Nebenpflichten eines Mieters, den Zugang zu den Ableseeinrichtungen zugänglich zu machen. Dazu kann er sich einen Tag Urlaub nehmen oder für einen Ersatz sorgen.

Nein Du kannst keinen Verdienstausfall geltend machen, aber der Hausverwaltung, dem Eigentümer, einem Nachbarn oder irgendeiner Person Deines Vertrauens die Schlüssel geben.

ich habe keine Lust wegen so einem Kram meine Gleitzeit zu nutzen, geschweige denn einen Tag Urlaub zu nehmen.

Das kann dem VM egal sein, notwendige Arbeiten hast du zu dulden und zu ermöglichen.

Wenn man denn nicht in der Lage ist, einen Vetrauten mit Zutritt zu beauftragen, bleibt dir garnichts anderes übrig als Gleitzeit oder Urlaub dafür aufzuwenden :-O.

Und nach zwei Versuchen nunmehr auch tatsächlich, bevor er den kostenpflichtig einklagt :-)

G imager761

Nein, du bist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass du notfalls auch mal Gleitzeit oder einen Tag Urlaub opfern musst

Warum hast du bei deinem Anruf in der Firma nicht gleich einen Termin vereinbart?

Ich finde das ist eine Unverschämtheit die Leute zum zu Hause bleiben zu zwingen.

Und du findest sicherlich auch, dass es eine Unverschämtheit wäre, wenn jemand ohne dein Beisein deine Wohnung betritt. Wenn du beides nicht willst, dann beauftrage eine Person deines Vertrauens, die sich dann in der Wohnung befindet, so dass die Arbeiten durchgeführt werden können. Auch unverschämt?