Kann ich eine Auftragsbestätigung noch stornieren?

7 Antworten

Wenn ihr euch einigt gewesen seid, das er für Dich das Ding macht, dann ist das ein mündlicher gültiger Vertrag.Den kannst Du im Zweifel nur vor Gericht anfechten. Ruf den an und frage ihn, ob Du das stornieren kannst. Der wird auch keine Lust zu einem Gerichtsprozess wegen einer Tür haben, oder?

Da musste ich in der schule doch mal was lernen , wie war das noch gleich ? Wird eine Ware nicht rechtzeitig geliefert oder man bekommt keine Antwort mehr vom Lieferant, so kann man eine Mängelrüge schreiben dort setzt man ihm eine Frist. Hält er diese nicht ein schreibt man eine weitere wo man vom Kaufvertrag zurücktritt. So war das glaub :-),

Wenn er noch keine Leistungen erbracht hat, sollte es kein Problem sein, vom Auftrag zurückzutreten. Deine Chancen stehen nicht so schlecht, weil ja noch nichts vermessen wurde. Schicke ein Einschreiben, mit dem du von dem Vertrag zurücktritts aufgrund von Nicht-Erfüllung seitens der Tischerlei (kein Kontakt, keine Terminvereinbarung). Die Tischlerei wird sich auf dann wahrscheinlich melden. Wenn sie auf stur schaltet, schalte Anwalt/ Verbraucherzentrale/ Handwerkskammer ein.

Eine letzte Regel zum Thema Angebot und Annahme im Vertragsrecht:

Zur Frage, wann die Bindung an ein Vertragsangebot oder an eine Vertragsannahme beginnt, gibt § 130 Abs. 1 BGB Auskunft: Die Bindung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, wenn das Angebot oder die Annahmeerklärung dem Empfänger zugeht (per Post, Fax oder eMail). Interessant ist dabei die Möglichkeit zum Widerruf im Abs. 1 Satz 2, wo es sinngemäß heißt:

Das Vertragsangebot bzw. die -annahme wird nicht wirksam, wenn dem Empfänger vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.

Hat zum Beispiel ein Handwerker per Post ein Preisangebot zu einer Ausschreibung im Baugewerbe abgeschickt und stellt fest, dass er sich verkalkuliert hat, kann er das Preisangebot telefonisch oder per Fax, also noch bevor es durch die Post zugestellt wird, für ungültig erklären.

Ähnliches gilt bei Angeboten per Fax oder eMail: Durch ein sofort bzw. zeitnah abgesendetes zweites Schreiben mit Widerruf kann das Vertragsangebot zurückgezogen werden. Beispiel: Der Handwerker schickt an einem Samstag sein Preisangebot per eMail ab. Am Sonntag stellt er fest, dass er sich verkalkuliert hat und schickt den Widerruf noch am gleichen Tag ab, ebenfalls per eMail. Am Montag öffnet der Empfänger sein elektronisches Postfach und erhält gleichzeitig das Vertragsangebot und den Widerruf.

http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/index.php

Hallo,

ich denke, Du musst dem Handwerker eine schriftl., angemessene Frist setzen, bis der er den Auftrag erledigen soll. Auch damit drohen, den Auftrag zu stornieren.

Falls diese Frist dann überschritten ist, kannst Du vom Auftrag zurücktreten, glaube ich.