Kann eine Mieterhöhung nur für einige Mietparteien gemacht werden nicht fürs ganze Haus?
Mein Vermieter (Genossenschaft) wollte, dass alle Mieter eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag unterzeichnen, in der sie sich verpflichten, die Schönheitsreparaturen selbst durchzuführen - die bisherige Klausel wurde nämlich vom BGH für ungültig erklärt. Alle die, die diese Vereinbarung nicht unterschreiben wollen, sollen eine Mieterhöhung auf Basis der ortsüblichen Vergleichsmiete bekommen.
Meine Frage: kann ein Vermieter überhaupt so selektive Mieterhöhungen durchführen, oder muss er wenn - dann für das ganze Haus (also für alle Mietparteien) die Miete erhöhen?
2 Antworten
Schlauer Vermieter.
Damit könnte er mit durch kommen.
Denn eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Miete kann der Mieter nicht ablehnen.
Die Zustimmung zur Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete kann der Mieter laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 558) nicht verweigern. Der Vermieter muss die Mieterhöhung begründen, indem er entweder auf einen Mietspiegel, eine Mietdatenbank, ein Sachverständigengutachten oder drei Vergleichswohnungen Bezug nimmt.
Quelle <a href="http://ratgeber.immowelt.de/wohnen/recht/mietrechtslexikon/mietrecht-m-o/artikel/artikel/mieterhoehung-modernisierungs-mieterhoehung.html" target="_blank">http://ratgeber.immowelt.de/wohnen/recht/mietrechtslexikon/mietrecht-m-o/artikel/artikel/mieterhoehung-modernisierungs-mieterhoehung.html</a>
kann ein Vermieter überhaupt so selektive Mieterhöhungen durchführen, oder muss er wenn - dann für das ganze Haus (also für alle Mietparteien) die Miete erhöhen?
Es gibt kein Gesetz oder eine Voschrift wonach Vermieter alle Mieter des Hauses bezüglich Miete/Mieterhöhung gleich behandeln müssen.
Rechne Dir selbst aus was für Dich günstiger ist.
Mieterhöhung und der Vermieter muß renovieren.
oder
Keine Mieterhöhung und Du mußt selbst renovieren.
Ich persönlich würde Ersteres wählen. Spart auch Streß bei Auszug;-)
Die Erhöhung bis zur orts. Miete ist immer möcglich. Hier will der Vermieter nur Druck aufbauen, damit die neue Vereinbarung unterschrieben wird. Denn, bei frei finanziertem Wohnraum darf die Miete auf Grund der unwirksamen Schönheitrep.-Klausel nicht angehoben werden. Grundsätzlich kann der Vermieter entscheiden, bei wem er die Mieter erhöht und bei wem nicht, wenn die Erhöhung denn gerechtfertigt ist. Allerdings sollte dies bei der Genossenschaftsform geprüft werden. Hier könnte der Gleichheitsgrundsatz in der Satzung stehen. Sie sollten sich aber den Mietspiegel einmal genau anschauen, denn Sie haben das Recht, den Vermieter nach dem Fristenplan zur Renovierung aufzufordern. Hier wäre dann auszurechnen, was sich mehr lohnt, Mieterhöhung akzeptieren und nach 3,5,7, Jahren die Wohnung renoviert zu bekommen, oder selber renovieren und die günstigere Miete bezahlen. Und, die nächste Erhöhung der Miete kommt sowieso. MfG
Noch eine Anmerkung, das höchste Gremium einer Genossenschaft ist die Vertreterversammlung. Leider kann diese Ihre Macht oft auf Grund von unfähigen Mitgliedern oder durch ruhigstellen durch den Vorstandes nicht wirklich ausüben. Sie sollten eine Ihrer Vertreter davon in Kenntnis setzen. Dieser soll dies als Eingabe in die Vertreterversammlung eingeben. Es ist aber nur eine weitere Option. Allerdings ist es eine n Versuch wert. MfG
Und, die nächste Erhöhung der Miete kommt sowieso.
Jepp, egal ob mit oder ohne Renovierungsklausel.
DH