Mieterhöhung mit welcher begründung?

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http://www.mieterverein-hamburg.de/tl_files/dokumente/infoblaetter/info08-Modernisierung.pdf

Wenn er die Moderniserungsmaßnahme 3 Monate vor Beginn ankündigt, es sich um eine nachhaltige Maßnahme handelt (eine energetische Fassadendämmung ist da eigentlich immer und/oder neue Fenster), er die Kosten genau aufschlüsselt, er die eingesparten Reparaturkosten (z.B. Rücklagen für neue Fenster) angemessen herausrechnet, kann er jährlich 11% der Kosten dieser Maßnahmen für diese Wohnung auf die Miete umlegen. Darüber hinaus gibt es hier natürlich Unwägbarkeiten ohne Ende, deren Darstellung Deine relativ pauschale Frage nicht rechtfertigen würde.

Die meisten Vermieter werden das über ihre Interessenverbände wie Haus & Grund "wasserdicht" machen.

Was sonstige Gründe für Mieterhöhungen angeht, fehlen Infos über Deinen Wohnort (in jeder Stadt gibt es andere Mietspiegel und teilweise gibt es wie in Berlin Mietobergrenzen), über Deinen Mietvertrag undundund. Vielleicht traust Du Dich einmal an eine eigene Google-Suche heran.

http://www.finanztip.de/mieterhoehung/

Modernisierungsmieterhöhung ist immer mit der Begründung möglich, dass der Zustand des Hauses nicht nur erneuert wird, damit es wieder so schön aussieht, wie im ursprünglichen Neuzustand, sondern wenn damit Maßnahmen verbunden sind, die das Haus in ähnlichen Zustand bringen, wie Neubauten der neuesten Generation. Z. B. durch ein Wärme-Dämm-Verbundsystem auf der Fassade oder durch neue viel besser dämmende Fenster oder durch größere Balkone etc. etc.

Normale Mieterhöhungen können nur dadurch begründet werden, dass die Miete an das allgemeine Marktniveau angepasst werden soll. Dafür sind zunächst einmal keinerlei Maßnahmen am Haus erforderlich. Es reicht, wenn entweder durch Verweis auf einen qualifizierten Mietspiegel oder Vergleichsmieten nachgewiesen werden kann, dass die Miete zu niedrig ist und daher angehoben werden kann.

Wenn ein Haus äußerlich in einem schlechten Allgemeinzustand ist, könnte ein neuer Fassadenanstrich und ein paar verschönernde Maßnahmen an den Außenanlagen dazu führen, dass es im Mietspiegel in der Einstufung steigt und dadurch mehr Spielraum für eine Mieterhöhung entsteht. Die Renovierung an sich wäre aber kein Grund für eine normale Mieterhöhung.

Renovierungen sind Instandsetzungen. Instandsetzungen trägt immer der Vermieter und kann somit die Kosten nicht auf die Mieter umlegen.

Wenn es sich lediglich um Instandsetzung handelt heißt die Antwort NEIN.

Sollte ein Wärmeverbundsystem angebracht worden sein, dürften dessen Kosten anteilig nach Wohnfläche als Modernisierungsmieterhöhung auf die Mieter umgelegt werden. Der Termin ab wann, hinge von der, wenn überhaupt erfolgt, fristgerechten Ankündigung ab. Wenn nicht mind. 3 Monate vor Beginn der Arbeiten erst nach 9 Monaten ab Fertigstellung.

Im Modernisierungsmieterhöhungsverlangen müsste die Heizkostenersparnis dargestellt sein. Ohne eine tatsächliche solche wäre die diesbezügliche Mieterhöhungsforderung nicht rechtens.

Allgemeine Mieterhöhungen sind mit den gesetzlichen Abstandsfristen und Kappungsgrenzen auf Grund der örtlichen Vergleichsmiete oder nach Mietspiegel oder Gutachten möglich. Das umfangreiche Regekwerk dazu findest du detailliert im BGB. Jeder Mieter sollte das im Besitz haben (und jeder Vermieter).

Darf ein Vermieter auf Grund von Renovierung an der Fassade die Miete erhöhen?

Wegen Renovierung im Sinne von streichen, nicht.

Aber wenn die Fassade gedämmt und dadurch Heizkosten gespart werden.

Mieterhöhung wegen Modernisierung bzw. Sanierung.

Sonst kann er die Miete bis zum örtlichen Mietspiegel bzw. der örtlichen Vergleichsmiete erhöhen. Binnen 3 Jahren um maximal 20 bzw. 15 %.

Und dann ist da noch, was viele Mieter als Mieterhöhung verstehen die aber keine ist, die Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlungen nach einer Abrechnung die eine Nachzahlung ergeben hat. Dadurch steigt die Gesamtmiete.