Einvernehmliche Mieterhöhung über Kappungsgrenze?
Ich möchte bei einer Eigentumswohnung von mir die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen lassen (entspricht einer Anpassung um 15% was bei uns auch gleichzeitig die Kappungsgrenze ist).
Zudem haben die Mieter gefragt ob ich Ihnen anstatt des vorhanden Teppichs neues Laminat in die Wohnung legen könnte und dafür die Miete nochmal zusätzlich um 30€ erhöhen würde.
Ich bin damit einverstanden und bin mir aber nicht sicher wie wir das nun am besten schriftlich festhalten können.
Ich habe etwas Angst dass die Mieter jetzt sagen sie sind einverstanden mit den 30€, wir dazu eine Vereinbarung treffen, ich neues Laminat reinlege und die Mieter im Anschluss zum Anwalt gehen und die Vereinbarung aufgrund einer nicht zulässigen Erhöhung kippen. Oder ist so eine einvernehmliche Vereinbarung zur Mieterhöhung trotz dessen dass sie über der Kappungsgrenze liegt zulässig?
Vielleicht kann ja jemand helfen :)
5 Antworten
- Einvernehmliche Mieterhöhung - Nachtrag (Änderung) zum Mietvertrag
Im Gegensatz zu einem gesetzlichen Erhöhungsgrund müssen bei der einvernehmliche Mieterhöhung keine besonderen Voraussetzungen beachtet werden. Stimmt der Mieter der Mieterhöhung zu, gilt sie als vereinbart.
Es kann einfach ein Betrag vereinbart werden - beide unterschreiben - das war es.
Nichts von ortsüblicher Vergleichsmiete oder sonstiges erwähnen.
Es reicht aus:
Der Vermieter [Name] und der Mieter [Name] vereinbaren, ab dem____________ die bisherige monatliche Kaltmiete in Höhe von ___________ € auf eine monatliche Kaltmiete in Höhe von ______________€ zu erhöhen.
Macht eine schriftliche Vereinbarung, wonach die Miete aufgrund individueller Vereinbarung und der Instandsetzung um 30€ pro Monat steigt.
Oder ist so eine einvernehmliche Vereinbarung zur Mieterhöhung trotz dessen dass sie über der Kappungsgrenze liegt zulässig?
Wenn Du eine Mieterhöhung auf Grundlage der ortsüblichen Vergleichsmiete "vereinbarst", greift der § 558 BGB.
Wenn Du dich aber individuell mit dem Mieter einigst, greift der § 557 BGB. Beides ist unabhängig voneinander vereinbar.
Genau den Paragraphen würde ich in der Vereinbarung auch erwähnen. Der Bezug zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder der anderen Mieterhöhung sollte in der Vereinbarung nicht erwähnt werden.
Eine Vereinbarung über die gesamte Höhe würde ich nicht machen. Das könnte Dir ein Anwalt tatsächlich irgendwie auslegen, wenn Du das zusammen wirfst.
Ich würde die Erhöhung über die 15% machen (die musst Du ja eh begründen) und kurz darauf die Erhöhung von 30€ mit der neuen Gesamtmiete .
Mache erst die Mieterhöhung um 15% (jetzt möglich ab 1. April) und danach eine Modernisierungsmieterhöhung (Modernisierungsvereinbarung) für das Laminat. Bei dieser zählt die Kappungsgrenze und Abstandspflicht nicht. (8% der Kosten dürftest du jährlich auf die Miete draufschlagen, 1/12 davon monatlich)
neues Laminat zählt meines Wissens aber nicht als Modernisierung im Sinne der Modernisierungsumlage. Zudem komme ich mit den 8% der Kosten nicht auf die 30€ monatlich
Laminat gilt heutzutage nicht mehr wirklich als Wertsteigerung die eine Erhöhung der Miete rechtfertigt. Mal ein Tipp am Rande: Ich würde ein einer Mietwohnung nie Laminat verlegen. Viel zu empfindlich vor allem was Wasser angeht.
Vinyl ist wasserdicht. Kann der Mieter nicht so schnell durch falsche Putztechnik versauen.
Ich würde statt einer Erhöhung, lieber ein paar Monate diese Mieter mietfrei wohnen lassen, damit die dann selbst den Laminatboden verlegen:
Dann ist das Risiko auf der Mieterseite, und nicht bei dir als Vermieter:
So kannst du problemlos an diese Sache herangehen.
Nette Idee, aber sollten die Mieter irgendwann mal ausziehen muss ich die Wohnung neu vermieten. Da habe ich zu schlechte Erfahrung gemacht dass die Eigenleistung der Mieter für die Bodenarbeiten katastrophal waren..
Hmm... Dann mach es so, dass nichts verändert wird an der Miethöhe, und du selbst die Handwerker beauftragst. Das was die Handwerker kosten, diese Kosten schlägst du einmalig auf die Mieter um:
Entweder Alles auf einmal, oder in monatlichen Raten.
Ach ja, was ich noch sagen wollte: Ich fände es gut, wenn du den Mietern eine Option anbietest, ohne eine dauerhafte Mieterhöhung bei dieser Sache davon zu kommen.
Die Mieter möchten ja lieber die monatliche Anpassung und nicht die einmaligen Kosten, daher auch die Frage - trotzdem danke
Danke - so werde ich es machen. Die Frage ist nur ob ich erst die Mietanpassung mit den 15% durchführen lasse und im Anschluss die Vereinbarung oder direkt die Vereinbarung über die gesamt Erhöhung?