Einvernehmliche Mieterhöhung über Kappungsgrenze?

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  • Einvernehmliche Mieterhöhung - Nachtrag (Änderung) zum Mietvertrag

Im Gegensatz zu einem gesetzlichen Erhöhungsgrund müssen bei der einvernehmliche Mieterhöhung keine besonderen Voraussetzungen beachtet werden. Stimmt der Mieter der Mieterhöhung zu, gilt sie als vereinbart.

Es kann einfach ein Betrag vereinbart werden - beide unterschreiben - das war es.

Nichts von ortsüblicher Vergleichsmiete oder sonstiges erwähnen.

Es reicht aus:

Der Vermieter [Name] und der Mieter [Name] vereinbaren, ab dem____________ die bisherige monatliche Kaltmiete in Höhe von ___________ € auf eine monatliche Kaltmiete in Höhe von ______________€ zu erhöhen.

Macht eine schriftliche Vereinbarung, wonach die Miete aufgrund individueller Vereinbarung und der Instandsetzung um 30€ pro Monat steigt.

 Oder ist so eine einvernehmliche Vereinbarung zur Mieterhöhung trotz dessen dass sie über der Kappungsgrenze liegt zulässig?

Wenn Du eine Mieterhöhung auf Grundlage der ortsüblichen Vergleichsmiete "vereinbarst", greift der § 558 BGB.

Wenn Du dich aber individuell mit dem Mieter einigst, greift der § 557 BGB. Beides ist unabhängig voneinander vereinbar.

Genau den Paragraphen würde ich in der Vereinbarung auch erwähnen. Der Bezug zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder der anderen Mieterhöhung sollte in der Vereinbarung nicht erwähnt werden.

dc449 
Beitragsersteller
 04.01.2022, 13:49

Danke - so werde ich es machen. Die Frage ist nur ob ich erst die Mietanpassung mit den 15% durchführen lasse und im Anschluss die Vereinbarung oder direkt die Vereinbarung über die gesamt Erhöhung?

ChristianLE  04.01.2022, 15:40
@dc449

Eine Vereinbarung über die gesamte Höhe würde ich nicht machen. Das könnte Dir ein Anwalt tatsächlich irgendwie auslegen, wenn Du das zusammen wirfst.

Ich würde die Erhöhung über die 15% machen (die musst Du ja eh begründen) und kurz darauf die Erhöhung von 30€ mit der neuen Gesamtmiete .

Mache erst die Mieterhöhung um 15% (jetzt möglich ab 1. April) und danach eine Modernisierungsmieterhöhung (Modernisierungsvereinbarung) für das Laminat. Bei dieser zählt die Kappungsgrenze und Abstandspflicht nicht. (8% der Kosten dürftest du jährlich auf die Miete draufschlagen, 1/12 davon monatlich)

dc449 
Beitragsersteller
 04.01.2022, 13:45

neues Laminat zählt meines Wissens aber nicht als Modernisierung im Sinne der Modernisierungsumlage. Zudem komme ich mit den 8% der Kosten nicht auf die 30€ monatlich

Laminat gilt heutzutage nicht mehr wirklich als Wertsteigerung die eine Erhöhung der Miete rechtfertigt. Mal ein Tipp am Rande: Ich würde ein einer Mietwohnung nie Laminat verlegen. Viel zu empfindlich vor allem was Wasser angeht.

Vinyl ist wasserdicht. Kann der Mieter nicht so schnell durch falsche Putztechnik versauen.

Ich würde statt einer Erhöhung, lieber ein paar Monate diese Mieter mietfrei wohnen lassen, damit die dann selbst den Laminatboden verlegen:

Dann ist das Risiko auf der Mieterseite, und nicht bei dir als Vermieter:

So kannst du problemlos an diese Sache herangehen.

Woher ich das weiß:Recherche
dc449 
Beitragsersteller
 04.01.2022, 11:27

Nette Idee, aber sollten die Mieter irgendwann mal ausziehen muss ich die Wohnung neu vermieten. Da habe ich zu schlechte Erfahrung gemacht dass die Eigenleistung der Mieter für die Bodenarbeiten katastrophal waren..

Anonymer1Alfred  04.01.2022, 11:30
@dc449

Hmm... Dann mach es so, dass nichts verändert wird an der Miethöhe, und du selbst die Handwerker beauftragst. Das was die Handwerker kosten, diese Kosten schlägst du einmalig auf die Mieter um:

Entweder Alles auf einmal, oder in monatlichen Raten.

Anonymer1Alfred  04.01.2022, 11:35
@dc449

Ach ja, was ich noch sagen wollte: Ich fände es gut, wenn du den Mietern eine Option anbietest, ohne eine dauerhafte Mieterhöhung bei dieser Sache davon zu kommen.

dc449 
Beitragsersteller
 04.01.2022, 13:47
@Anonymer1Alfred

Die Mieter möchten ja lieber die monatliche Anpassung und nicht die einmaligen Kosten, daher auch die Frage - trotzdem danke